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1000 Punkte pro "Beförderungseinheit" #6604 01.06.2008 10:55
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Gallus Offline OP
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Guten Morgen zusammen,

habe folgende Frage und bin mir sicher, dass man mir hier helfen kann/ wird:

Es heißt: Werden gefährliche Stoffe in derselben Beförderungseinheit transportiert, darf die Punktzahl von 1.000 nicht überschritten werden.

Bis vor einigen Tagen bin ich davon ausgegangen, dass es gängige Praxis ist,
zwei Sendungen, die zusammen die 1.000 Punkte (knapp) übersteigen (z.B.: Sendung 1: 820 Pkt. und Sendung 2: 520 Pkt.), per Gliederzug zu transportieren. Ist es nicht so, dass ein Gliederzug aus zwei Beförderungseinheiten besteht?

Vor einigen Tagen bin ich auf folgende "Definition" gestoßen:
"Eine Beförderungseinheit ist ein Kraftfahrzeug ohne Anhänger oder eine Einheit aus Kraftfahrzeug mit Anhänger."

Jetzt bin ich verwirrt!<img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Ihr hoffentlich nicht! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Vorab bereits herzlichen Dank für eure Hilfe und Unterstützung!

gallus

Zuletzt bearbeitet von UHeins; 02.06.2008 09:38.
Re: 1000 Punkte pro "Beförderungseinheit" [Re: Gallus] #6605 01.06.2008 11:31
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F-Vogt Offline
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Hallo Gallus,

im ADR Abschnitt 1.2.1 sind die Begriffsbestimmungen enthalten.
Dannach ist die Beförderungseinheit definiert mit: "Ein Kraftfahrzeug ohne Anhänger oder eien Einheit aus einem Kraftfahrzeug mit Anhänger."
Abschnitt 8.1.1 regelt dann nochmal klar, das eine Beförderungseinheit auf keinen Fall mehr als einen Anhänger haben darf.
Aus der Definition geht schon hervor, das eine Beförderungseinheit entweder ein einzelnes KFZ oder ein KFZ mit Anhänger ist.
Also für deinen Fall gilt KFZ mit Anhänger = eine Beförderungseinheit und es gilt auch nur einmal die Freistellung nach 1.1.3.6 (1000 Punkte). Eine Aufteilung ist nicht möglich, es wird das Ladegut auf dem LKW und dem Anhänger zusammengerechnet.
Viele Grüße aus Thüringen

Re: 1000 Punkte pro "Beförderungseinheit" [Re: Gallus] #6606 02.06.2008 15:31
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Beiträge: 35
Matthias Offline
Spezi
Offline
Spezi
Registriert: Mar 2008
Beiträge: 35
Hallo Gallus!

Beachte bitte die unterschiedlichen Begriffe:
a) Fahrzeug (siehe hierzu auch 9.1.1.2 ADR)
b) Beförderungseinheit (1.2.1 ADR)
Dann erklärt es sich fast von selbst.
Im von Dir geschilderten Fall also: 820 + 520 = 1.340 Punkte in der Beförderungseinheit, somit keine Freistellung!

Gruß,

Matthias


... und dann gibt&#180;s da noch die Ausnahme zu der Ausnahme ...

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