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Kennzeichnung von IBC #6189 01.03.2008 16:09
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Udo Freytag Offline OP
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Hallo zusammen,

ich möchte gefährliche Abfälle (Gefahrgut Kl. 4. 1) in IBC zum Entsorger befördern. Ich nehme die Ausnahme 20 in Anspruch.
Muss ich die IBC (an zwei gegenüberliegenden Seiten) mit dem entsprechenden Gefahrzettel u. der UN-Nummer kennzeichnen oder kann ich anstatt der UN-Nummer auch die Abfallgruppe nehmen?

Gruß

Udo

Re: Kennzeichnung von IBC [Re: Udo Freytag] #6190 03.03.2008 22:30
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Mark Offline
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Hallo,

ich denke mal, des es sich bei dem IBC um einen ASP-Behälter (Codierung 11A) handelt.

In diesem Fall muss der Behälter an zwei gegenüberliegenden Seiten gekennzeichnet werden. Wenn der ASP-Behälter jedoch als Kiste verwendet wird (Codierung 4A) ist eine doppelseitige Kennzeichnung nicht erforderlich.

Es gibt ASP-Behälter mit Doppelcodierung (Zulassung als IBC als auch als Kiste), solche die beide Zulassungen haben, jedoch eine der Zulassungen verdeckt wird (Klappschild oder Schiebeschild), und solche mit nur eine Zulassung (11A oder 4A). Bitte den Behälte genau inspizieren.

Bei der Codierung als Kiste aus Stahl (4A) besteht der Nachteil, dass dieser nur zu max. 400 kg befüllt werden darf. Bei einem ASP-800 (mit 800 ltr. Inhalt) dürfte bei Abfällen, die gemäß Ausnahme 20 verpackt werden dürfen, jedoch i.d.R. nicht überschritten werden.

Grüße

Mark


Grüße

Mark
Re: Kennzeichnung von IBC [Re: Mark] #6191 04.03.2008 08:56
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Udo Freytag Offline OP
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Hallo Mark,

danke für die ausführliche Anwort. Es handelt sich bei den Behältnissen um ASP die als IBC zugelassen sind.
Meine eigentliche Frage war, ob ich statt der Kennzeichnung mit der UN-Nummer, in meinem Fall UN 3175, auch die Abfallgruppe 6.1 als Kennzeichnung nehmen kann?


Gruß Udo

Re: Kennzeichnung von IBC [Re: Udo Freytag] #6192 04.03.2008 18:05
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Uta Sabath Offline
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Hallo Udo,

meiner Meinung nach reicht die Kennzeichnung mit der Angabe der Abfallgruppe - in deinem Fall 6.1 - aus. Die Ausnahme Nr. 20 legt unter Punkt 1 fest, dass abweichend von den Teilen 1 und 5 Abfälle befördert werden dürfen, wenn der Punkt 2 der Ausnahme Nr. 18 eingehalten wird.

Mit freundlichen Grüßen

Uta Sabath

Re: Kennzeichnung von IBC [Re: Udo Freytag] #6193 06.03.2008 20:17
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Mark Offline
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Hallo Udo,

eine Kennzeichnung der UN-Nummer ist nicht nötig und bei vielen Abfallgruppen auch nicht möglich. Die Kennzeichnung mit der Abfallgruppe wird in der Ausnahme 20 nicht vorgeschrieben. Jedoch empfehlen wir als Entsorger diese Kennzeichnung um eine eindeutigere Zuordnung feststellen zu können.

Grüße

Mark


Grüße

Mark
Re: Kennzeichnung von IBC [Re: Mark] #6194 07.03.2008 08:35
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Udo Freytag Offline OP
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Hallo Uta, Hallo Mark,

hört sich alles plausibel an. Aber wo steht in der Ausnahme 20, dass eine entsprechende Kennzeichnung (anstatt der UN-Nummer) mit der Abfallgruppe ausreichend ist oder das man auf eine Kennzeichnung mit UN-Nr. oder Abfallgruppe ganz verzichten kann? Ich find diese Textpassage in der 20er nicht so wirklich.


Gruß Udo

Re: Kennzeichnung von IBC [Re: Udo Freytag] #6195 07.03.2008 09:09
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Uta Sabath Offline
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Hallo Udo,

in der Tabelle der gefährlichen Abfälle ist zu den einzelnen Abfallgruppen in Spalte 7 angegeben, welche(s) Gefahrzettelmuster anzubringen ist und in Nr. 2.2 wird im letzten Satz gesagt:"Die Gefahrzettel sind entsprechend den Untergruppen der jeweiligen Abfallgruppe anzubringen". Dies ergibt sich meiner Meinung nach auch aus dem Analogieschluss, dass im Beförderungspapier u. a. das/die Gefahrzettelmuster anzugeben sind; siehe Punkt 5.2.

Hilft Dir das weiter? Sonst weiter fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Uta Sabath

Re: Kennzeichnung von IBC [Re: Udo Freytag] #6196 07.03.2008 19:13
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Mark Offline
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Hallo Udo,

muss Uta beipflichten.

Die Ausnahme 20 regelt ein abweichendes Regularium für das Zusammenpacken, das Kennzeichnen und das Beförderungspapier bei verpackten Abfall-Kleinmengen (< 60 kg je Anliefergefäß).

In der Tabelle sind weder eine Kennzeichnung der UN-Nummer, noch der Eintrag der UN-Nummer im Beförderungspapier benannt. Eine Bennung nach UN-Nummer stellt eine Abweichung von der Ausnahme 20 dar, dann müsste auch wieder das Regelwerk beachtet werden.

Und noch eine Gegenfrage:
Welche UN-Nummer wäre denn beispielsweise für die Abfallgruppe 7.1 oder gar 9.4 anzusetzen? Wird schwierig nicht wahr!

Grüße

Mark


Grüße

Mark

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