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Kennzeichnung eines Tankfahrzeuges mit Anhänger #6011 25.01.2008 15:27
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Roman Offline OP
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Guten Tag,

in meinem Fall geht es um die Kennzeichnung eines Tankfahrzeuges (beladen mit Gefahrgut Klasse 3) mit einem Tankanhänger (Beladung: kein Gefahrgut).

Das Tankfahrzeug (Zugmaschine) besitzt die entsprechende Zulassung gemäß Teil 9 ADR, jedoch ist der Hänger nicht zugelassen.

Als Kennzeichnung hätte ich bezogen auf die Beförderungseinheit vorne und hinten neutral orange und seitlich an der Zugmaschine mit Nummern orange ausgeschildert.

Die entsprechenden Placards Klasse 3 wären dann seitlich und hinten an der Zugmaschine anzubringen.

Ist das so richtig oder gibt es weitere Vorschläge??
Kann ich den überhaupt eine Beföderungseinheit aus zugelassenen und nicht zugelassenen (ADR) Fahrzeugen bilden.??

Danke schon mal vorab.

Gruß Roman


Re: Kennzeichnung eines Tankfahrzeuges mit Anhänge [Re: Roman] #6012 31.01.2008 13:49
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Vera Hiltmann Offline
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Hallo Roman,

zunächst gilt grundsätzlich, dass für jedes Tankfahrzeug mit Gefahrgut eine Prüfbescheinigung vorhanden sein muss. Ein Tankfahrzeug ist in der Begriffsdefinition Kap. 1.2 erläutert. Damit kann das Tankfahrzeug ein Anhänger oder ein Kraftfahrzeug jeweils mit Tank sein.
Da für jedes Tankfahrzeug eine Bescheinigung der besonderen Zulassung erforderlich ist, kann deine Frage beantwortet werden, denn nach Unterabschnitt 9.1.2.3 ist dieses Fahrzeug einer jährlichen Prüfung zu unterziehen. Handelt es sich bei diesen Fahrzeugen um Anhänger oder Sattelanhänger, die mit einem Zugfahrzeug verbunden sind, so ist dieses Zugfahrzeug der gleichen technischen Untersuchung zu unterziehen. Und daraus folgt, wenn du eine Kombination Tankfahrzeug/kein Tankfahrzeug koppelst, gelten die Vorschriften für die Zulassungsbescheinigung nur für das Tankfahrzeug. Ein Verbot des Anhängens eines Nichttankfahrzeuges gibt es nicht.

Die Kennzeichnung erfolgt dann aus den Vorschriften des Kap. 5.3.2, also vorne und hinten mit neutralen Tafeln und die Kennzeichnung der Kammern des Tankfahrzeuges mit Warntafeln mit Nummern.
Alternativ kann auch die Beförderungseinheit mit der WT mit Gefahr- und UN-Nummer vorne und hinten gekennzeichnet werden, wenn nur 1 Stoff im Tankwagen (alternativ bei Benzin/Diesel... 5.3.2.1.3) befördert wird.

Viele Grüße
Vera Hiltmann

Re: Kennzeichnung eines Tankfahrzeuges mit Anhänge [Re: Vera Hiltmann] #6013 31.01.2008 15:15
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TDamm Offline
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Hallo Frau Hiltmann,
Hallo Roman,

wir hatten erst kürzlich die Diskussion, wenn im Tankfahrzeug ein FL – Stoff und im Tankanhänger ein AT – Stoff befördert wird, müssen beide Fahrzeuge eine FL – Zulassung haben. Das ist unter anderen mit den elektrischen Leitungen begründet wurden. Aus diesem gleichen Grund hätte ich auch bedenken, an einem Tankfahrzeuge ein nicht nach dem ADR zugelassenen Anhänger anzuhängen. UA 7.1.2 ADR spricht meines Erachten von der Mehrzahl (Fahrzeuge), somit müssen alle Teile der Beförderungseinheit eine entsprechende Zulassung für den beförderten Stoff besitzen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm



Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Kennzeichnung eines Tankfahrzeuges mit Anhänge [Re: TDamm] #6014 03.02.2008 14:05
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Vera Hiltmann Offline
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Hallo Herr Damm,

ich sehe die Kombination von einem Nichttankwagen angekoppelt an ein Tankfahrzeug etwas anders, denn das Kap. 7.1.2 verweist auf das Kapitel 9 und dort werden in den Begriffsbestimmungen die angesprochenen Fahrzeuge definiert. Hier ist m.E. nicht zu erkennen, dass ein normaler Stückgutanhänger unter diese Begriffe (AT) fällt. Daher bin ich der Auffassung, dass eine Kombination Tankfahrzeug/Nichtgefahrgut-Fahrzeug möglich ist. Anders wäre die Beurteilung, wenn ein Tankfahrzeug an einen normalen Stückgut-LKW angehängt würde.

Bezüglich der Aussage Fl/AT-Kombination wäre, abgesehen von den technischen Voraussetzungen der Verkabelung, der Satz 2 der 9.1.2.3 überflüssig.

Mit freundlichen Grüßen

V. Hiltmann


Re: Kennzeichnung eines Tankfahrzeuges mit Anhänge [Re: Vera Hiltmann] #6015 04.02.2008 12:01
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TDamm Offline
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Hallo Frau Hiltmann,

da die Rechtslage derzeit nicht ganz eindeutig aus dem ADR hervorgeht, soll nach meiner Information im ADR 2009 klargestellt werden, dass alle Fahrzeuge einer Beförderungseinheit den Anforderungen des gefährlichsten beförderten Stoffes unterliegen. Da es nur eine Klarstellung sein soll, muss bereits heute auch der Anhänger am Tankfahrzeug eine Zulassung besitzen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Kennzeichnung eines Tankfahrzeuges mit Anhänge [Re: TDamm] #6016 04.02.2008 12:19
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Vera Hiltmann Offline
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Hallo Herr Damm,

unter welche Zulassung würde denn dann ein Kofferaufbau-Anhänger oder ein Pritschenanhänger fallen?

LG. Vera Hiltmann


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