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UN3082 #5560 21.09.2007 11:16
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DerDude Offline OP
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Hallo liebe Leute,

stehe vor folgendem Rätsel.

Im anhängenden Datenblatt wird ein Stoff zwar als UN3082 Klassifiziert, im Flieger gilt es jedoch nicht als Gefahrgut.

Wie bekomme ich es nun in den Flieger. Darf ich es als Zubringer undeklariert zum Flughafen transportieren. Gefahrgutaufkleber dürfen sich bei der Verladung ja nicht am Paket befinden.



Übrigens, ich rede hier von Mengen im LQ Bereich.



Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Vielen Dank und beste Grüsse,

DerDude

Anhänge
5733-P-Bond Komp B 2007.pdf (0 Bytes, 817 Downloads)
Zuletzt bearbeitet von DerDude; 21.09.2007 11:18.
Re: UN3082 [Re: DerDude] #5561 21.09.2007 11:57
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EMeindl Offline
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Hallo Derdude,

unter Bezugnahme auf die Multilaterale Vereinbarung M185 geht das, allerdings nur in den Staaten welche sie gezeichet haben, und mit der zusätzlichen Angabe im Beförderungspapier gemäß M185.

Gruß
e.meindl

Re: UN3082 [Re: EMeindl] #5562 21.09.2007 12:09
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DerDude Offline OP
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Danke, das hilt schon mal weiter.
Dann muss zusätzlich aber noch "not restricted" (IATA) im Beförderungspapier mit angegeben werden, rischtig?

Grüsse.

Re: UN3082 [Re: DerDude] #5563 24.09.2007 16:05
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DG-Solution Offline
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Vorsicht, hier steckt die Tücke im Detail.
Bitte unbedingt die Deutsche Länderbestimmung DEG-05 beachten. Demnach muss der Stoff auch im Lufttransport als Gefahrgut eingestuft werden.

Re: UN3082 [Re: DerDude] #5564 03.11.2007 17:22
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Heinz1 Offline
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Hallo zusammen,



die Angaben im Pkt 14 des SDB sind schlicht und ergreifend falsch.



Das Zeugs ist Gefahrgut gemäß DEG-05, da gibt's kaum einen Zweifel.



Gruß aus Hamburg



Heinz Balecke

Re: UN3082 [Re: Heinz1] #5565 05.11.2007 17:51
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S. Kruse Offline
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Hallo,
bei diesem Sicherheitsdatenblatt gibt es noch mehr Mängel:

Seit dem 1.6.2007 muss das Sicherheitsdatenblatt im REACH-Format erstellt werden. Mindestens bei einer Neuerstellung oder Überarbeitung. Somit fehlt auch die Email-Adresse der sachkundigen Person, die für die Erstellung des Sicherheitsdatenblattes zuständig ist.
Außerdem ist die Einstufung unter Punkt 3 und 15 unvollständig. Eine Zubereitung mit dieser Zusammensetzung muss auch zusätzlich mit N und R 51/53 gekennzeichnet werden.

Grüße aus SH
Sonja Kruse


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