wir möchten UN2810, Toxix Liquid Organic n.o.s. (Acrylamide), Klasse 6.1, VPG III zuerst auf der Strasse transportieren. Anschließend erfolgt dann der Versand per Luft.
Auf der Strasse ist das Gefahrgut als LQ eingestuft, aber in der Luft als richtiges Gefahrgut.
Welche Gefahrgutmarkierung bzw. Gefahrgutkennzeichnung muss auf dem Paket vorgenommen worden? Wird für den Transport ein Gefahrgutkarton benötigt?
Wenn wir die Ware beim Spediteur anliefern lassen, wer ist für die Ausfüllung der Shipper´s Declaration - für den weiteren Transport in der Luft - verantwortlich?
Vielen Dank schon einmal im voraus für die Hilfe.
Grüsse aus Mannheim Promega
Re: Versand in einer Transportkette: Strasse und L
[Re: Promega]
#660802.06.200814:39
Auf der Straße dürfen die Kennzeichnungen des Lufttransports verwendet werden (siehe 1.1.4.2 ADR). Zu den Vorschriften der ICAO bezüglich Verpackung, Bezettelung und Papieren kann ich leider keinen Beitrag leisten. Hoffentlich ist Dir für den Anfang erstmal geholfen. Gruß,
Matthias
... und dann gibt´s da noch die Ausnahme zu der Ausnahme ...
Re: Versand in einer Transportkette: Strasse und Luft
[Re: Promega]
#660903.06.200809:42
beim Transport von der Straße über die Luft, musst du immer nach IATA-DGR packen, kennzeichnen, bezetteln und die Dokumentation dazu erstellen. Für die Erstellung der IATA ist der "Versender" verantwortlich und zuständig. Der ausfüllende Mitarbeiter braucht eine Schulung der IATA PK1, ansonsten darf er die "Shippers decleration" nicht unterschreiben. Bei der Menge der Gefahrgüter ist ebenfalls die IATA-DGR heranzuziehen und zu beachten.
Ich hoffe dir weitergeholfen zu haben
Grüße
Holger
Re: Versand in einer Transportkette: Strasse und L
[Re: Matthias]
#661103.06.200816:48
alles gut gemeint und fast richtig. Allerdings sind die Schulungsanforderungen für den Luftverkehr ein wenig strenger als bei den anderen Verkehrsträgern. ICAO schreibt zwingend Schulungen für alle Beteiligten vor. Ausnahmen gibt es nicht. Die Schulungsanforderungen findet ihr in der IATA im Unterabschnitt 1.5. Hier steht auch, dass die Umsetzung den zuständigen Behörden obliegt. In D ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die nationale Aufsichtsbehörde für den Luftverkehr. Die internationalen Bestimmungen wurden durch das LBA mit NfL II 36/05 für D umgesetzt veröffentlicht. Diese NfL findet ihr im Anhang. Aus der NfL erwächst dann die Erkenntnis, dass es wenig ratsam ist, ohne entsprechende Schulung (hier PK 1 - Versender) Gefahrgüter in den Luftverkehr zu verbringen. Alle oben gestellten Fragen gehören natürlich zu den Standardinhalten einer solchen Schulung.
Sollte dann Interesse an einer entsprechenden Schulung bestehen: Werbeforum unter "Heinz1" bzw. private Nachricht
Gruß aus Hamburg Heinz Balecke GGA-Team
Re: Versand in einer Transportkette: Strasse und L
[Re: Heinz1]
#661204.06.200808:59
recht herzlichen Dank an Alle für die Informationen zu diesem Thema.
Wir wollen 7 Liter in einem Pappkarton verschicken. Die Ware wird von Mannheim nach Frankreich an den Flughafen geliefert. Sobald die Ware am Flughafen ist, geht Sie von dort aus auf das Flugzeug.
Ist es richtig, dass die Shippers Declaration für den Lufttransport dann auch vom Versender ausgefüllt wird?
Dankeschön schon einmal für die Hilfe.
Wünsche einen schönen Tag.
Grüsse aus Mannheim Promega
Re: Versand in einer Transportkette: Strasse und L
[Re: Promega]
#661304.06.200810:03
vorab - Acrylamid hat einen eigenen Eintag: UN3426. Daran könnte es hapern.
Auch wenn der Lufttransport ab Frankreich geht, ist die Shippers vom Versender zu erstellen. Voraussetzung für Dokumentation und Verpackung ist jedoch eine LBA-anerkannte Schulung, siehe oben.
Sollte dies nicht erfüllt sein, würde ich mir einen externen Dienstleister suchen.
Gruß aus Hamburg Heinz Balecke GGA-Team
Re: Versand in einer Transportkette: Strasse und L
[Re: Heinz1]
#661404.06.200815:55