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Re: orangefarbene Kennzeichnung [Re: Gandalf] #5788 07.12.2007 17:17
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Udo Freytag Offline
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Hallo,

wie sieht es denn mit den, gemäß 1. 2. 1 ADR, gedeckten- oder bedeckten Fahrzeugen aus? Scheint mir hierbei auch um Anhänger bzw. Sattelanhänger als Kofferaufbau oder Plane / Spriegel zu handeln.

Re: orangefarbene Kennzeichnung [Re: Udo Freytag] #5789 10.12.2007 09:02
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Hallo Udo,

laut 1.2.1 ADR heißt es dort jeweils "Ein Fahrzeug ...." und ein einzelner abgestellter Anhänger ist nun mal kein Fahrzeug und auch keine Beförderungseinheit. Die Kennzeichungspflicht bezieht sich jedoch nur auf die BE.

Gruß Gandalf

Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 10.12.2007 09:04.
Re: orangefarbene Kennzeichnung [Re: Gandalf] #5790 11.12.2007 20:28
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TDamm Offline
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Hallo Gandalf,
wenn nach Deiner Auffassung ein abgestellter Anhänger kein Fahrzeug ist, warum hat dieses "Teil" dann ein Kfz - Kennzeichen. Ich bin schon der Auffassung, dass ein Anhänger / Auflieger ein Fahrzeug ist.

Gruß
Thomas Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: orangefarbene Kennzeichnung [Re: Gandalf] #5791 12.12.2007 08:29
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Udo Freytag Offline
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Hallo Gandalf,

ich denke die Definition "Fahrzeuge" ist eindeutig und bedarf keiner weiteren Verdeutlichung.
Hier empfiehlt es sich in einschlägigen Rechtvorschriften wie z. B. der 97/27/EG nachzuschauen. Hier heißt es: "Anhängefahrzeug ("Anhänger") bezeichnet ein Fahrzeug ohne eigenen Antrieb, das dazu bestimmt und gebaut ist, von einem Kraftfahrzeug gezogen zu werden." Oder hier noch eine andere Quelle: "Im Sinne des CMR sind Anhänger, englisch "trailer" genannt, alle Fahrzeuge, die dazu bestimmt sind, von einem Kraftfahrzeug gezogen zu werden oder an dieses angehängt zu werden." Und zum Abschluss ein Zitat aus der guten, alten FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung). Dort heißt es: "Anhänger sind bestimmte und geeignete Fahrzeuge zum Anhängen an ein Ktaftfahrzeug oder auch Fahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger."
Also Zusammenfassend kann man sagen, Fahrzeuge sind alle Gegenstände, die der Fortbewegung zu Lande dienen, unabhängig von ihrer Antriebsart. Ausgenommen sind z. B. Rollstühlen, Rodelschlitten....., die man aber selten mit o. Tafeln antrifft.

Gruß Udo


Re: orangefarbene Kennzeichnung [Re: Udo Freytag] #5792 12.12.2007 09:17
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Gandalf Offline
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Hallo Thomas, hallo Udo,
ich gebe euch ja recht und möchte auch nicht falsch verstanden werden, aber wir reden doch hier vom ADR/GGVSE und waren ausgegangen von der Frage ob ein abgestellter Anhänger zu kennzeichnen ist. Dazu sagt das ADR das nur Beförderungseinheiten zu kennzeichnen sind, welche definitionsgemäß aus einem Kraftfahrzeug mit oder ohne Anhänger bestehen, also nicht nur aus einem einzelnen Anhänger!
Deine Definitionen Udo stimmen damit auch überein, denn ein Anhängefahrzeug (Anhänger) wird demnach von einem Kraftfahrzeug gezogen oder an dieses angehängt, ist somit also kein Kraftfahrzeug. Nur dieses wird jedoch in der Definition zur BE genannt.
Mein Fazit: Ein einzeln abgestellter Anhänger ist nach ADR nicht zu kennzeichnen und daher kann hier kein Verstoß geandet werden.
Das diese Nichtkennzeichnungspflicht nicht unbedingt der Sicherheit dient, das sehe ich genauso und finde hier müsste eine bessere Lösung her. Aber nach den zur Zeit geltenden Regelwerken bedarf es keiner Kennzeichnung.
Gruß Gandalf

Re: orangefarbene Kennzeichnung [Re: TDamm] #5793 12.12.2007 09:21
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G. Homann Offline
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Hallo zusammen,



man braucht gar nicht in anderen Rechtsbereichen zu stöbern. Die eindeutige Definition findet man auch auf unserem Gefechtsfeld:



ADR- Übersetzung vom 18.08.1969

Artikel 1

"Im Sinne dieses Übereinkommens sind zu verstehen

a) unter "Fahrzeugen" die Kraftfahrzeuge (Motorfahrzeuge), Sattelkraftfahrzeuge (Sattelmotorfahrzeuge), Anhänger und Sattelanhänger ..."

Soweit zur Definition, bzgl. der Kennzeichnung kann ich Gandalf`s Ausführungen jedoch nachvollziehen.



Gruß aus München

Günther Homann

Zuletzt bearbeitet von G. Homann; 12.12.2007 09:38.
Re: orangefarbene Kennzeichnung [Re: G. Homann] #5794 12.12.2007 15:22
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TDamm Offline
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Hallo Herr Gandalf,

bezügl. Kennzeichnung haben Sie Recht, wir hatten aber das Thema schon auf das Überwachen von abgestellten Anhängern erweitert. Nur da spielt das Fahrzeug eine Rolle.

Gruß
Thomas Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: orangefarbene Kennzeichnung [Re: Gandalf] #5795 12.12.2007 19:54
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Udo Freytag Offline
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Hallo Gandalf,

was die eigentliche Sache mit den o. Tafeln betrifft, so sehe ich das genauso, aber manchmal wird geschrieben und geschrieben bis man merkt, man ist gar nicht mehr beim eigentlichen Thema. Aber schön ist es trotzdem.

Gruß

Udo

Noch eine kleine Anmerkung für Herrn Homann. Das Gefechtsfeld für Fahrzeuge im Gefahrgutrecht ist u. a. entsprechend den Begriffsbestimmungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger der Kategorien N und O gemäß Anhang 7 der Gesamtresolution über die Konstruktion von Fahrzeugen (R.E.3) oder der Richtlinie 97/27/EG.

Re: orangefarbene Kennzeichnung [Re: Udo Freytag] #5796 13.12.2007 08:56
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G. Homann Offline
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Hallo Herr Freytag,

da haben Sie natürlich völlig recht, allerdings nur was die Vorschriften des Teil 9 ADR (Bau und Zulassung) anbelangt.

Gruß aus München
Günther Homann

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