ADR und RID: Orangefarbene Kennzeichnung für kleine Tanks
Mit den Vereinbarungskürzeln M 189 und RID 4/2007 kann in Deutschland auf eine Kennzeichnung mit Warntafeln mit Nummern bei Trägerfahrzeugen von Tanks, die von außen nicht mehr sichtbar sind, verzichtet werden, wenn der Tank maximal 3.000 Liter Fassungsvermögen hat (z.B. kleine Tankcontainer). Das Verkehrsblatt veröffentlicht in Ausgabe Nr. 5/2008 vom 15.3.2008 die deutsche Gegenzeichnung der Multilateralen Vereinbarung M189 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR – Orangefarbene Kennzeichnung von Fahrzeugen, die Tanks mit einem Fassungsraum von höchsten 3.000 Litern befördern
Entsprechend für die Beförderung auf der Schiene wird die Multilaterale Sondervereinbarung RID 4/2007 veröffentlicht, gemäß Abschnitt 1.5.1 des RID und Artikel 6 Absatz 12 der Richtlinie 96/49/EG – Orangefarbene Kennzeichnung von Wagen, die Tanks mit einem Fassungsraum von höchstens 3.000 Litern befördern.
Quelle: Gefahrgut-Online
Gehe ich recht in der Annahme, dass in diesem Fall das Trägerfahrzeug nur mit einer neutralen Warntafel gekennzeichnet wird oder entfällt die Kennzeichnung komplett ? Am (von außen nicht sichtbaren) Tank bleiben die Kennzeichnungsvorschriften (Warntafel und Gefahrzettel) bestehen ? Kann mir jemand den kompletten Wortlaut der M 189 zur Verfügung stellen (bin leider kein Abonnent des Verkehrsblatt) ?
Vielen Dank für die Antworten und Hilfe,