Hallo Mark,
was mir spontan zu diesem Thema einfällt ist die Ausnahme 33 (M) .
In dieser Ausnahme werden Abweichungen von der GGVSee/IMDG unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht.
Vielleicht wird das Problem mit dieser Auskunft schon gelöst.
Grüsse aus Wadern
W. Kassing