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M 189 #6297 20.03.2008 18:29
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Rico Helm Offline OP
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ADR und RID: Orangefarbene Kennzeichnung für kleine Tanks
Mit den Vereinbarungskürzeln M 189 und RID 4/2007 kann in Deutschland auf eine Kennzeichnung mit Warntafeln mit Nummern bei Trägerfahrzeugen von Tanks, die von außen nicht mehr sichtbar sind, verzichtet werden, wenn der Tank maximal 3.000 Liter Fassungsvermögen hat (z.B. kleine Tankcontainer). Das Verkehrsblatt veröffentlicht in Ausgabe Nr. 5/2008 vom 15.3.2008 die deutsche Gegenzeichnung der Multilateralen Vereinbarung M189 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR – Orangefarbene Kennzeichnung von Fahrzeugen, die Tanks mit einem Fassungsraum von höchsten 3.000 Litern befördern
Entsprechend für die Beförderung auf der Schiene wird die Multilaterale Sondervereinbarung RID 4/2007 veröffentlicht, gemäß Abschnitt 1.5.1 des RID und Artikel 6 Absatz 12 der Richtlinie 96/49/EG – Orangefarbene Kennzeichnung von Wagen, die Tanks mit einem Fassungsraum von höchstens 3.000 Litern befördern.

Quelle: Gefahrgut-Online

Gehe ich recht in der Annahme, dass in diesem Fall das Trägerfahrzeug nur mit einer neutralen Warntafel gekennzeichnet wird oder entfällt die Kennzeichnung komplett ? Am (von außen nicht sichtbaren) Tank bleiben die Kennzeichnungsvorschriften (Warntafel und Gefahrzettel) bestehen ? Kann mir jemand den kompletten Wortlaut der M 189 zur Verfügung stellen (bin leider kein Abonnent des Verkehrsblatt) ?

Vielen Dank für die Antworten und Hilfe,


OBM Rico Helm
-Zugführer und Kreisausbilder ABC-Einsatz-
Gefahrgutzug Saale-Orla
Re: M 189 [Re: Rico Helm] #6298 20.03.2008 19:14
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Vera Hiltmann Offline
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Hallo Herr Helm,

die M 189 setzt nur bis zum Jahresende die Kennzeichnung der Fahrzeuge an der Seite mit Warntafeln mit Nummern aus. Davon unberührt bleiben die Kennzeichnungspflichten an der Beförderungseinheit vorne und hinten mit neutralen orangefarbenen Warntafeln bestehen.

Hier die M 189:
Multilaterale Vereinbarung M189

gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR über die orangefarbene Kennzeichnung von Fahrzeugen, die Tanks mit einem Fassungsraum von höchstens 3 000 Litern befördern

(1) Abweichend von den Vorschriften des Absatzes 5.3.2.1.5 des ADR darf bei der Beförderung von Tanks mit einem Fassungsraum von höchstens 3 000 Litern mit gedeckten Fahrzeugen und bedeckten Fahrzeu¬gen, auf die Kennzeichnung mit orangefarbenen Tafeln an den Längsseiten des Fahrzeugs verzichtet werden.
(2) Zusätzlich zu den vorgeschriebenen Angaben hat der Absender im Beförderungspapier zu vermerken: „Beförderung vereinbart nach Abschnitt 1.5.1 des ADR (M189)”.
(3) Diese Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2008 für Beförderungen in den Hoheitsgebieten der ADR¬Vertragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeich¬net haben. Wird sie vor diesem Zeitpunkt von einem der Unterzeichner widerrufen, so gilt sie bis zum vorgenannten Zeitpunkt nur für Beförderungen in den Hoheitsgebieten derjenigen ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet und nicht widerrufen haben.

Gilt in: seit:
COUNTRY SIGNED
Germany 05/12/2007
France 06/02/2008
Austria 19/02/2008
Italy 12/02/2008



Re: M 189 [Re: Vera Hiltmann] #6299 20.03.2008 21:34
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Rico Helm Offline OP
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Beiträge: 9
Vielen Dank für die schnelle Antwort und ein schönes Osterfest !


OBM Rico Helm
-Zugführer und Kreisausbilder ABC-Einsatz-
Gefahrgutzug Saale-Orla
Re: M 189 [Re: Vera Hiltmann] #6300 23.03.2008 00:44
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Mark Offline
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Registriert: Mar 2007
Beiträge: 492
Antwort auf


die M 189 setzt nur bis zum Jahresende die Kennzeichnung der Fahrzeuge an der Seite mit Warntafeln mit Nummern aus.



Hallo Vera,

die Gültigkeit bis Ende des Jahres ist ausgewählt worden, da beschlossen wurde den Inhalt der M 189 ins ADR 2009 zu übernehmen.

Grüße

Mark


Grüße

Mark

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