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Tankkammern #6520 14.05.2008 13:03
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Cello Offline OP
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Hallo ihr ADR-Profis.

Frage:

Muss ein Tankfahrzeug, seitlich, mit verschiedenen, einzelen, Kammern bei ALLEN Kammern mit einer Gefahrentafel angeschrieben sein? Das Gefahrgut ist UN 1203, UN 1202 (Diesel und Heizöl). Wie sieht es vorne und hinten aus? <img src="http://www.gefahrgut-foren.de.dd2334.kasserver.com/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" />

Gruss Cello

Re: Tankkammern [Re: Cello] #6521 14.05.2008 14:50
Registriert: Aug 2003
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Claudi Offline
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[color:"purple"]Großzettel:[/color]

Das ADR sagt in 5.3.1.4 u.a.:

Antwort auf
Wenn das Tankfahrzeug oder der auf dem Fahrzeug beförderte Aufsetztank mehrere Tankabteile hat, in denen zwei oder mehrere gefährliche Güter befördert werden, sind die entsprechenden Großzettel (Placards) an beiden Längsseiten in der Höhe des jeweiligen Tankabteils und jeweils ein Muster der an den Längsseiten angebrachten Großzettel (Placards) hinten anzubringen. Wenn in diesem Fall jedoch an allen Tankabteilen dieselben Großzettel (Placards) anzubringen sind, müssen diese Großzettel (Placards) an beiden Längsseiten und hinten nur einmal angebracht werden.


Es kommen also mindestens 3 Großzettel für Klasse 3 ans Fahrzeug: jeweils einer an jeder Längsseite und einer hinten.

[color:"purple"]Orangefarbene Warntafeln:[/color]

Antwort auf
5.3.2.1.3 Bei Tankfahrzeugen oder Beförderungseinheiten mit einem oder mehreren Tanks, in denen Stoffe der UN-Nummer 1202, 1203 oder 1223 oder Flugbenzin, das der UN-Nummer 1268 oder 1863 zugeordnet ist, aber keine anderen gefährlichen Stoffe befördert werden, müssen die in Absatz 5.3.2.1.2 vorgeschriebenen orangefarbenen Tafeln nicht angebracht werden, wenn auf den gemäß Absatz 5.3.2.1.1 vorn und hinten angebrachten Tafeln die für den gefährlichsten beförderten Stoff, d. h. für den Stoff mit dem niedrigsten Flammpunkt, vorgeschriebene Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr und UN-Nummer angegeben ist.


Es müssen demnach an den Längsseiten gar keine orangefarbenen Warntafeln angebracht sein, vorn und hinten ans Fahrzeug kommt jeweils eine Wanrtafel mit 33/1203 (für den gefährlicheren Stoff, sprich Benzin).

[color:"purple"]Dokumentation:[/color]

Wird diese alternative/ erleichterte Kennzeichnung verwendet, gilt noch folgendes bei den Papieren zu beachten:

Antwort auf
5.4.1.1.13 Sondervorschriften für die Beförderung in Tankfahrzeugen mit mehreren Abteilen oder in Beförderungseinheiten mit einem oder mehreren Tanks

Wenn abweichend von Absatz 5.3.2.1.2 die Kennzeichnung eines Tankfahrzeugs mit mehreren Abteilen oder einer Beförderungseinheit mit einem oder mehreren Tanks gemäß Absatz 5.3.2.1.3 erfolgt, müssen die in jedem Tank oder jedem Abteil eines Tanks enthaltenen Stoffe im Beförderungspapier einzeln angegeben werden.

Re: Tankkammern [Re: Claudi] #6522 16.05.2008 08:47
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Beiträge: 8
Cello Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
Registriert: Nov 2007
Beiträge: 8
Hallo Claudi.

Na jetzt ist doch alles klar.....vielen Dank.

Gruss Cello


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