Jahresbericht Gefahrgutbeauftragter
#6666
17.06.2008 13:03
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Anonym
Nicht registriert
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Anonym
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Hallo zusammen,
ich wurde gerade zum externen Gefahrgutbeauftragter eines Metall-verarbeitenden Betriebes benannt. Ich habe zwei Fragen zum Jahresbericht: 1. Wenn kein Gefahrgut versendet wurde, muß ich dann trotzdem einen Bericht erstellen ?? 2. Muss ich auch empfangenes Gefahrgut (z. B. Salzsäre, etc.)im Jahresbericht erfassen ? Danke für Eure Hilfe.
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Re: Jahresbericht Gefahrgutbeauftragter
[Re: ]
#6667
17.06.2008 16:21
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Registriert: Jun 2007
Beiträge: 302
Wolfgang
Großmeister
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Hallo tbrusius,
zu Ihren Fragen:
1) Ja, außer es muss kein Gb bestellt werden (siehe § 1b GbV). 2) Ja, wenn ein Gb bestellt werden muss.
Begründung: Unterliegt das Unternehmen der Pflicht zur Bestellung eines Gb, ist rein formal auch ein Jahresbericht zu erstellen, wenn Gefahrgut lediglich empfangen wird. Auf die Ausnahmen von der Bestellpflicht eines Gb habe ich vorab hingewiesen. Andere sind mir in der GbV nicht bekannt. Aber, wird in dieser Firma Gefahrgut tatsächlich nur empfangen? Könnte es sein, dass Abfälle aus Produktionsprozessen, die unter das Gefahrguttransportrecht fallen, zum Versand kommen (mit Lösemittel verunreinigte Putztücher usw.). Oder leere ungereinigte Druckgasflaschen (Propan Acetylen, Sauerstoff etc.). Was passiert innerbetrieblich mit der Säure?
Gruß Wolfgang
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Re: Jahresbericht Gefahrgutbeauftragter
[Re: Wolfgang]
#6668
17.06.2008 18:41
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Registriert: Jun 2008
Beiträge: 16
sick
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Da habe ich ebenfalls eine Frage.
Muss ich im Jahresbericht auch die Transporte mit Mindermengen angeben? Wir fahren fast nur Mindermengen wie zb leere ungereinigte IBC's
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Re: Jahresbericht Gefahrgutbeauftragter
[Re: ]
#6669
18.06.2008 08:28
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Registriert: Jul 2002
Beiträge: 122
Susann Miller
Profi
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Hallo tbrusius, diese Frage stellt sich immer wieder. In der Zeitschrift "Der Gefahrgutbeauftragte" wurde dieses Thematik schon einmal (2003) ausführlich behandelt, allerdings auch mit dem Ergebnis: "Der Autor ist der Ansicht, dass die Aufnahme von Mengen, die durch das Unternehmen empfangen werden, in deren Ermessen steht, da es sich bei den Inhaltsvorgaben der Vorschriften auch nur um "Sollbestimmungen" handelt.". Auf der "sicheren Seite" ist man jedenfalls immer dann, wenn man die Angaben macht! Den Artikel nachlesen kann man immer noch hier: Jahresbericht: Alle Jahre wieder von RA Ulrich Mann (Der Gefahrgut-BEAUFTRAGTE 06/2003) nachlesen. Herzliche Grüße Susann Miller
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Re: Jahresbericht Gefahrgutbeauftragter
[Re: sick]
#6670
18.06.2008 08:59
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ChMaier
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Guten Tag zusammen Leere verpackungen sind im Bericht nicht aufzuführen. Muss der Jahresbericht auch die empfangene Ware enthalten? Meines Erachtens nicht! Zumindest nicht für einen Fabrikationsbetrieb. Der Inhalt besteht aus....unter anderem Art und Menge der beförderten Güter (Auflistung nach Klassen, steht in meinen Ausbildungsunterlagen zum Thema Jahresbericht des GGB.
Gruss aus der Schweiz
Ch. Maier
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Re: Jahresbericht Gefahrgutbeauftragter
[Re: ]
#6671
19.06.2008 10:49
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Lothar D.
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Hallo zusammen,
meine Ansicht zu den aufgetretenen Fragen:
1. §1 GbV schreibt die Bestellung eines GB für alle Betriebe, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, vor. Ausnahmen (z.B. nur Empfänger gefährlicher Güter oder nur freigestellte Beförderungen bzw. begrenzte Mengen nach 1.1.3.6 ADR)sind in §1b geregelt.
2. Wenn dann ein GB vom Unternehmen bestellt ist, hat dieser auch alle Aufgaben nach §1c GbV (mit Anlage 1) zu erfüllen, unabhängig davon, ob im Berichtsjahr vielleicht nachträglich gar keiner hätte bestellt werden müssen. Dazu zählt auch die Erstellung eines Jahresberichtes. Die Mindestanforderung dieses Berichtes ist in Nummer 4 der Anlage 1 GbV beschrieben.
3. Im Gefahrgutbericht ist unter anderem díe Gesamtmenge der gefährlichen Güter im Berichtszeitraum (also Vorjahr) aufgeteilt nach Klassen in den Stufen -bis 5 to, 5-50to, 50-1000to und mehr als 1000to anzugeben. Hier reichen Kreuze in einer entsprechenden Tabelle, genauere Mengenangaben oder gar eine Aufzählung der Einzeltransporte ist nicht erforderlich.
4. Mindermengentransporte würde ich dann auch berücksichtigen, warum auch nicht?
5. Empfangene Gefahrgüter würde ich ebenfalls in meine Mengenberechnung aufnehmen, das Empfangen von Gefahrgütern ist in Tabelle 1 Nr. 4 als "Tätigkeit in Bezug auf die Gefahrgutbeförderung" nicht ausgenommen.
Hoffe geholfen zu haben.
Gruß Lothar
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Re: Jahresbericht Gefahrgutbeauftragter
[Re: Lothar D.]
#6672
26.06.2008 10:14
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Registriert: Jun 2008
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sick
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Leere verpackungen sind im Bericht nicht aufzuführen. Mindermengentransporte würde ich dann auch berücksichtigen, warum auch nicht? Jetzt bin ich ein bißchen hin und her gerissen. Sind nun normale Mindermengen in den Bericht mit aufzunehmen, aber leere ungereinigte Verpackungen nicht???
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Re: Jahresbericht Gefahrgutbeauftragter
[Re: sick]
#6673
26.06.2008 12:04
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Lothar D.
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Hallo Sick,
betrachte die geforderte Darstellung der Bilanzierung im Raster
- bis 5 to - mehr als 5 to bis 50 to - mehr als 50 to bis 1000 to - mehr als 1000 to
aufgeteilt nach den verschiedenen Gefahrklassen.
Dich interessiert hier also nur die Größenordnung inner der Rastermengen und entsprechend setzt Du Dein Kreuz. Eine genaue Mengenangabe (z. B. 362 kg) ist nicht vorgesehen.
Dir ist (erstens) die tatsächliche Gefahrgutmenge bei leeren ungereinigten Verpackungen doch gar nicht bekannt und kann deshalb gar nicht mitgerechnet werden. Und wenn doch, würde (zweitens) diese gerínge zusätzliche Gefahrgutmenge innerhalb der Mengenbandbreiten keine Einfluß auf die geforderte Bilanzierung (der Kreuze) haben.
Also meine klare Antwort
...leere ungereinigte Gebinde bilanziere ich nicht....
Gruß Lothar D.
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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