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Falsche Versandbezeichnung - Isopropanol ? #592 26.02.2003 17:04
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Ich wende mich heute nochmals mit einer Frage an Euch!



In der Vergangenheit habe ich bei meiner Tätigkeit mehrmals Packstücke mit folgenden Versandbezeichnungen vorgefunden:



a) Flammable liquid,n.o.s.(Isopropanol) Verpackungsgruppe II (!)

b) Flammable liquid,n.o.s. (contains Isopropanol) Verpackungsgruppe II (!)



Ich bin der Meinung, dass beide Versandbezeichnungen unter Berücksichtigung der angegebenen Verpackungsgruppen unzulässig sind!





zu a) Argumentation nach IATA-DGR 4.1.1



Isopropanol wird in der Gefahrgutliste (Unterabschnitt 4.2) genannt und ist somit als



UN 1219 Isopropanol PG II



zu deklarieren!





Argumentation nach IATA-DGR 4.1.3.1 (Beispiel 7)



Handelt es sich bei dem zu verschickenden Stoff um eine Mischung oder Lösung die nur eine gefährliche Substanz enthält, so wäre



Flammable liquid,n.o.s.(Isopropanol)



nur dann eine zulässige Versandbezeichnung, wenn sich die Verpackungsgruppe der Mischung oder Lösung von der Listeneintragung unterscheiden würde! Dem ist nicht so!Isopropanol und die angegebene Versandbezeichnung weissen beide die PG II auf!



Somit muss auch hier die Versandbezeichnung



Isopropanol



heissen! (event. mit bestimmender Bezeichnung "mixture" oder "solution")





zu b) Die Anmerkung "contains" lässt hier auf eine Mischung oder Lösung

schliessen!



-gleiche Argumentation wie zuvor IATA-DGR 4.1.3.1

Die Verpackungsgruppe im Listeneintrag ist mit der angegebenen Verpackungsgruppe

identisch (jeweils PG II)



Die Mischung/Lösung ist somit als



Isopropanol



oder mit der bestimmenden Bezeichnung



Isopropanol,mixture

Isopropanol,solution



zu deklarieren!





Weisst meine Argumentation Fehler oder Lücken auf?



Sind Packstücke mit der unter a) und b) genannten Versandbezeichnung unter der

Annahme, dass es sich hierbei um Verpackungsgruppe II handelt zurück zu weissen?





Für Eure Hilfe danke ich Euch schon jetzt!



Gruß



GaNeleLa <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/icons/confused.gif" alt="" />

Re: Falsche Versandbezeichnung - Isopropanol ? #593 28.02.2003 13:18
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Anderl Offline
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Hallo GaNeleLa,

stimme der Argumentation im allgemeinen voll und ganz zu. Wenn nur ein gefährlicher, namentlich genannter Bestandteil in einer Mischung/Lösung enthalten ist, so ist unter dieser UN-Nummer mit Ergänzung Lösung oder Mischung zu klassifizieren.

Es gibt jedoch Fälle, bei denen eine Bezeichnung mit der allgemeinen Position Flammable liquid, n.o.s. zu vertreten ist (obwohl Isopropanol ja ein Alkohol ist). In der Praxis verwendet wird dies zum Teil, wenn nur ein sehr geringer Anteil an dem namentlichen genannten Bestandteil enthalten ist und sich die Eigenschaften der Mischung stark von einer üblichen Lösung unterscheiden (z.B. weisse, sehr zähe Pampe, die einen Flammpunkt besitzt aber wegen geringem Gehalt nicht sehr lange brennt im Gegensatz zu den üblichen alkoholischen Lösungen).
Verwendet wird dies z. T. analog z.B. bei Verbindungen mit Ethoxy-Gruppen, die im Laufe der Zeit hydrolisieren und dabei Ethanol abspalten, was zu einer Flammpunktabsenkung und somit zu einer Einstufung in Klasse 3 führt. D. h., wenn die Zubereitung frisch erzeugt und gleich versendet wird, handelt es sich um kein Gefahrgut. Steht aber die Mischung über Monate im Lager, hat sich so viel Ethanol gebildet, dass es als Gefahrgut zu klassifizieren ist. Deshalb klassifizieren wir vorab unter UN1993 mit dem technischen Namen (enthält Ethanol). Eine Klassifizierung als Ethanol, Lösung wäre m.E. formell möglich aber nicht angebracht, da es zu falschen Vermutungen über die Eigenschaften führt.

Über den Sinn einer derartigen Klassifizierung kann man sicherlich streiten.

Wichtig ist, dass die Sicherheit nicht darunter leidet. Und die ist sowohl bei einer Klassifizierung unter UN1993 Flammable liquid, n.o.s. (Isopropanol) oder (containing Isopropanol) als auch UN1219 Isopropanol, solution voll gewährleistet (gleiche Verpackungsvorschriften und Mengen).

Dennoch würde ich mich einmal mit dem Hersteller in Verbindung setzen, warum dies nicht unter UN1219 klassifiziert wurde. Denn formal wäre dies die richtige und vielleicht hat er nur übersehen, dass Isopropanol namentlich genannt ist.

Freundliche Grüße
Josef Anderl


Freundliche Grüße
Josef Anderl

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Re: Falsche Versandbezeichnung - Isopropanol ? [Re: Anderl] #594 05.03.2003 15:33
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Hallo Herr Anderl,

danke für Ihre Hilfe!

Entnehme ich Ihrer Ausführung, dass es anstatt "contains" eigentlich "containing"
heissen muss, so wie es auch die IATA vorsieht?

Gruß GaNeleLA

Re: Falsche Versandbezeichnung - Isopropanol ? #595 05.03.2003 15:59
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Hallo Herr GaNeleLa,

nein, es dürfen sehr wohl "contains" oder "containing" als genauere Beschreibung im techn. Namen verwendet werden, müssen es aber nicht.
Hier ist es in der letzten IATA-Ausgabe zu einiger Verwirrung gekommen, z.T. auch durch das Korrigendum.
Das Dangerous Goods Panel befasst sich auch mit dem Vorschlag, dass beide Begriffe wieder in die Vorschrift aufgenommen werden. Versuche dies als Pdf-Datei anzuhängen.

Freundliche Grüße
Josef Anderl

Anhänge
628-PSN_contains_2005.pdf (0 Bytes, 614 Downloads)

Freundliche Grüße
Josef Anderl

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Re: Falsche Versandbezeichnung - Isopropanol ? #596 08.09.2003 15:43
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Hallo zusammen

Habt Ihr den Abschnitt 4.1.3.1., letzte Ausnahme gesehen?
The exeptions to this rule are when: - the entry in the List of Dangerous Goods indicates that it applies only to the pure substance".
Der Eintrag in der Liste 4.2. Isopropanol.
Die Frage ist nun, ist Isopropaol hier als Reinstoff gemeint oder nicht?

Gruss Markus

Re: Falsche Versandbezeichnung - Isopropanol ? #597 09.09.2003 08:51
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Hallo Markus,

sehe hier die zweite Ausnahme von 4.1.3.1 bei "Isopropanol" als nicht gegeben an. Der Eintrag weist nicht darauf hin, dass er nur für Reinstoffe verwendet werden darf. Das wäre m.E. gegeben, wenn z.B. Ergänzungen wie "wasserfrei" oder "trocken" vorhanden sind.

Freundliche Grüße
Josef Anderl


Freundliche Grüße
Josef Anderl

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Re: Falsche Versandbezeichnung - Isopropanol ? [Re: Anderl] #598 09.09.2003 10:02
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Hallo Herr Anderl oder Salü Josef :-) Ist dem wirklich so? Ist das irgendwo genau definiert, wann ein Reinstoff als Reinstoff gemeint ist? Wir bspw. befördern Pflanzenextrakte (Inhaltsstoffe: 5% Pflanze (Trockensubstanz), 15-18% Ethylalkohol, Propylenglykol und Wasser). Flammpunkt liegt bei ca. 38°C. Eigentlich wäre das kein Gefahrgut mehr, wenn man es als Ethylalkohol, Lösung befördern würde. Wir haben das aber mit dem Bundesamt in der CH abgeklärt und wir können unter UN1993 Flammable liquid, n.o.s. (ethyl alcohol) befördern... Es gab da auch Diskussionen, dass es sich um Ethylalkohol handelt, aber wenn Sie die Zusammensetzung des Produktes anschauen, hat das mit reinem Ethylalkohol oder einer Verdünnung davon recht wenig zu tun. Und in meinem chemischen Verständnis bedeutet Ethylalkohol bzw. Ethylalkohol, Lösung der Reinstoff, bzw. der reinstoff mit Wasser verdünnt. Gruss Markus

Zuletzt bearbeitet von ReinhardM; 09.09.2003 10:48.
Re: Falsche Versandbezeichnung - Isopropanol ? #599 10.09.2003 10:28
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Morgen Markus,

mir ist auf Anhieb keine Stelle bekannt, wo dies genau beschrieben wäre, wann der Eintrag nur für den Reinstoff zu verwenden ist.
Nach 4.1.3.1 bzw. 8.1.3.3 ist man jedoch verpflichtet, den PSN durch "mixture" oder "solution" zu ergänzen, wenn die Lösung oder das Gemisch nur ein Gefahrgut enthält und dieses namentlich genannt ist.
Bei einer nicht genauer bezeichneten Eintragung in 4.2 sehe ich keinen Hinweis, dass sie nur für den Reinstoff gilt (wie in der zweiten Ausnahme von 4.1.3.1. gefordert).

Die A58 nicht in Anspruch zu nehmen ist möglich, es ist ja keine "richtige" wässrige Lösung sondern u.a. mit Propylenglykol.

Man muss natürlich bisweilen mit Rückfragen rechnen, warum bei diesem techn. Namen dieses nicht unter Ethanol, Lösung klassifiziert wurde. Aber da habt ihr ja die Einstufung der zuständigen staatlichen Behörde.

Wir haben bisweilen ähnliche Fälle und klassifizieren Zubereitungen manchmal analog unter UN1993 Flammable liquid, n.o.s. (ethyl alcohol). Wir begründen dies damit, dass die phys.-chem. Eigenschaften extrem von der Listeneintragung abweichen. Stimme dir zu, würde eine Ethanol, Lösung auch als Lösung von Ethanol in Wasser verstehen. Habe aber kein Problem mit einer Einstufung unter Ethanol, Lösung, wenn andere nicht gefährliche Bestandteile enthalten sind, die die Eigenschaften der Lösung nicht maßgeblich verändern.

Habt ihr die Zubereitung schon einmal auf Weiterbrennbarkeit nach 3.3.1.3 a) getestet. Die Möglichkeit der Freistellung wäre bei einem Flammpunkt von 38°C evtl. denkbar.

MfG
Josef Anderl


Freundliche Grüße
Josef Anderl

Absolute Sicherheit gibt es nie - auch nicht mit Security!
Re: Falsche Versandbezeichnung - Isopropanol ? [Re: Anderl] #600 10.09.2003 14:39
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Salut Josef

Danke für Deine weiteren Ausführungen. Ist echt ein Streitpunkt <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
Betreffend der Unterhaltung der Verbrennung ist dies eben so eine Sache, ich bin mir da nicht ganz sicher und der gute Hersteller ist nicht so gewillt die Sachen testen zu lassen. Daher muss ich eben auf Nummer sicher gehen...


Gruss Markus


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