Hallo Erich,
ich verstehe ja die Problematik, aber für den "normalen" Haushaltstank gelten ganz andere Voraussetzungen. Die haben eine Zulassung nach WHG und damit regelt sich alles weitere auch nach WHG.
Der IBC besitzt die WHG-Zulassung nur, wenn er den Anforderungen des ADR entspricht.
Es gibt auch ein paar kleine Unterschiede zwischen einem Haushaltstank und einem IBC in Bau und Ausrüstung.
Nun kann man selbstverständlich sagen, durch die andere Nutzung können andere Prüfungen ausreichen. Aber wie will der Betreiber das Nachweisen, wenn einer wie ich kommt und sagt, dass diese Verfahrensweise nicht ausreicht. Da könnte eigentlich jeder ein paar Bleche nehmen und seinen eigenen Tank basteln.
Das eigentliche Problem ist doch, dass der IBC zwar geeignet, aber völlig überdimensioniert ist für diese Zwecke und ein handelsüblicher Haushaltstank aus dem Baumarkt es auch tun würde. Prüfen muss man den aber auch.
Mit freundlichem Gruß
Udo Leithold