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Hydraulisches Aggregat via Luftfracht verschicken #6096 18.02.2008 13:35
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Guten Tag zusammen,

kurz zu meiner Person, ich bin für den nationalen und internationalen Versand in einem kleinen Unternehmen tätig, und wurde letzte Woche mit dem Thema Gefahrgut konfrontiert, als mir mein Spediteur mitteilte, dass Verbrennungsmotoren, die wir auf unseren Aggregaten einsetzen eigentlich als Gefahrgut deklariert werden müssen. (Die Aggregate müssen geprüft werden, daher müssen die Motoren hier einmal laufen!)

Jetzt habe ich mal versucht im www zu recherchieren, da gibt es ja wirklich kaum Informationen dazu. Nun also ein paar Fragen die ich mir noch nicht beantworten konnte:

- Wenn wir die Motoren nur als Zukaufteile einbauen, würde da eine Shippers Declaration vom Hersteller reichen, oder müssen wir selbst auch eine beibringen.

- Wie kann es sein das ein Internationaler Motorenhersteller (kommt aus den USA, mit deutscher Zweigstelle) mir kein Sicherheitsdatenblatt ausfüllen kann, und auch sonst überhaupt keine Ahnung von diesem Thema hat? Ist dieser evtl. dazu verpflichtet mir ein Sicherheitsdatenblatt auszufüllen? Eigentlich müsste doch jeder Rasenmäher-Exporteur vor demselben Problem stehen (diese Motoren werden hauptsächlich in diesem Bereich eingesetzt, daher komme ich darauf)!?

- Mein Spediteur sagte mir, dass man das Problem dadurch lösen könnte, indem man den Motor mit Stickstoff spült, ist das richtig, gibt es sonst vielleicht noch Möglichkeiten einen Verbrennungsmotor zu "Nicht-Gefahrgut" zu machen.

- Hat jemand vielleicht Kontaktdaten zu Firmen die solche Stickstoffspül-Anlagen, oder -Dienstleistungen anbieten? Da findet man absolut nichts zu.

- Sollte man nicht darum herumkommen, das die Aggregate/Motoren Gefahrgut bleiben, was müssen wir als Firma dann alles beibringen um Luftfrachten (bekomme ich bei Seefrachten auch Probleme?) abzuwickeln, bzw. was kann ich an meinen Spediteur abgeben, kann ich vielleicht alles an ihn abtreten. Wir haben nur dieses eine Gefahrgut, daher stellt sich die Frage ob es überhaupt lohnt jemanden zu einem Lehrgang zu schicken.

- Ach so, wie hoch sind eigentlich die Strafen vom Luftfahrtbundesamt, falls ich die Motoren ohne besondere Deklaration verschicke und das auffliegt, nicht das ich das vorhabe, aber die Information wäre gut, um meinem Chef vielleicht mal die Tragweite des Problems klarzumachen, im Moment ist dieses Problem eher Sekundär angesiedelt! Kann ich hier auch persönlich Haftbar gemacht werden, oder nur derjenige der die Shippers Declaration unterschreibt? Ist die „Sicherheitserklärung des bekannten Versenders gm. VO (EG) Nr. 23020/2002 Anhang 6.4“ gleichzusetzen mit der Shippers Declaration, oder ist das schon wieder etwas anderes.

Ich hoffe ich habe nicht allzu viele dumme Fragen gestellt, und hoffe man kann mir hier hilfreiche Tips und Antworten geben.

Vielen Dank.

Re: Hydraulisches Aggregat via Luftfracht verschicken [Re: chB] #6097 19.02.2008 10:58
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Heinz1 Offline
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Hallo chB,

viele interessante Fragen!

Kurze Antwort zum Lufttransport: UN3363 Dangerous goods in machinery resp. apparatus , Klasse 9, Verpackungsvorschrift 916.

Bezgl. vorsätzlicher Beförderung von nicht deklariertem Gefahrgut im Luftverkehr sollte Ihr Chef sich direkt mit dem Luftfahrt-Bundesamt in Raunheim unterhalten. Die geben bestimmt gern detailliert Auskunft!

Gruß aus Hamburg
Heinz Balecke


Re: Hydraulisches Aggregat via Luftfracht verschicken [Re: Heinz1] #6098 25.02.2008 15:38
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chB Offline OP
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Vielen Dank soweit.

Ich habe nun von externer Stelle die Information bekommen, das eine Stickstoffspülung nicht die Gefahrguteigenschaft nimmt, deshalb habe ich wahrscheinlich diesbezüglich nichts gefunden.

Meine Frage nun, müssen wir hier jetzt jemanden ausbilden, da wir ja Gefahrgut haben, oder kann das alles vom Spediteur übernommen werden?

Ist mein Motorenlieferant verpflichtet mir ein Sicherheitsdatenblatt auszustellen, damit ich etwas für die Spedition habe??

Vielen Dank.

Re: Hydraulisches Aggregat via Luftfracht verschicken [Re: chB] #6099 25.02.2008 20:20
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Heinz1 Offline
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Hallo chB,

der Luftverkehr ist bezgl. der Schulungsverpflichtung gnadenlos. Versender/Verpacker unterliegen der Kategorie 1/2. Der "normale" Luftfrachtspediteur wird kaum als Dienstleister einspringen, da muss man sich einen entsprechend lizensiertes Logistikunternehmen suchen.

Bezüglich Schulung hilft auch der Storck Verlag weiter: www.gga-team.de, dann "unsere Seminare" anklicken.

Gruß aus Hamburg
Heinz Balecke


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