Lufttransport erlaubt ?
#5648
31.10.2007 10:57
|
Registriert: May 2004
Beiträge: 120
Chris Wilting
OP
Profi
|
OP
Profi
Registriert: May 2004
Beiträge: 120 |
Hallo,
es geht um folgenden Stoff:
2,2'-Azobis(2-methylbutyronitril), CAS 13472-08-7 Klasse 4.1 (selbstzersetzlicher Stoff) UN3236 Kontrolltemp +35, Notfalltemp +40
Wir haben nun zu diesem Stoff ein Sicherheitsdatenblatt erhalten, indem in Kapitel 14 unter anderem die Angaben zum Lufttransport gemacht werden:
ICAO/IATA-Klasse: 4.1 UN-Nr.: 3236 Label: 4.1 Verpackungsgruppe: - Richtig technischer Name: SELF-REACTIVE SOLID TYPE D, TEMPERATURE CONTROLLED (2,2'-Azobis(2-methylbutyronitril))
Ich bin daraufhin stutzig geworden, weil ich doch meinte, dass temperaturkontrollierte Stoffe nicht für den Lufttransport zulässig sind?
Mir stellt sich die Frage, wenn der Stoff nicht transportiert werden darf, ist denn diese Angabe im Sicherheitsdatenblatt richtig? Oder muss irgendwo der Hinweis erfolgen, dass der Lufttransport nicht zulässig ist?
So, ich habe dann mal in die IATA geschaut. Jetzt bin ich noch mehr durcheinander !!! Wer kann mir helfen?
Unter 3.4.1.2.4 Klassifizierung finde ich. "Für jeden zugelassenen Stoff ist in Anhang C.1 die zutreffende, typische Versandbezeichnung, wie in Unterabschnitt 4.2 - Gefahrgutliste aufgeführt (UN3221 bis UN3240), angegeben."
Wenn ich nun in Anhang C.1 nachsehe finde ich auch alle Angaben zu dem oben genannten Stoff. Schliesse ich daraus, dass der Lufttransport zugelassen ist?
Nun sehe ich in 3.4.1.2.6 folgendes: "Selbstzersetzliche Stoffe, die während des Transportes eine kontrollierte Temperatur benötigen sind zum Luftransport verboten, ...."
Was denn nun? In Anhang C.1 stehen doch die zum Transport erlaubten Stoffe?, warum nun verboten? Wer kann mir hier weiterhelfen?
An wenn kann man denn generell eine Frage stellen (Behörde?), wenn man eine rechtsverbindliche schriftliche Antwort benötigt?
Gruß
|
|
Re: Lufttransport erlaubt ?
[Re: Chris Wilting]
#5649
01.11.2007 09:51
|
Registriert: Jan 2004
Beiträge: 45
MFischer
Spezi
|
Spezi
Registriert: Jan 2004
Beiträge: 45 |
Hallo,
die betreffende UN3236 ist gemäß Abschnitt 4.2 IATA-DGR zum Lufttransport verboten. Da aber eine UN-Nr angegeben ist, kann dieser Stoff mit Ausnahmegenehmigung transportiert werden (siehe Anmerkung bei 2.1.1 IATA-DGR).
Zuständig für Ausnahmegenehmigungen ist das Luftfahrtbundesamt.
Mit freundlichen Grüßen Matthias Fischer
|
|
Re: Lufttransport erlaubt ?
[Re: MFischer]
#5650
03.11.2007 16:31
|
Registriert: Jan 2006
Beiträge: 84
Heinz1
Vollmitglied
|
Vollmitglied
Registriert: Jan 2006
Beiträge: 84 |
Hallo zusammen,
empfehle dringend, vorab bei der Airline anzufragen, ob für diesen Stoff eine behördliche Genehmigung überhaupt akzeptiert wird!
Gruß aus Hamburg
Heinz Balecke
|
|
Re: Lufttransport erlaubt ?
[Re: MFischer]
#5651
05.11.2007 12:11
|
Registriert: May 2004
Beiträge: 120
Chris Wilting
OP
Profi
|
OP
Profi
Registriert: May 2004
Beiträge: 120 |
Hallo,
die betreffende UN3236 ist gemäß Abschnitt 4.2 IATA-DGR zum Lufttransport verboten. Da aber eine UN-Nr angegeben ist, kann dieser Stoff mit Ausnahmegenehmigung transportiert werden (siehe Anmerkung bei 2.1.1 IATA-DGR).
Zuständig für Ausnahmegenehmigungen ist das Luftfahrtbundesamt.
Mit freundlichen Grüßen Matthias Fischer Hallo, ich habe meine Frage vielleicht nicht verständlich genug formuliert? Ja, ich habe gelesen, dass der Stoff nach 4.2 verboten ist. Aber im gleichen Buch steht unter 3.4.1.2.4 in Verbindung C.1 dass der Stoff erlaubt ist. Daher meine Frage, wie geht man mit dem Wiederspruch um? Gruß
|
|
Re: Lufttransport erlaubt ?
[Re: Chris Wilting]
#5652
05.11.2007 19:22
|
Registriert: Jan 2006
Beiträge: 84
Heinz1
Vollmitglied
|
Vollmitglied
Registriert: Jan 2006
Beiträge: 84 |
Moin, moin,
ist in der Tat verwirrend. Die Listen C1/C2 beruhen auf den verkehrsträgerübergreifenden UN-Recommendations.
Die IATA verweist in 3.4.1.2.4 auf diese Liste, schließt aber dort verschiedene Positionen von der Beförderung aus.
Bleibt dann doch nur der Versuch über LBA/BAM.
Ob das klappt, ist m.E. auch nicht so sicher, da keine Sonderbestimmung A1/A2 zu dieser Position aufgeführt ist.
Sieht fast so aus, als hätten Sie ein Transportproblem ;-))
Wär' prima, wenn Sie das Ergebnis Ihrer Bemühungen hier veröffentlichen.
Nicht verzagen + beste Grüße Heinz Balecke
|
|
Re: Lufttransport erlaubt ?
[Re: Heinz1]
#5653
06.11.2007 11:39
|
Registriert: May 2004
Beiträge: 120
Chris Wilting
OP
Profi
|
OP
Profi
Registriert: May 2004
Beiträge: 120 |
Wär' prima, wenn Sie das Ergebnis Ihrer Bemühungen hier veröffentlichen.
Hallo, hier die Lösungen: Theoretisch: Angaben zum Transport, Kapitel 14 Luftfracht: ICAO/IATA-Klasse: 4.1 UN-Nr.: 3236 Label: 4.1 Verpackungsgruppe: - Richtig technischer Name: SELF-REACTIVE SOLID TYPE D, TEMPERATURE CONTROLLED (2,2'-Azobis(2-methylbutyronitril)) Bemerkung: Kontrolltemperatur +35 °C, Notfalltemperatur +40 °C, Ausnahmegenehmigung erforderlich ! Praktisch: Angaben zum Transport, Kapitel 14 Luftfracht: Luftfracht nicht möglich. Gruß
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
|
|
|
|