@Kiwi:
Bis 31.12.07 durfte im Seeverkehr (da "alter" IMDG-Code mit 32. Amdt. noch anwendbar) noch die "alte" Reihenfolge im Gefahrgutdatensatz genutzt werden, alte IMO-Erklärungen hatten eine entsprechende Spaltenaufteilung, in der der richtige technische Name VOR der UN-Nummer usw. einzutragen war.
Mit diesen Formularen ist defintiv seit 01.01.2008 Schluss, da seit dem nur noch der IMDG-Code 2008 (33. Amdt.) angewendet werden darf.