Hallo Gefahrgutkollegen,
folgendes Szenario:
Die Filter in den Sicherheitswerkbänken für GVO´s müssen gewechselt werden. Solange ein Autoklav, mit Zulassung für GVO Inaktivierung im Gen Bereich vorhanden ist oder die Filter die Größe von 0,30m X 0,30m X0,50m besitzen, kein Problem. Aber wer hat damals, als Anfang der neunziger Jahre Sicherheitswerkbänke mit diesen großen Filterkästen in Betrieb genommenen wurden, daran gedacht, dass es Auflagen der thermischen Inaktivierung geben wird und dass sich das ADR so entwickelt wie es jetzt ist. In naher Zukunft wird dieses Problem an die Türen der Laborbetreiber klopfen, die mit gentechnisch veränderten Organismen umgehen und Sicherheitswerkbänke mit großen Filterkästen betreiben und kein entsprechender Autoklav vor Ort ist. Diese Filterkästen passen in keine zugelassene Verpackung, die mit in den Autoklaven geschoben werden kann.
Meiner Meinung nach dürfen GVO´s der S2, als "UN 3373 BIOLOGISCHER STOFF, KATEGORIE B" transportiert werden, wenn die Auflagen der Verpackungsvorschrift P650 eingehalten werden. S1, S3 und S4 müssen hingegen nach Verpackungsvorschrift P904 verpackt und als "UN 3245 GENETISCH VERÄNDERTE MIKROORGANISMEN oder GENETISCH VERÄNDERTE ORGANISMEN" Transportiert werden.
Problem: Ich habe bisher noch keine Verpackung in der Größe gefunden, die der P650 entspricht. Nach Auffassung unserer Überwachungsbehörde, sollen in Bereichen, wo kein entsprechender Autoklav vor Ort ist, die alten Filter, unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften aus den Sicherheitswerkbänken ausgebaut, desinfiziert, verpackt, zum Autoklaven verbracht und autoklviert werden. Ein bisschen umständlich finde ich, da man mit Sonderzustimmung der Behörde und unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften diese dann auch direkt in eine Abfallverbrennungsanlage verbringen könnte um diese Filter unter Aufsicht der Verbrennung zu zu führen. Wenn nötig, auch in einer Sonderabfallverbrennungsanlage. Oder spricht etwas dagegen, außer die Behördenbürokratie?
Hat jemand Erfahrung mit solch einem Vorgang oder gar die Adresse eines Verpackungslieferanten oder Herstellers, der Behältnisse nach Verpackungsvorschrift P650 in der Größe herstellt, dass Filter von 1,50 m X 1,00 m oder größer Verpackt werden können und die auch noch zum Autoklavieren geeignet ist. Ich kann mir vorstellen, dass es für Verpackungshersteller aufgrund der Herstellungsmengen unaktraktiv und der Preis sehr hoch sein könnte.
Danke schon mal im voraus.