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Beförderungspapier, Befreiung was brauch ich? #6567 20.05.2008 11:01
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Hallmackenreuter Offline OP
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Hallo liebe Forenmitglieder,
ich bin neu hier und hoffe auf meine Frage(n) eine aussagekräftige Antwort zu bekommen.
Ich bin als Gastronom/Hotelier tätig und zu meinen Aufgaben gehört auch der Einkauf für 3 Einrichtungen die ich betreibe.
Die meisten meiner Produkte kaufe ich im SB-Großhandel und transprotiere sie mit einem Kombi-PKW oder je nach Menge mit einem Sprinter zu den Einrichtungen. Ich achte eigentlich immer darauf, dass ich keine Lebensmittel zusammen mit z.B. Reinigungsmitteln transportiere. Bis auf wenige Ausnahmen geklingt mir das auch.
Vor ca. 1 Monat bin ich allerdings mit meinem Sprinter in eine Verkehrskontrolle geraten. Ich hatte nur verpackte Lebensmittel und 2 Kanister á 5 Liter chlorhaltigem Reinigungsmittel geladen. Die Kanister habe ich einer Ecke, optisch getrennt, mit Gurten befestigt.
Der Kontrolleur hat mich nach den Beförderungspapieren gefragt. Ich konnte Ihm nur die Rechung des Großhandels vorlegen. Worauf er mir versuchte zu erklären, dass die beiden Kanister Gefahrgut seien und ich die erstmal grundsätzlich nicht mit Lebensmitteln transportieren dürfe. Des weiteren gelten die Vorschriften des ADR und da es sich nicht um zusammengesetzte Verpackungen handle läge keine Befreiung mach LQ vor. Da ich aber nur eine kleine Menge transportieren würde läge ich unter 1000 Punkten. Dann bräuchte ich aber einen Beförderungpapier und das Fahrzeug braucht auch einen Feuerlöscher (hab ich nicht).

Nun hab ich den Ausführungen des Polizisten aufmerksam gelauscht konnte damit aber nicht so richtig was anfangen. Ich habe mich nun in mühsamer und intensiver Kleinarbeit durch die Gesetzte und Verordnungen durchgewurschtelt und bin dabei auf ein paar Fragen gestossen.

Ich hoffe Ihr könnt mir weiter Helfen, ein wenig Licht ins Dunkle zu bringen bzw. mir sagen, ob ich mit meinen Schlußfolgerungen richtig liege, da diese nach meiner Auffassung nix mit gesundem Menschenverstand und Logik zu tun haben.

Nach diesem schwall rethorischem gelabers nun meine Frage an Euch.

Laut ADR 1.1.3.1 sind Privatpersonen, wenn sie Gefahrgut einzelhandelsgerecht verpackt kaufen von den Vorschriften Befreit. Auch Handwerker unterliegen, wenn sie bestimmte Mengen unterschreiten, nicht dem ADR.

- Leider bin ich Gewerbebetreibender im Hotel- und Gaststättengewerbe und die Gefahrgüter die ich im allgemeinen Kaufe dienen nicht meiner Handwerklichen Tätigkeit. Die Reinigungsmittel eventuell schon, da ich sie ja um die Hygienevorschriften einzuhalten brauche. Aber wie sieht es mit Farbe und Pinselreiniger aus wenn ich die Zimmer renoviere, wie sieht es mit Haarspray aus bzw. andere Produkte, die in Druckgasverpackungen verpackt sind.

Jetzt kommt das, nach meiner Meinung, Idiotische an der ganzen Sache.
Wenn ich die Vorschriften des ADR richtig gelesen habe, dann brauche ich, wenn ich einen oder zwei 5 Literkanister Reinigungsmittel kaufe (das Gefahrgut ist laut SDB) einen Beförderungsschein und Feuerlöscher. Wenn ich die 2 Kanister aber einen Pappkarton packe und auf dem Karton eine Raute mit dem Zeichen LQ drauf oder die UN-Nummer drauf ist habe mix zu beachten und kann mir den Wagen so voll machen, bis die Beladungsgrenze erreicht ist?
Gilt das gleiche für z.B. Deosprays die Laut SDB UN 1950 sind? 1 Dose gegauft brauch ich einen Beförderungsschein aber 1 ein Karton mit 20 Dosen + Gefahrzettel und UN-Nummer und ich bin befreit?

Gibt es irgendeine Möglichkeit, in eine der Ausnahmeregelungen zu rutschen?

Von wem muss ich denn den Beförderungsschein bekommen? Muss ich ihn mir selber ausstellen oder der Großhändler? Weil ich bin ja selbst der Verlader und Beförderer. Der Großhändler sagt mir nur, er können mir die SDB geben. Sonst hat er mit Gefahrgut nix am Hut.

Im Voraus mal Danke an die, die alles gelesen haben und mir Antworten
Gruß
Tom

Re: Beförderungspapier, Befreiung was brauch ich? [Re: Hallmackenreuter] #6568 20.05.2008 14:56
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Susann Miller Offline
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Hallo Tom,

die Nutzung der Vorschriften für begrenzte Mengen macht nur dann Sinn, wenn diese bereits vom Großhändler entsprechend verpackt sind, da Du ja ansonsten vor Ort entsprechend ADR "umverpacken" müßtest, was u.U. nicht immer möglich ist (z.B. wenn die Innenverpackung zu groß ist).

Ich würde einen Transport nach 1.1.3.6 ADR unter Einhaltung der jeweiligen Mengengrenzen (1.000 Punkte) vorschlagen. Den Feuerlöscher würde ich anschaffen. Auf das Beförderungspapier kannst Du dann unter Nutzung der Ausnahme 18 GGAV verzichten.

Ich hoffe, das hilft Dir weiter.

Herzliche Grüße
Susann Miller

Re: Beförderungspapier, Befreiung was brauch ich? [Re: Susann Miller] #6569 20.05.2008 20:40
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Mark Offline
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Hallo,

ich hoffe, ich verwirre nicht, doch der Großhändler hat da schon ein gewaltiges rechtliches Problem:

Als Großhändler verkauft er ja nicht an Privatpersonen! Wenn er Ware in nicht LQ-konformer Verpackung verkauft, kann er als Großhändler nicht davon ausgehen, dass die Bedingungen der Ausnahme 18 eingehalten werden, auch die 1000-Punkte müssen nicht zwingender Weise eingehalten werden. Oder hat er dies per Vertrag mit seinen Kunden geregelt?

Der Großhändler ist sehr wohl Verlader. Verlader ist nicht derjenige, der das Gut physisch in das Fahrzeug verlädt, sondern - gemäß § 2 Nr.4 GGVSE - das Unternehmen. Im Satz heißt es dazu:

"Verlader im Sinne dieser Verordnung ist auch das Unternehmen, das als unmittelbarer Besitzer das gefährliche Gut dem Beförderer zur Beförderung übergibt."

Der Großhändler ist sehr wohl der "unmittelbare Besitzer", der das Gut (gegen Entgeld) dem Beförderer übergibt. Demzufolge ist er auch verpflichtet ein Beförderungspapier zu übergeben. Auch die Kontrolle der Rechtskonformität der Beförderung muss er durchführen (siehe Abschnitt 7.5.1 ADR). Hierzu zählt ggf. das Beförderungspapier (sofern Ausnahme 18 nicht Anwendung finden kann, z.B. bei mehr als einem Empfänger), die Ladungssicherung, die Ausrüstung (z.B. Feuerlöscher), Einhaltung der Zusammenladeverbote, die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs u.s.w. Hierfür müsste er Personal abstellen, dass die Fahrzeuge entsprechend kontrolliert. Sollte eine größere Menge verkauft werden und die 1000-Punkte überschritten werden, muss er auch noch einen Gefahrgutbeauftragten bestellen!

Kleine Ursache, große Wirkung. Als Großhändler sollte er sich sehr gut überlegen, ob er an gewerbetreibende Kunden Gefahrgut in Nicht-LQ-konformer Verpackung verkauft.

Ach ja, noch was. Die Handwerkerregelung gilt ausdrücklich nicht für Versorgungsfahrten!

Grüße

Mark


Grüße

Mark
Re: Beförderungspapier, Befreiung was brauch ich? [Re: Mark] #6570 21.05.2008 09:24
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Gandalf Offline
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Hallo zusammen,
ich versuche mal eine etwas andere Betrachtungsweise.
Warum sollte dies eigentlich nicht unter 1.1.3.1 c fallen? Die Beförderung geschieht doch in Verbindung mit seiner Haupttätigkeit, denn ohne Reinigung kann er sein Geschäft ja nicht ausüben. Er möchte das Material weder weiterverkaufen noch befördert er für Dritte. Im zweiten Teil des Satzes werden Beispiele angeführt (Baustellenversorgung, Messung) deren Auflistung nicht abschließend ist. Wäre diese Beispielauflistung abschließend, bräuchte man ja den ersten Halbsatz nicht. Was im Einzelfall in Verbindung mit der Haupttätigkeit steht, wäre daher für jeden einzelnen Fall zu klären (vorausgesetzt man hat Zeit, Muße und Geld um Widerspruch und Klage zu führen).
Gruß Gandalf

Re: Beförderungspapier, Befreiung was brauch ich? [Re: Hallmackenreuter] #6571 21.05.2008 11:33
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Kay Schmauder Offline
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Großmeister
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Hallo Tom!

Ich schließe mich da mal der Meinung von Frau Miller an, da der Transport nicht für dritte gemacht wird und in eigenregie durchgeführt wird.

Als kleinen Tipp, empfehle ich hier einen Vermerk auf dem Lieferschein/Rechnung das der Transport gem. GGAV Ausnahme 18 durchgeführt wird. Spart manche Erklärung.

Auf einige Punkte muss man aber trotz alle dem achten, das mit dem Feuerlöscher und die Ladungssicherung.

Ein Punkt, der gerne mal vergessen wird ist ADR 1.3, Unterweisung der Personen die Gefahrgut transportieren.

Mark hat mit dem Großhändler vollkommen recht, hier sehe ich das größte Problem, denn hier gibt es keinerlei Kontrollen der "Kunden" die er nach GGVSE eigentlich durchführen müsste da er ja "Verlader" ist.

<img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Beförderungspapier, Befreiung was brauch ich? [Re: Hallmackenreuter] #6572 26.05.2008 13:27
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Hallmackenreuter Offline OP
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Hallo und Danke an alle, die sich die Zeit genommen haben mein Beitrag zu lesen und zu kommentieren. Es war sehr hilfreich für mich.

Eine Nachfrage habe ich noch.
Habe ich das richtig verstanden, dass wenn ich einen 5 Liter Kanister Reinigungsmittel mit UN 1814 kaufe und transportiere der Kanister mit Gefahrzettel, UN 1814 und Richtungspfeilen ausgestattet sein muss und ich unter die "1000-Punkte" Regel falle und Beförderungdpapiere benötige.
Wenn ich allerdings 4 Kanister des Mittels kaufe, die in einem Karton verpackt sind und auf dem Karton UN 1814 in der Raute ist falle ich unter die LQ-Regel?

Danke

Re: Beförderungspapier, Befreiung was brauch ich? [Re: Hallmackenreuter] #6573 26.05.2008 18:18
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Kay Schmauder Offline
Großmeister
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Großmeister
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Beiträge: 390
Hallo Tom!

Wenn der Reiniger Verpackungsgruppe III hat geht das mit dem Verpacken nach 3.4 ADR. Nur bitte auch die Punkte 4.1.1.1, 4.1.1.2 und 4.1.1.4 bis 4.1.1.8 ADR berücksichtigen. Und das max. Bruttogewicht einhalten.

<img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder

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