Im anhängenden Datenblatt wird ein Stoff zwar als UN3082 Klassifiziert, im Flieger gilt es jedoch nicht als Gefahrgut.
Wie bekomme ich es nun in den Flieger. Darf ich es als Zubringer undeklariert zum Flughafen transportieren. Gefahrgutaufkleber dürfen sich bei der Verladung ja nicht am Paket befinden.
unter Bezugnahme auf die Multilaterale Vereinbarung M185 geht das, allerdings nur in den Staaten welche sie gezeichet haben, und mit der zusätzlichen Angabe im Beförderungspapier gemäß M185.
Vorsicht, hier steckt die Tücke im Detail. Bitte unbedingt die Deutsche Länderbestimmung DEG-05 beachten. Demnach muss der Stoff auch im Lufttransport als Gefahrgut eingestuft werden.
Hallo, bei diesem Sicherheitsdatenblatt gibt es noch mehr Mängel:
Seit dem 1.6.2007 muss das Sicherheitsdatenblatt im REACH-Format erstellt werden. Mindestens bei einer Neuerstellung oder Überarbeitung. Somit fehlt auch die Email-Adresse der sachkundigen Person, die für die Erstellung des Sicherheitsdatenblattes zuständig ist. Außerdem ist die Einstufung unter Punkt 3 und 15 unvollständig. Eine Zubereitung mit dieser Zusammensetzung muss auch zusätzlich mit N und R 51/53 gekennzeichnet werden.