Hallo Gefahrgutexperten,

wenn UN 1978 Propan mit einem Tanfahrzeug befördert wird, muß ein Tank mit der Codierung P B N verwendet werden.Lt. dieser Codierung kann der Tank mit einem

Sicherheitsventil / -einrichtung N = Tank, Batterie-Fahrzeug oder MEGC mit Sicherheitsventil gemäß Absatz 6.8.3.2.9 oder 6.8.3.2.10, der nicht luftdicht verschlossen ist ausgerüstet sein.



Unter 6.8.3.2.9 steht:

Tanks für verdichtete, verflüssigte oder gelöste Gase dürfen mit federbelasteten Sicherheitsventilen versehen sein. Diese Ventile müssen in der Lage sein, sich bei einem Druck zwischen dem 0,9- und dem 1,0fachen Prüfdruck des Tanks, an dem sie angebracht sind, selbsttätig zu öffnen. Bei den Ventilen muss es sich um eine Bauart handeln, die dynamischen Kräften, einschließlich Flüssigkeitsschwall, standhält. Die Verwendung von gewichtsbelasteten Ventilen (Schwerkraft oder Gegengewicht) ist untersagt. Die erforderliche Abblasmenge der Sicherheitsventile ist nach der Formel in Absatz 6.7.3.8.1.1 zu berechnen.



Meine Frage:

Dürfen solche Tanks ein Sicherheitsventil wie in 6.8.3.2.9 beschrieben haben oder müssen sie ein solches haben?

Oder wie wird sonst ein Überdruck verhindert?

Gruß

Schindlbeck

Zuletzt bearbeitet von Schindlbeck62; 02.01.2008 17:22.