Kennzeichnung Tankfahrzeug
#6266
20.03.2008 00:21
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Gino
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Hallo, da ich kein Zugfahrzeug mit "AT" zulassung habe muß ich ein Tankfahrzeug "AT" (Anhänger) auf einen Sattelauflieger von A nach B transportieren. Im Tankfahrzeug "AT" (Anhänger)befindet sich noch UN 1073, Sauerstoff, 900 kg 1.) Wie ist die Kennzeichnung? Tankfahrzeug "AT" (Anhänger): Großzettel an beiden Längsseiten und hinten am Tank + hinten am Tank org. Tafel mit Gefahr und UN-Nr. Sattelauflieger: Vorne und hinten org. neutrale Warntafel. Ist das Richtig? 2.) Braucht das Fahrzeug "Sattelauflieger" eine besondere zulassung? Ich bitte um Antwort. Danke!!!
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Re: Kennzeichnung Tankfahrzeug
[Re: Gino]
#6267
20.03.2008 00:54
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Mark
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Hallo Gino,
so ganz verstehe ich das nicht, deshalb hier meine Zusammenfassung:
Tankauflieger und Zugmaschine brauchen Zulassung AT!!!!
Tankauflieger mit Großzettel an beiden Längsseiten und hinten am Fahrzeug
Für die orange Warntafel gibt es zwei zulässige Varianten:
Variante A Warntafel mit Nummern an beiden Längsseiten des Tankaufliegers und neutrale Warntafel vorne und hinten des Zuges (vorne an der Zugmaschine und hinten am Tankauflieger)
Varinate B Warntafel mit Nummern vorn und hinten des Zuges (vorne an der Zugmaschine und hinten am Tankauflieger) - keine zusätzliche neutrale Warntafel
Variante B ist nicht zulässig, wenn mehr als ein Gefahrgut geladen wird.
Grüße
Mark
Grüße
Mark
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Re: Kennzeichnung Tankfahrzeug
[Re: Mark]
#6268
20.03.2008 10:36
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Steffan
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Hallo Gino, wenn Du eine Sattelkombination bestehend aus Sattelzugmaschine und Sattelauflieger einsetzen möchtest, ist es doch ratsam, da diese eine Zulassungsbescheinigung benötigen (ich denke eine Notfallbeförderung liegt nicht vor) sich ein Zugfahrzeug mit entsprechenden Papieren zu mieten. Ist wohl die kostengünstigere Variante. Gibt es eine Vorgeschichte zu dein Problem?
Steffan
Die meisten Probleme lösen sich von alleine. Man darf sie nur nicht dabei stören!
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Re: Kennzeichnung Tankfahrzeug
[Re: Steffan]
#6269
20.03.2008 11:37
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Gino
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Hallo Steffan,
bei uns steht ein Tankanhänger mit AT Zulassung.
Im Tankanhänger befindet sich noch UN 1073, Sauerstoff, 900 Kg.
Da ich kein Zugfahrzeug mit AT Zulassung habe, will ich mit Sattelzugmaschine und Sattelauflieger das Tankanhänger mit AT Zulassung von A nach B transportieren.
Gruß
Gino
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Re: Kennzeichnung Tankfahrzeug
[Re: Gino]
#6270
20.03.2008 13:31
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Steffan
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Hallo, Versuch es mal mit § 5 GGVSE mit einer Einzelausnahmegenehmigung bei deiner zuständigen Behörde im Bundesland. Es gibt mittlerweile fasst für alles Ausnahmen, warum nicht auch dafür.
Schöne Ostern Steffan
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Re: Kennzeichnung Tankfahrzeug
[Re: Gino]
#6271
20.03.2008 17:07
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Mark
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Hallo Gino,
da beißt die Maus keinen Faden ab, mit einer Zugmaschine ohne besondere Zulassung darfst du kein Tankauflieger mit Gefahrgut ziehen.
Da nützt auch kein Fragen! <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />
Ein Antrag auf eine Ausnahme wird wohl kaum Erfolg haben, da die Behörde die Frage stellen wird, warum man sich die passende Zugmaschine nicht ausleiht oder gleich eine Spedition beauftragt, die den Tankauflieger ziehen kann.
Grüße
Mark
Grüße
Mark
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Re: Kennzeichnung Tankfahrzeug
[Re: Mark]
#6272
21.03.2008 00:28
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Gino
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Danke Jungs!!!
Schöne Ostern!!!
Gruß
Gino
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Re: Kennzeichnung Tankfahrzeug
[Re: Gino]
#6273
26.03.2008 21:35
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R_KARPE
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Spezi
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Versteh ich das richtig, das Du den Anhänger (AT) mit UN 1037 auf einen "normalen" Sattelauflieger stellen willst um Ihn dann mit einer "normalen" Sattelzugmaschine von A nach B zu befördern ?? Gruß R_KARPE
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Re: Kennzeichnung Tankfahrzeug
[Re: R_KARPE]
#6274
27.03.2008 23:28
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F-Vogt
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Hallo, m.E. bleibt diese Beförderung (wenn keine Notfallbeförderung nach 1.1.3.1 e) vorliegt, immernoch eine Beförderung im festverbundenen Tank. Somit ist für das Zugfahrzeug und den Sattelanhänger eine besondere Zulassung als "AT" Fahrzeug erforderlich. Außerdem, wie hoch soll denn die Fahrzeugkombination dann werden????? <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Mfg F-Vogt
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Re: Kennzeichnung Tankfahrzeug
[Re: F-Vogt]
#6275
28.03.2008 10:59
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R_KARPE
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Guten Morgen,
Zumindest für leere ungereinigte Tankfahrzeuge, die auf einem Auflieger befördert werden, also nicht selbst auf der Strasse rollen, hat der BLFA im Mai 2004 ,meines Wissens nach mal empfohlen, das für die Beförderungseinheit vorne und hinten neutrale Warntafeln reichen. Die Placards könnten sowohl auf dem beförderten Tankfahrzeug als auch auf dem befördernden Sattelauflieger akzeptier werden. Ansonsten das volle Programm: Beförderungspapier, schriftl. Weisungen, Ausrüstung. Einzig für den Fahrer soll eine ADR Bescheinigung Basiskurs genügen. Diese Art Beförderung sieht man des öfteren bei den Bundeswehrkollegen. Ob man das aber nun auch so anwenden kann, wenn im Beförderten TFZ noch 900 kg Ladegut vorhanden sind <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> MfG R_Karpe
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