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Re: Prüfpflichten bei IBC's [Re: Erich] #6409 09.04.2008 12:41
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Udo Leithold Offline
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Hallo Erich,
ich verstehe ja die Problematik, aber für den "normalen" Haushaltstank gelten ganz andere Voraussetzungen. Die haben eine Zulassung nach WHG und damit regelt sich alles weitere auch nach WHG.
Der IBC besitzt die WHG-Zulassung nur, wenn er den Anforderungen des ADR entspricht.
Es gibt auch ein paar kleine Unterschiede zwischen einem Haushaltstank und einem IBC in Bau und Ausrüstung.
Nun kann man selbstverständlich sagen, durch die andere Nutzung können andere Prüfungen ausreichen. Aber wie will der Betreiber das Nachweisen, wenn einer wie ich kommt und sagt, dass diese Verfahrensweise nicht ausreicht. Da könnte eigentlich jeder ein paar Bleche nehmen und seinen eigenen Tank basteln.
Das eigentliche Problem ist doch, dass der IBC zwar geeignet, aber völlig überdimensioniert ist für diese Zwecke und ein handelsüblicher Haushaltstank aus dem Baumarkt es auch tun würde. Prüfen muss man den aber auch.

Mit freundlichem Gruß
Udo Leithold

Re: Prüfpflichten bei IBC's [Re: Erich] #6410 14.04.2008 11:04
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Ritchie Offline
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Hallo,

um hier das eigene Risiko abzuschätzen folgender Tipp.

Bei der Versicherung nachfragen, ob die bei einem Schaden zahlt, wenn der Behälter (Tanks / IBC) keine Prüfung hat. Dann kann jeder für sich entscheiden ob er das Restrisiko tragen möchte.

Gruß
R.

Re: Prüfpflichten bei IBC's [Re: Ritchie] #6411 14.04.2008 21:28
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Mark Offline
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Beiträge: 492
SUPER


Grüße

Mark
Re: Prüfpflichten bei IBC's [Re: Erich] #6412 31.07.2008 13:54
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öko-lube Offline
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Beiträge: 1
Hallo,

alle IBC unterliegen regelmäßigen Prüfungen/Inspektiionen; und zwar alle 2 1/2 und 5 Jahre ab Herstellungsdatum - siehe ADR 6.5.4.4.1 und 6.5.4.4.2!
Die Inspektion darf nur von einer, durch die BAM anerkannte, Inspektionsstelle vorgenommen werden. Wie unsere Firma z. B. Bei Fragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.

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