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ölverunreinigte Betriebsmittel #6337 31.03.2008 08:40
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Monika Holtmann Offline OP
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Hallo zusammen,

für ölverunreinigte Betriebsmittel (UN 3175) hat uns unser Entsorgungsunternehmen einen geschlossenen Schüttgut-Container mit BK2-Zulassung zur Verfügung gestellt. Ist der Transport nach ADR ok?

Viele Grüße
Monka

Re: ölverunreinigte Betriebsmittel [Re: Monika Holtmann] #6338 31.03.2008 09:44
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G. Homann Offline
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Hallo Monika,
Eintrag in Spalte 10 der Stoffliste bei UN 3175 BK1 u. BK2
-> BK2:
Die Beförderung in geschlossenen Schüttgut- Containern ist zugelassen.

Gruß aus München
Günther Homann

Re: ölverunreinigte Betriebsmittel [Re: G. Homann] #6339 31.03.2008 10:52
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Monika Holtmann Offline OP
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Vielen Dank Günther Homann für die Antwort.
In Spalte 17 steht aber VV3 (be-deckte Fahrzeuge oder Großcontainer). Wie passt das zusammen?

Gruß aus Münster
Monika

Re: ölverunreinigte Betriebsmittel [Re: Monika Holtmann] #6340 31.03.2008 11:14
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ureaner Offline
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Hallo Frau Holtmann,
vielleicht hilft das zur Erklärung: GGAV Ausnahme 27
mfg

Re: ölverunreinigte Betriebsmittel [Re: ureaner] #6341 31.03.2008 11:58
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Monika Holtmann Offline OP
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Hallo Ureaner,

Meines Wissens ist die Ausnahme 27 ist am 31.12.07 ausgelaufen. Die hilft mir leider gar nicht menr.


Gruß
Monika Holtmann

Re: ölverunreinigte Betriebsmittel [Re: Monika Holtmann] #6342 31.03.2008 12:13
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G. Homann Offline
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Stimmt, die ist ausgelaufen!
Hier noch was zur näheren Erläuterung:

7.3.1.1 [Zulässigkeit lose Schüttung]

Ein Gut darf in loser Schüttung in Schüttgut- Containern, Containern oder Fahrzeugen nur befördert werden, wenn entweder

a)in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 10 eine Sondervorschrift mit einem mit den Buchstaben "BK" beginnenden alphanumerischen Code angegeben ist, welche diese Beförderungsart ausdrücklich zulässt, und die anwendbaren Vorschriften des Abschnitts 7.3.2 zusätzlich zu den Vorschriften dieses Abschnitts eingehalten werden; oder

b)in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 17 eine Sondervorschrift mit einem mit den Buchstaben "VV" beginnenden alphanumerischen Code angegeben ist, welche diese Beförderungsart ausdrücklich zulässt, und die in Abschnitt 7.3.3 aufgeführten Bedingungen dieser Sondervorschrift zusätzlich zu den Vorschriften dieses Abschnitts eingehalten werden.

Also entweder a) oder b), und a) trifft ja zu.

Hoffe, jetzt ist alles klar!

Gruß aus München
Günther Homann


Re: ölverunreinigte Betriebsmittel [Re: G. Homann] #6343 31.03.2008 12:47
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Monika Holtmann Offline OP
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Herzlichen Dank

jetzt hat es "klick" gemacht! Manchmal hat man ein Brett vorm Hirn!


Gruß aus Münster
Monika Holtmann



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