Stimmt, die ist ausgelaufen!
Hier noch was zur näheren Erläuterung:
7.3.1.1 [Zulässigkeit lose Schüttung]
Ein Gut darf in loser Schüttung in Schüttgut- Containern, Containern oder Fahrzeugen nur befördert werden, wenn entweder
a)in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 10 eine Sondervorschrift mit einem mit den Buchstaben "BK" beginnenden alphanumerischen Code angegeben ist, welche diese Beförderungsart ausdrücklich zulässt, und die anwendbaren Vorschriften des Abschnitts 7.3.2 zusätzlich zu den Vorschriften dieses Abschnitts eingehalten werden; oder
b)in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 17 eine Sondervorschrift mit einem mit den Buchstaben "VV" beginnenden alphanumerischen Code angegeben ist, welche diese Beförderungsart ausdrücklich zulässt, und die in Abschnitt 7.3.3 aufgeführten Bedingungen dieser Sondervorschrift zusätzlich zu den Vorschriften dieses Abschnitts eingehalten werden.
Also entweder a) oder b), und a) trifft ja zu.
Hoffe, jetzt ist alles klar!
Gruß aus München
Günther Homann