Guten Morgen Herr Mader,
wie sind die Sicherheitszündhölzer verpackt? Sind diese gemäß 3.4 des ADR verpackt, müssen Unfallmerkblätter nicht mitgenommen werden.
Der UN 1944 ist die Beförderungskategorie 4 zugeordnet, so dass hier die Grenzmenge bei "unbegrenzt" liegt. Wenn Ihre Sicherheitszündhölzer dieser UN zugeordnet werden, hilft dies vielleicht weiter?