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GefStoffV - Kennzeichnung beim Transport??? #6245 17.03.2008 12:04
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ChiefRocka Offline OP
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Guten Tag zusammen,
habe mal wieder eine Frage.
Meines Wissens, dienen die Kennzeichen der Gefahrstoffverordnung als Hinweis für den Endverbraucher und zur Lagerung.
Nun erfuhr ich, dass diese Kennzeiochen auch auf der Transportverpackung vorhanden sein müssen. z.B: Kartonage, Pakete, etc.
Ist dies richtig und wo kann das nachgelesen werden?

Wie immer Danke für ihre Hilfe.

Viele Grüsse vom Chief.

Re: GefStoffV - Kennzeichnung beim Transport??? [Re: ChiefRocka] #6246 17.03.2008 14:39
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Andreas_A Offline
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Hallo Chief,

in der Gefahrstoffverordnung und den Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG gibt es die "offiziellen" Vorgaben.

Eine Zusammenfassung steht auch in der TRGS 200 (als Download z.B. auf www.baua.de erhältlich). Darin ist auch eine Abgrenzung zwischen Gefahrgutrecht und Gefahrstoffrecht dargestellt. Evtl. ist das hier schon der passende Abschnitt:

"8.1
(2) Für mehrfach verpackte Stoffe und Zubereitungen genügt nach Artikel 24 der
Richtlinie 67/548/EWG bzw. Artikel 11 der Richtlinie 1999/45/EG auf der
Außenverpackung die Kennzeichnung nach den Vorschriften des Transportrechts.
Eine Innenverpackung ist jedoch nach Gefahrstoffrecht zu kennzeichnen. In diesem
Fall stellt die Außenpackung (Versandpackung) nicht die Verkaufspackung dar."

Viele Grüße,
Andreas

Re: GefStoffV - Kennzeichnung beim Transport??? [Re: ChiefRocka] #6247 17.03.2008 14:47
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Gitta Krämer Offline
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Hallo Chief,

die Gefahrstoffkennzeichnung dient dem Endverbraucher und ein bißchen zur Lagerung. Damit hast Du recht. Und mir ist auch nur bekannt, daß diese Kennzeichnung auf das Endprodukt muß und nicht auf Umkartons oder ähnliches. Da muß nur die Gefahrgutkennzeichnung drauf, wenn denn der Gefahrstoff auch ein Gefahrgut ist. Und irgendwo gibt es noch eine Erleichterung, da darf man die Gefahrstoffkennzeichnung weglassen, wenn sie mit der Gefahrgutkennzeichnung übereinstimmt. Da fehlt mir aber im Moment die Quelle.

Nachlesen kann man die Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen in den entsprechenden EG-Richtlinien. Für Stoffe die Anhänge I und VI der RiLi 67/548/EWG und für Zubereitungen 1999/45/EG. Verankert sind diese RiLi im deutschen Gesetz im §§ 13/14 Chemikaliengesetz und im § 5 Gefahrstoffverordnung.

Grüße aus Brandenburg
Gitta Krämer

Re: GefStoffV - Kennzeichnung beim Transport??? [Re: Gitta Krämer] #6248 17.03.2008 14:59
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ChiefRocka Offline OP
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OK...zunächst danke für die bisherigen Antworten.
Um meine Frage mal etwas zu konkretisieren.

Im speziellen Fall geht es darum, dass dieser Gefahrgstoff nicht unter die Gefahrgutverordnung fällt. Der Herrsteller dieses Produktes kennzeichnet nun aber die Transportverpackung mit den Gefahrsoffkennzeichnungen der Produkte die sich darin befinden.

Dies, so sagt er, sei gesetzlich gefordert.
Wenn ich also eure Antworten richtig verstehe, so hat er damit recht?!?

Nochmals danke und viele Grüsse..
Der Chief

Re: GefStoffV - Kennzeichnung beim Transport??? [Re: ChiefRocka] #6249 18.03.2008 17:38
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Gitta Krämer Offline
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Hallo Chief,

ich habe mich mal in die TRGS 200 vertieft. Dort wird unter 9 "Ausführung der Kennzeichnung" auf Artikel 24 der Richtlinie 67/548/EWG bzw. Artikel 11 der Richtlinie 1999/45/EG verwiesen und darin steht unter (6):

"Die Vorschriften dieser Richtlinie hinsichtlich der Kennzeichnung gelten unter folgenden Voraussetzungen als erfüllt:

im Fall einer eine oder mehrere innere Verpackungen umschließenden äußeren Verpackung, wenn die äußere Verpackung gemäß den internationalen Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Stoffe und die innere Verpackung oder die inneren Verpackungen gemäß dieser Richtlinie gekennzeichnet sind;
im Fall einer einzigen Verpackung:
wenn diese gemäß den einschlägigen internationalen Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Stoffe sowie gemäß Artikel 23 Absatz 2 Buchstaben a), b), d), e) und f) gekennzeichnet ist
und gegebenenfalls bei besonderen Verpackungsarten, wie beispielsweise bei beweglichen Gasflaschen, gemäß den spezifischen Vorschriften des Anhangs VI."

Legen wir mal großzügig die "Beförderung gefährlicher Stoffe" als Gefahrgutvorschriften aus, so lese ich: Die einzelne Verpackung muß nach Gefahrstoffrecht und eine evt. Umverpackung nach Gefahrgutrecht gekennzeichnet sein.

In Deinem Fall also Gefahrstoff ist kein Gefahrgut, braucht die äußere Umverpackung nicht nach Gefahrstoffrecht gekennzeichnet werden. Wenn das der Hersteller trotzdem macht, laß ihn doch.

Grüße aus Brandenburg
Gitta Krämer

Re: GefStoffV - Kennzeichnung beim Transport??? [Re: Gitta Krämer] #6250 18.03.2008 18:16
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Andreas_A Offline
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Hallo Frau Krämer,

Antwort auf
In Deinem Fall also Gefahrstoff ist kein Gefahrgut, braucht die äußere Umverpackung nicht nach Gefahrstoffrecht gekennzeichnet werden. Wenn das der Hersteller trotzdem macht, laß ihn doch.


Für die Wareneingang- und Warenausgangserfassung oder die Zuordnung im Lager, wenn es keine festen Lagerplätze gibt, kann die Kennzeichnung von Umverpackungen schon sinnvoll sein. Aber gemäß TRGS 200 ist es keine Pflicht.

Viele Grüße,
Andreas Arnold


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