GB für mehrere Standorte
#5548
20.09.2007 10:03
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Dirk_S
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Unser Unternehmen hat mehrere Standorte. Fertigungen und auch reine Büros. Für die Fertigungsstandorte ist ein Gefahrgutbeauftragter bestellt. Muss dies auch für die Bürostandorte erfolgen?
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Re: GB für mehrere Standorte
[Re: Dirk_S]
#5549
20.09.2007 10:33
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Da muß geprüft werden, ob hier auch gefahrgutrelevante Tätigkeiten abgewickelt werden (z.B. Klassifizieren, Stammdatenpflege, Erstellung von Dokumenten, Einkauf von Verpackungen usw.).
Gruß e.meindl
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Re: GB für mehrere Standorte
[Re: EMeindl]
#5550
20.09.2007 14:11
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Dirk_S
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Danke für die schnelle Antwort. An diesen Standorten wird überwiegend Büromaterial in Kleinstmengen bestellt. Versendet wird hier nichts, außer emails und sonstige Post. Ich frage mich halt, welche sinnvollen Aufgaben hier ein Gefahrgutbeauftragter zu erledigen hat. Mir sind in diesem Fall die gesetzl. Vorgaben nicht ganz klar.
Gruß Dirk_S
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Re: GB für mehrere Standorte
[Re: Dirk_S]
#5551
20.09.2007 14:28
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Hallo Dirk,
so wie ich Dich verstehe, habe ihr (mindestens) einen Gefahrgutbeauftragten in Eurem Unternehmen. Sprich doch am besten mit ihm, er kann sicherlich auch die Bürostandorte mal beleuchten und sagen, ob da einer erforderlich ist oder nicht.
Gruß e.meindl
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Re: GB für mehrere Standorte
[Re: EMeindl]
#5552
20.09.2007 14:55
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Gandalf
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Hallo Dirk_S, gemäß der GbV hat der Unternehmer oder Inhaber eines Betriebes ... mindestens einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. Es ist nicht gefordert, dass für jeden Standort ein eigener bestellt werden muss. Also ist euer Beauftragter zunächst auch für die Bürostandorte zuständig. Es wäre zu prüfen was genau in der Bestellung steht. Hier müssen ja auch die Aufgaben aufgelistet sein. Ansonsten sehe ich das wie E.Meindl. Sprich euren Beauftragten einfach an. Dafür ist er ja auch da. Gruß Gandalf
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Re: GB für mehrere Standorte
[Re: Gandalf]
#5553
20.09.2007 15:54
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Dirk_S
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Vielen Dank. Ihr habt Recht: Wir haben mehrere bestellte GB´s (Dienstleister). U.a. bin auch ich GB, habe allerdings erst kürzlich meine Ausbildung gemacht und bin noch etwas schwach auf den (GG)-Beinen. Konkret geht es um einen neu hinzugekauften Standort und zwar ein Bürostandort mit ca. 60 Mitarbeitern. Da nun dieser Standort keinem GB zugeordnet ist bzw. kein GB den Standort auf seiner Bestellung hat, stellt sich die Frage, was müssen wir tun? Müssen wir den Standort einem GB zuweisen? Wenn ja, welche Aufgaben hat dann der GB an diesem Standort zu erfüllen?
Gruß Dirk
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Re: GB für mehrere Standorte
[Re: Dirk_S]
#5554
20.09.2007 16:40
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Hatte der Standort denn in der Vergangenheit einen Gb?
Gruß e.meindl
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Re: GB für mehrere Standorte
[Re: EMeindl]
#5555
26.09.2007 14:57
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Andreas_A
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Wäre da nicht zunächst zu prüfen, ob da gefahrgutrelevante Tätigkeiten ausgeübt werden?
Angenommen, es handelt sich um ein chemisches Unternehmen, das Chemikalien herstellt und auch verschickt, braucht man wohl einen Gb. Wenn sich an diesem speziellen Standort z.B. nur die Buchhaltung befindet oder vielleicht nur ein Call-Center und eben Rechnungen verschickt werden und nebenbei Büromaterial beschafft wird, hat ein Gb nicht viel zu tun.
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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