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Dauerdruckfeuerlöscher oder Aufladefeuerlöscher ? #5732 22.11.2007 18:40
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Gerald Offline OP
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Hallo,
gemäß GGVSE Abschnitt 8.1.4 sind für Beförderungseinheiten je nach dem zulässigen Gesamtgewicht tragbare Feuerlöschgeräte für die Brandklassen A, B und C mitzuführen.
In der GGVSE Anlage 2 Ziffer 2.4 steht dann, das diese Feuerlöscher für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge aller 2 Jahre zu prüfen sind.
Es werden meistens Aufladefeuerlöscher benutzt, da bei der Prüfung die CO-2 Patrone durch den Prüfer ausgebaut und gewogen wird, gleichzeitig wird das Löschpulver abgesaugt, damit eine Klumpenbildung ausgeschlossen wird. Anschließend wird das Pulver wieder in den Feuerlöscher verbracht und dieser zusammengebaut. Nach Abschluss erhält er seine Prüfplakette und dem Vermerk des nächsten Prüfdatums.
Wie sieht dies nun bei dem Einsatz von Dauerdruckfeuerlöscher mit der Prüfung aus?
Die RSE gibt dazu auch keine Antwort, denn da steht nur was von EN 3 Norm in den Teilen 1-6, und das erfüllen beide Löscher.
Der GGVSE nach könnten beide Typen eingesetzt werden, nur habe ich dann Probleme mit der Prüfung nach GGVSE Anlage 2 Ziffer 2.4!
Oder wie seht Ihr das?

Mit freundlichen Grüssen

Gerald


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Dauerdruckfeuerlöscher oder Aufladefeuerlöscher ? [Re: Gerald] #5733 23.11.2007 08:57
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Gandalf Offline
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Hallo Gerald,
vielleicht hilft dir das weiter. Hab mal kurz gegoogelt. Instandhaltung Feuerlöschgeräte.
Gruß Gandalf

Re: Dauerdruckfeuerlöscher oder Aufladefeuerlöscher ? [Re: Gerald] #5734 24.11.2007 10:41
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Beiträge: 723
TDamm Offline
Meister aller Klassen
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Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723
Hallo Gerald,

entscheidend ist doch nicht ob etwas dazu in der RSE erklärt wird. Nach dem ADR muss jeder Feuerlöscher ein Datum der nächsten Prüfung besitzen. Ob das ein Aufladelöscher oder ein Dauerdrucklöscher ist, spielt dabei keine Rolle.

Gruß aus Thüringen
Thomas Damm



Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Dauerdruckfeuerlöscher oder Aufladefeuerlöscher ? [Re: Gerald] #5735 26.11.2007 21:13
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T
Tommy Danger Offline
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T
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Beiträge: 59
Guten Abend,

dem Schreiben meines Vorschreibers schließe ich mich an. Prüfetikette vorhanden gut, eingetragenes Datum nicht überschritten gut, alles andere wird beanstandet.

Habe nunmehr vermehrt solche Dauerdrucklöscher festgestellt und kontrolliert. Hier verwechseln aus meiner Sicht einige günstig und billig. Die Überraschung wird bei der ersten wiederkehrenden Prüfung kommen. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


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