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Bußgelder im Ausland
#5628
19.10.2007 13:55
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Björn N
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Hallo, ein Fahrer hat gegen 8.3.1 verstoßen, weil seine Ehefrau ganz klar nicht zur Fahrzeugbesatzung gehört. In Deutschland müsste er jetzt nach der RSE mit einem Bußgeld belegt werden und seine Frau zu Fuß weiter gehen. In der Anlage 7 ist aber kein Regelsatz vorgesehen. (Ich kann jedenfalls nichts finden!) Höchstens eine Ordnungswidrigkeit, nach §10 Ordnungswidrigkeiten für 35,-€ lässt sich ableiten.<img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" /> Leider wurde er in den Niederlanden gestoppt. Die möchten 250,-€ Bußgeld haben! Wonach richten sich die Herren der Niederlande bei der Verteilung von Bußgeldern? <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Gruß von der Küste Björn
Mit dem Wissen wächst der Zweifel. **(J.W.v.G.)**
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Re: Bußgelder im Ausland
[Re: Björn N]
#5629
19.10.2007 16:20
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Steffan
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Hallo B.Nietz,
in Deutschland hat der Fahrzeugführer gemäß § 9 Abs.11 Nr.13 GGVSE die Vorschriften gemäß 8.3.1 ADR zu beachten. § 9 stellt die Verantwortlichkeit dazu ab. Bei Nichtbeachtung ist dieses aber nicht als Ordnungswidrigkeit gemäß § 10 GGVSE benannt. Folglich steht kein Bußgeld an. Nur darf der unberechtigte Fahrgast nicht mehr mitfahren. In NL und auch anderen Ländern kann es sicherlich mit Geldstrafe belegt werden, wenn sie es in den nationalen Vorschriften so vorgesehen haben. Wie heißt es so schön,-freie Fahrt für freie Bürger-.
In diesem Sinne, ein schönes WE Steffan
Die meisten Probleme lösen sich von alleine. Man darf sie nur nicht dabei stören!
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Re: Bußgelder im Ausland
[Re: Björn N]
#5630
20.10.2007 12:28
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GG1
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Hallo B. Nitz,
wir haben in Belgien schon mal 500 € bezahlt, weil ein Tankcontainer an der Rückseite keine orange Warntafel mit Kemlerzahl / UN Nummer hatte. Daß 3 Gefahrgutbeauftragte der Meinung waren daß das nicht erforderlich ist interessierte den Polizisten überhaupt nicht. Auch in einem mitgebrachten ADR wollte der Polizist sicht nicht die entsprechende Fundstelle zeigen lassen. Widersprüche wie in Deutschland gibt es nur unter erschwerten Bedingungen.
Recht haben und Recht kriegen sind zweierlei Dinge.
Grüße GG1
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Re: Bußgelder im Ausland
[Re: Björn N]
#5631
26.10.2007 09:34
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Erwin Sigrist
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Guten Morgen Kein internationales Regelwerk enthält Strafbestimmungen - sei es Strasse (ADR), Schiene (RID), See (IMDG-Code) oder Luft (ICAO TI). Strafbestimmungen sind immer in nationalen Gesetzen enthalten. Die Regelwerke sagen uns nur detailliert, was wir zu tun haben.
Um diese Frage zu klären müssten Sie sich in den NL erkundigen.
Beste Grüsse aus Zürich Erwin Sigrist
scienceindustries Wirtschaftsverband Chemie Pharma Biotech Zürich / Schweiz
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Re: Bußgelder im Ausland
[Re: Erwin Sigrist]
#5632
29.10.2007 19:38
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Björn N
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Danke für die Antwort. Ich hatte es befürchtet! Hier wird es kompliziert dagegen etwas zu tun! Keine Frage, wer gegen recht Verstößt muss den Umständen entsprechend einen Verweis, in welcher Form auch immer bekommen! Der Mangel sollte dann aber auch abgestellt werden. In diesem Fall wurden 250,- Bußgeld eingezogen, der Verstoß durfte allerdings weiter fortgesetzt werden. Der Fahrer DURFTE seine Frau weiterhin mitnehmen! Glück das im nächsten Land nicht eine weitere Kontrolle stattgefunden hat! Insgesamt ein Fall von "geht gar nicht"
Gruß von der Küste Björn
Mit dem Wissen wächst der Zweifel. **(J.W.v.G.)**
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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