Guten Morgen zusammen,
habe folgende Frage und bin mir sicher, dass man mir hier helfen kann/ wird:
Es heißt: Werden gefährliche Stoffe in derselben Beförderungseinheit transportiert, darf die Punktzahl von 1.000 nicht überschritten werden.
Bis vor einigen Tagen bin ich davon ausgegangen, dass es gängige Praxis ist,
zwei Sendungen, die zusammen die 1.000 Punkte (knapp) übersteigen (z.B.: Sendung 1: 820 Pkt. und Sendung 2: 520 Pkt.), per Gliederzug zu transportieren. Ist es nicht so, dass ein Gliederzug aus zwei Beförderungseinheiten besteht?
Vor einigen Tagen bin ich auf folgende "Definition" gestoßen:
"Eine Beförderungseinheit ist ein Kraftfahrzeug ohne Anhänger oder eine Einheit aus Kraftfahrzeug mit Anhänger."
Jetzt bin ich verwirrt!<img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Ihr hoffentlich nicht! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Vorab bereits herzlichen Dank für eure Hilfe und Unterstützung!
gallus
Zuletzt bearbeitet von UHeins; 02.06.2008 09:38.