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Klasse 7 Transport #6120 20.02.2008 10:55
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Hallo, wer weiss was ich beim Kl. 7 Transport noch brauche, ausser den Aufbaukurs Kl. 7. Ich habe gehört, dass man einen Personendosimeter und einen Dosimeter und eine Strahlenschutzunterweisung braucht. Wer weiss mehr darüber. MfG Bine

Re: Klasse 7 Transport [Re: Bine] #6121 20.02.2008 17:03
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H.P. Kiefler Offline
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Hallo Bine,
ja Sie müssen beim Verladen ein geeichtes Personendosimeter tragen und wenn Sie als "Beruflich strahlenexponierten Person" tätig sind, eine Filmplakette. Elektronische Dosimeter sind super, da diese sich melden, wenn die eingestellten Grenzwerte überschritten werden und so der Gefahrenbereich verlassen werden kann. Nicht sicher bin ich, ob dies auch für den Transportvorgang gilt. Aber für diese Informationen wenden Sie sich bitte an einen Strahlenschützer, da dieses ein ganz anderes spezielles Fachgebiet betrifft.
Einige Fragen wären da noch.
Was versthehen Sie unter Radioaktivtransport? Sind sie selber als LKW Führer tätig oder übergeben sie die radioaktiven Stoffe nur? Welche Stoffe sollen transportiert werden, wie hoch sind die Aktivitäten der Mengen, sind diese nach UN 2908 bis UN 2919 freigestellt usw.
Sie sehen, dass ein paar Informationen mehr vorhanden sein müssen. Als Fahrzeugführer, brauchen Sie bei nicht freigestellten Versandstücken (also nicht UN 2908 bis UN 2919) eine ADR Bescheinigung für Klasse 7 und, meines Wissens nach, zusätzlich nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) § 38, eine jährlich zu wiedeholende Unterweisung durch den zuständigen Strahlenschutzbeaftragten. Für den Transport ist auch zu empfehlen. Wenn Sie in Zukunft Radioaktivtransporte als Fahrzeugführer erledigen sollen oder müssen, informieren sie sich am besten vorher bei den zuständigen Mitarbeitern der Behörde, die in Ihrem Bundesland für den Strahlenschutz zuständig ist. Sehr hilfreich ist auch die Klasse 7 des ADR 2007 ab Kapitel 2.2.7.1 Definition der Klasse 7 und nachfolgende Kapitel der Klasse 7. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Ich hoffe, dass meine Informationen korrekt sind Ihnen ein wenig weiter helfen.




HPK
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Re: Klasse 7 Transport [Re: H.P. Kiefler] #6122 18.03.2008 18:36
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JBR Offline
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Hallo zusammen,
hierzu hätte ich auch noch einige Fragen.
Gilt die Forderung nach dem Filmdosimeter (bzw. Dosismessgerät) pasuchal, oder ist dies bei Klasse 7 Gefahrgütern, z.B. in spezieller Form - Typ A Versandstück, UN 3332 nicht nötig? Mir ist diese Forderung nicht bekannt. Daher die wichtigste aller Fragen: "Wo steht das?"

Kennt jemand Vorschriften, die den Transport eines solches Versandstückes durch benachbartes Ausland (ADR Land - Tschechien, Frankreich) erschweren kann (außer den ADR Regelungen natürlich - es sind hier auschließlich nationale Besonderheiten gemeint)?

ich danke!
Gruß Jan

Re: Klasse 7 Transport [Re: JBR] #6123 25.03.2008 12:47
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H.P. Kiefler Offline
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Hallo JBR,
die Forderung nach Filmdosimeter (bzw. Dosismessgerät) stammt, meines Wissens nach, aus der Strahlenschutzverordnung und nicht aus dem ADR. Zudem sollten sie sich mit den, für Sie, zuständigen Behörden in Verbindung setzen, da der Erwerb sowie der Verbleib und die Weitergabe von Aktivitäten anzeige- und nachweispflichtig ist. Jede Einrichtung, die mit radioaktiven Substanzen umgeht, lagert oder transportiert, braucht eine Genehmigung von der zuständigen Behörde. Aus dieser geht hervor, welche Stoffe, die Höhe der Aktivitäten usw. für den Anwender erlaubt sind. Transporte der Klasse 7 sind für die meisten eher selten. Und kompliziert ist Klasse 7 auch noch. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Vor dem Transport von radioaktiven Substanzen müssen gültige Bescheinigungen der Behörden, vom Absenderort sowie vom Empfängerort vorliegen (darf der Absender überhaupt diese Stoffe weitergeben oder der Empfänger diese Stoffe erwerben und an diesem Ort lagern?). Im Ausland sollten zudem auch die Strahlenschutz- und Genehmigungsvorschriften der Transit- und Empfängerländer beachtet werden.
Zu Beachten sind auch die Ausfuhrbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland sowie die Einfuhrbestimmungen der jeweiligen Transit- und Empfängerländer.
Wenn im Vorfeld alle Formalitäten erledigt wurden, sollte der Transportvorgang selber zügig, ohne Komplikationen sein. Sollten die Formalitäten vorher aber nicht geklärt sein, kann es böse Überraschungen geben, die als Folge lange Wartezeiten und viel Ärger mit sich bringen können.
Wenn sie weitere Informationen zum Transport von radioaktiven Stoffen brauchen, fragen Sie doch mal bei einem Transportdienst, der sich auf solche Transporte spezialisiert hat oder bei Mitarbeitern der zuständigen Behörde nach.
Sie merken: Die sogenannte "mal eben" Standardauskunft kann im Gefahrguttransport, vor allem bei Klasse 7, selten gegeben werden. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />


HPK
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Re: Klasse 7 Transport [Re: H.P. Kiefler] #6124 18.03.2009 14:51
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Kernie Offline
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Hallo Bine,
ja Sie müssen beim Verladen ein geeichtes Personendosimeter tragen und wenn Sie als "Beruflich strahlenexponierten Person" tätig sind, eine Filmplakette. Elektronische Dosimeter sind super, da diese sich melden, wenn die eingestellten Grenzwerte überschritten werden und so der Gefahrenbereich verlassen werden kann. Nicht sicher bin ich, ob dies auch für den Transportvorgang gilt. Aber für diese Informationen wenden Sie sich bitte an einen Strahlenschützer, da dieses ein ganz anderes spezielles Fachgebiet betrifft.
Einige Fragen wären da noch.
Was versthehen Sie unter Radioaktivtransport? Sind sie selber als LKW Führer tätig oder übergeben sie die radioaktiven Stoffe nur? Welche Stoffe sollen transportiert werden, wie hoch sind die Aktivitäten der Mengen, sind diese nach UN 2908 bis UN 2919 freigestellt usw.
Sie sehen, dass ein paar Informationen mehr vorhanden sein müssen. Als Fahrzeugführer, brauchen Sie bei nicht freigestellten Versandstücken (also nicht UN 2908 bis UN 2919) eine ADR Bescheinigung für Klasse 7 und, meines Wissens nach, zusätzlich nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) § 38, eine jährlich zu wiedeholende Unterweisung durch den zuständigen Strahlenschutzbeaftragten. Für den Transport ist auch zu empfehlen. Wenn Sie in Zukunft Radioaktivtransporte als Fahrzeugführer erledigen sollen oder müssen, informieren sie sich am besten vorher bei den zuständigen Mitarbeitern der Behörde, die in Ihrem Bundesland für den Strahlenschutz zuständig ist. Sehr hilfreich ist auch die Klasse 7 des ADR 2007 ab Kapitel 2.2.7.1 Definition der Klasse 7 und nachfolgende Kapitel der Klasse 7. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Ich hoffe, dass meine Informationen korrekt sind Ihnen ein wenig weiter helfen.




Vorsicht, die UN Nummer für freigestellte Versandstücke sind UN2908 bis UN2911. Ab UN2912 unf folgende handelt es sich nicht mehr um freigestellte Versandstücke.


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