Transportkette
#6201
03.03.2008 11:07
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ThomasH
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schönen guten morgen an alle
nachdem ich schon öfters hier ins Forum geschaut habe und die wirklich gute Tips einen weiterhelfen habe ich mich entschlossen mich anzumelden. Wir haben nur wenige Produkte/Abfälle die unter das ADR/IMO fallen. Im Jahr vielleicht 6-8 mal. Deshalb würde ich mich freuen wenn ich von euch Profis einen Tip zu meinen Problem bekommen könnte. Wir versenden per Schiff in einen Container (Container nur durch uns genutzt) Produkte die kein Gefahrgut und zwei Palleten mit Gefahrgut UN 3363. Das Gefahrgut ist nur für den Seeverkehr gefahrgut und nicht nach ADR. Der Container wird nach IMO hier kompett beladen (4 Aufkleber auf Container 250x250 mit Gefahr 9)und verplombt. Nun die Farage und ewige Diskussion mit den Fahrer. Muß er bei den Transport nach 1.1.4.2 die Warntafel aufklappen???
Ich bin der Meinung Ja, habe aber das Diskutieren satt. Gibt es irgendwo einen leicht verständlichen Text für den Fahrer.
So, das war etwas viel Text aber ich verspreche mich zu bessern.
Thomas
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Re: Transportkette
[Re: ThomasH]
#6202
03.03.2008 12:40
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Susann Miller
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Hallo Thomas,
UN 3363 unterliegt, wie Du schon schreibst, nicht den Vorschriften des ADR.
Der Vorlauf zum Seehafen erfolgt m.E. nicht nach 1.1.4.2 ADR - wäre ja nur der Fall, wenn ADR-Vorschriften nicht in vollem Umfang eingehalten wären -, sondern ist von den Vorschriften freigestellt, das Aufklappen der Warntafeln (und ggf. ein ADR-Schein des Fahrers etc.) sind meiner Meinung nach damit nicht erforderlich.
Aus der mitgeführten IMO-Erklärung und der UN-Nummer ergibt sich für Kontrollbehörden die Freistellung von den Vorschriften des ADR.
Viele Grüße Susann
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Re: Transportkette
[Re: Susann Miller]
#6203
03.03.2008 15:00
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KWitomski
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Hallo zusammen. Also ich interpretiere ADR 1.1.4.2.1 c) so, daß ich auch bei diesem Transport die Beförderungseinheit kennzeichnen muß. (Verweis auf 5.3.2.1.1)
Alternative wäre hier, den Container erst in Hafen gem. IMDG zu bezetteln.
Gruß aus Herne, Kai Witomski
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Re: Transportkette
[Re: KWitomski]
#6204
03.03.2008 16:26
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Susann Miller
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Hallo Herr Witomski,
eigentlich bin ich der Meinung, dass 1.1.4.2 ADR gar nicht zur Anwendung kommen kann, da dort ja steht:
"... Versandstücke, Container, ... die den Vorschriften für Verpackung, Zusammenpackung, Kennzeichnung und Bezettelung von Versandstücken oder Anbringen von Großzetteln (Placards) und orangefarbene Kennzeichnung des ADR/RID nicht in vollem Umfang, wohl aber den Vorschriften des IMDG-Codes oder der Technischen Anweisungen der ICAO entsprechen, dürfen, ...
und UN 3363 nicht den Vorschriften des ADR unterliegt.
Viele Grüße Susann Miller
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Re: Transportkette
[Re: Susann Miller]
#6205
04.03.2008 08:12
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KWitomski
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Hallo Frau Miller. Also entspricht UN 3363 nicht in vollem Umfang dem ADR, aber dem IMDG. Und damit kann ich doch 1.1.4.2 anwenden und muss die Warntafeln aufklappen?!? Was passiert denn, wenn ich einen gekennzeichneten Container ohne Warntafeln transportiere? Rein instinktiv würde so ein Transport eine Kontrolle geradezu anziehen. Dann vielleicht tatsächlich den Container unbezettelt zum Hafen transportieren und erst dort gem. IMDG bezetteln. Aber ganz ehrlich, 100% sicher bin ich mir bei dieser Frage nicht. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" />
Gruß aus Herne, Kai Witomski
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Re: Transportkette
[Re: KWitomski]
#6206
10.03.2008 09:39
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Susann Miller
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Hallo Herr Witomski,
also gleich vorneweg... 100%ig sicher bin ich mir auch nicht. Begründen möchte ich es so: UN 3363 unterliegt nicht den Vorschriften des ADR, deshalb wäre eine Kennzeichnung des Containers auf der Straße wie auch das Aufklappen der orangefarbenen Warntafeln nicht erforderlich. Ich stimme Ihnen allerdings zu, dass ein solcher Transport eine Kontrolle "anziehen" könnte, aber die Kontrollorgane sind doch in der Lage im ADR anhand der UN-Nummer nachzuschlagen um festzustellen, dass Vorschriften nach dem ADR nicht einzuhalten sind... oder? Ich denke es geht hier manchmal auch weniger um das Aufklappen der Warntafeln, sondern wenn diese aufgeklappt wären, müßten ja auch alle anderen Vorschriften beachtet werden und das, obwohl der Transport auf der Straße doch gar nicht den Vorschriften unterliegt?
Wie sehen das denn die Behördenvertreter hier im Forum?
Herzliche Grüße Susann Miller
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