Hallo Hugo12
Grundsätzlich darf ein Abfallerzeuger seine eigenen Abfälle transportieren ohne einer Transportgenehmigung zu bedürfen.
Ein Entsorgungsnachweis (oder über Sammelentsorgungsnachweis) ist erst zu führen, wenn der Abfallerzeuger nachweispflichtig ist. Nachweispflichtig wird ein Abfallerzeuger, wenn pro Jahr mehr als 2.000 kg gefährlicher Abfälle entstehen.
Also, alle gefährlichen Abfälle zusammenzählen (ölhaltige Betriebsmittel, Altöl, Trockenbatterien, Bleibatterien, Spraydosen etc.), wenn die Menge 2 to. pro Jahr überschreitet brauchst du für 15 Bleibatterien einen Nachweis, wenn nicht, kannst du so fahren (dürfte bei einer Autowerkstatt i.d.R. darunter liegen).
Private Haushalte sind von der Nachweispflicht grundsätzlich befreit, auch wenn in Ausnahmefällen die Menge von 2 to mal überschritten wird (z.B. durch die Entsorgung eines Eternitdaches, oder wenn die Bahnschwellen aus dem Garten entfernt werden). Ein Hobbybastler, der aber regelmäßig für andere (gegen Entgeld) an Autos schraubt, ist kein Privatmann mehr, sondern handelt gewerbeähnlich oder freischaffend (das Finanzamt lässt Grüßen).
Grüße
Mark
PS: Wenn du noch die rechtlichen Paragrafen aus der NachwV braucht, meld dich einfach