Re: Gefahrguttransport LQ mit HERMES + Ebay Verkäu
[Re: Andreas_A]
#6795
15.07.2008 22:51
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easyrider
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Tja, was soll man sagen?
Ebay und Onlineshops im Allgemeinen sind eine Fundgruber für Behörden - was da an Verstößen gegen das ChemG (Auslobung der Produkte und Lagerung) und die Gefahrgutvorschriften betrieben wird, geht kaum auf die berühmte Kuhhaut.
Leider wird da nicht oder nicht konsequent genug kontrolliert.
Viele Grüße, Andreas Arnold Hallo Andreas, bei der Auslobung und Lagerung wird es immer auf den Einzellfall ankommen. Produkte, die nicht frei verkäuflich sind, sondern z.B. nur an Gewerbetreibende sollten schon so gekennzeichnet sein. Auch dagegen gabs und gibt es gelegentlich Verstöße (Verkauf bei eBay an Endverbraucher, was nur der Fachmann gegen Vorlage eines Befähigungsnachweises kaufen darf, ist mir auch schon aufgefallen. Aber was soll man machen, enn man Produkte verkauft, die z.B. jeder Baumarkt oder jeder Drogeriemarkt auch verkauft? Da stehen die Sprühdosen und den Regalen, dem Kunden wird nicht gesagt, daß er die möglichst nicht im Sommer unter die Heckscheibe legen soll, wo es zu heiß wird. Es wäre sicher auch unsinnig, wenn Onlinehändler bei den Produkten Hinweise auf brennbar, reizend usw. machen Oder nur sinnvoll, wenn es allgemein andere Vorschriften gebe. Beshcreibt ein Onlineverkäufer seinen Sekundenkleber als brennbar, denkt der Endverbraucher "Oj je, das ist aber gefährlich" kauft bei einem anderen Onlinehändler, der das so nicht kennzeichnet oder im nächsten Laden, wo der Endverbraucher auch nichts anderes bekommt als ein entflammbares Produkt. Bei der Lagerung kommt es drauf an. Fachhändler werden die Vorschriften einhalten. Es mag bei einigen eBay Verkäufern, die sich eine Gewerbe aufbauen, anders aussehen, da lagert beim angehenden Powerseller die ware vielleicht wirklich im Eigenheim neben dem Heizungskeller oder in der Garage. Beim Versand nehmen es meiner Meinung nach allerdings viele Betreiber von Onlineshops nicht so genau. Und leider auch Fachhändler. Die Versandkosten spielen heute für den Endverbraucher eine große Rolle und man ist es gewohnt, daß es günstige Pauschalen oder ab gewissen Summern auch kostenlose Lieferung gibt. Ich vergleiche oft, welche Versandkosten Mitbewerber nehmen und kann bei einigen nur mit den Ohren Schlackern: es geht eigentlich nicht oder man zahlt drauf bzw. die Unkosten für den sicheren und gut verpackten Versand gehen vom Rabatt und Gewinn voll ab. Mir bleibt nicht anderss übrige, als bei Versandkosten mit Mitbewerbern gleich zu ziehen, aber da ich sicher verpacken will, zahle ich drauf und andere haben den Vorteil. Gelegentlich machen wir auch Testkäufe bei Mitbewerbern, schließlich will man sehen, was der macht, wie er verschickt, usw. Testkäufe über Bekannte sind kein Problem. Dabei kommt durchaus Erschreckendes heraus. Beispiel: Testkauf bei einem Mitbewerber, bei dem über einen Strohmann kein Gefahrgut bestellt wurde. Es ging um ein anderes Problem (wieso kann der so billig, fast am EK verkaufen?). Die Ware (Flüssigkeiten und eine Art Fett) waren umgefüllt, nicht in den originalen Dosen des Herstellers und nicht etikettiert! Die Plastikdosen waren in Folie eingeschweisst und so in einem zu großen Karton ohne Füllstoff und Polstermaterial verpackt, rutschen im Karton hin und her und im Falle eines Unfalls wären die Plastikdosen wahrscheinlich geplatzt, die Folie evtl. gerissen. Man darf daraus seine Schlüsse ziehen. Es war kein Gefahrgut, aber die Dosen waren nicht etikettiert, für niemanden ersichtlich, was darin ist. Ich glaube, wir haben genug Vorschriften, die besagen, das erkennbar sein muß, was in einer in den Verkehr gebrachten Flasche oder Dose drin ist, es gibt Vorschriften zum Etikettieren und da es sich um Chemiekalien handelte, ist eiene Etikettierung eigentlich zwingend. Ich kann mir nicht vorstellen, daß jemand, der so seine Ware verschickt, sich Gedanken über Kennzeichnung von Gefahrgut macht. MfG
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Re: Gefahrguttransport LQ mit HERMES + Ebay Verkäu
[Re: Susann Miller]
#6796
15.07.2008 23:06
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easyrider
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Ich bin der Meinung, dass es einer "Privatperson" durchaus zuzumuten ist, in Erfahrung zu bringen, ob die zu versendenden Produkte den Gefahrgutvorschriften unterliegen, insbesondere dann, wenn diese in größeren Mengen oder häufiger Anzahl versandt werden! Hallo Susann, dem stimme ich grundsätzlich zu. Eine Privatperson, die wirklich nur den Haushalt ausmistet und überflüssige Haarsprays und Haushaltsreiniger bei eBay verkauft, wird sich kaum Gedanken darüber machen. Es gibt all die schönen Gesetze und Vorschriften, aber Haarspray, Schimmelvernichter und reizende oder ätzende Reiniger gehören so sehr zum Alltag, daß sich darüber Endverbraucher kaum den Kopf zerbrechen. Bei den gewerblichen Anbietern bei eBay, die sich dort als privat ausgeben, um Gewährleistungen und Verbraucherrechte zu umgehen oder Steuer zu sparen, gehe ich mal davon aus, daß es zwei verschiedene Typen gibt: Typ A, der Gemischtwarenverkäufer, der alles verkauft und von nichts was versteht und einfach leichtsinnig handelt. Typ B, Verkäufer, die durchaus wissen, was Sie tun oder es wissen könnten und die es nicht juckt. Einen der von mir im ersten Posting genannten VK halte ich für den Typ B. Wer seit ca. 2 Jahren fast ausschließlich hochwertige Industrielacke verkauft, die im normalen Handel für Endverbraucher nicht käuflich sind, kann nicht so unbedarft sein, daß ihm alle Vorschriften unbekannt sind. Das kann meiner meinung nach nur jemand sein, der das nötige Knowhow und Kontakte hat oder auch evtl. ein ehemaliger Handwerker, der evtl. nach der Insolvenz oder Geschäftsaufgabe wegen Ruhestand seinen Lagerbestand verhökert. MfG
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Re: Gefahrguttransport LQ mit HERMES + Ebay Verkäu
[Re: Andreas_A]
#6797
16.07.2008 00:06
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In der Praxis werden die Pakete aber doch eher "in loser Schüttung" ohne Sicherung und ohne Beachtung von Ausrichtungspfeilen transportiert. Üblicherweise haben die Fahrer auch keinen "ADR-Führerschein", also ist nur begrenzte Menge oder nach 1.1.3.6 möglich - nur welcher Fahrer kontrolliert letzteres und addiert vor jeder Zuladung Punkte?
Viele Grüße, Andreas Arnold Hallo Andreas, das kommt sicher auch auf den Einzellfall und den Paketdienst an. Meine Lieferanten versenden mit DPD und DHL, wenn es nicht per Spedition verschickt werden muß. Ich versende mit DPD an Endverbraucher oder gewerbliche Kunden. Mit DPD gibt es einen Beförderungsvertrag, das Problem Gefahrgut hat DPD auch selbst ausführlich mit uns geklärt bzw. man klärt auch nach Vertragsschluß weitere Fragen. Als wir den Vertrag mit DPD abschließen wollten, kam der Außendienstmitarbeiter, erkannte schon beim Blick in die Regale, was in den Verkehr gebracht wird, kurz danach kam der Vertrag mit genauen Hinweisen, die und die Menge nur als GG online beauftragbar, LQ geht anders usw. Nach Vertragsschluß habe bei den ersten Abholungen mit dem DPD Fahrer auch noch einmal alles besprochen. Bei uns holt immer derselbe Fahrer ab. Man hat so schon einmal einen guten Kontakt zum Fahrer. Mit dem Fahrer wurde besprochen, daß wir zwar GG haben, aber eben auch viele andere Dinge, die kein GG sind, Werkzeuge usw., daß wir zusamenrechnen, ob er noch LQ VON UNS hat oder nicht. Der Fahrer wurde auch befragt, ob er evtl. ähnliche Abholtouren hat, ist wohl nicht der Fall, es sei denn er hat einige wenige Abholer, die nicht deklarieren. Ob der Fahrer nun einen Schein nach ADR hat, weiß ich nicht, werd aber mal nachfragen, jedenfalls hatte ich mit anfangs alles besprochen und dabei stellte sich heraus, daß er also zumindest sehr gute Kenntnisse für den Gefahrguttransport hat. Der Fahrer hat mir einige Wochen später sogar ein Lehrbuch aktuellste Ausgabe auf die Theke gelegt, "Kopieren Sie sich noch mal für alle Fälle das Kapitel GG, ist die neuste Augabe, nächste Woche nehme ich den Schinken wieder mit." Geladen wird allerings in loser Schüttung und wo der oben Pfeil ist nicht immer oben. Das sehe ich auch noch unkritisch, das allermeiste Gefahrgut, daß wir in LQ versenden ist in solchen Verpackungen, daß eigentlich nichts passieren kann, egal, wie es liegt. Da sind Waren, die kein Gefahrgut sind, schon fast kritischer, einige Gebinde könnten kopfstehend auslaufen. DPD scheint meiner Meinung nach sehr sorgfältig zu arbeiten. Angeliefert wird auch mir DHL, da bin ich schon weniger zufrieden. Liefert DPD mit UN Nummern gekennzeichnete Pakete ab, sind die meistens noch in sehr gutem Zustand, DHL bringt öfters Kartons, die den Trasnport glücklicherweise überlebten. Von einem Hersteller beziehen wir eine ätzende Chmikalie, das kam bis vor einem Jahr noch in verplompten Plastikkisten, wenn DHL lieferte, neuerdings kommt es in normalen Kartons aus Pappe. Speditionen sind aber aus meiner Sicht und nach meinen Erfahrungen nicht besser als die Paketdienste. Oft sogar schlechter. Was bei uns per Spedition ankommt und als GG auch per Spedition verschickt werden muß, kommt mit ca. 4 verschiedenen Speditionen. Wie es ankommt, wechselt wohl schon nach Fahrer oder Lagerarbeiter. Und auch danach, wie es der Hersteller absendet: ein Hersteller palettiert nicht, auf dem LKW stehen die Dosen UN 1263 auch schon mal auf dem Kopf. Mit den Fahrern kann man durchaus reden, nicht mit allen, manche verstehen leider eine Sprache nicht gut und ich ihre nicht... Einem jungen Türkern, der wohl als Subunternehmer ausfährt, habe ich mehrmals gesagt "Transportieren Sie das ruhig kopfstehend, wenn Ihnen das mal ausläuft haben Sie eine neulackierte Ladefläche und die Fahrt ist erstmal zu Ende." Antwort: "Das packen die mir so auf, ich lade nicht." Pfeile wie oben interessieren demnach den Verlader nicht unbedingt. Andere Spediteure sind cleverer. Letzte Woche kam ne Sendung, Hersteller X schickte uns ne halbvolle Gitterbox. Oben drauf war die Ware von Hersteller Y, der in derselben Region ansässig ist und auch per Spedition nie palettiert verschickt, aber bei der Spedition muß es kluge Köpfe geben, die packten es in die Gitterbox mit rein. Zu UPS kann ich nichts sagen, was GG betrifft, mit UPS versendet nur einer unserer Lieferanten, dessen Waren kein Gefahrgut sind. Die Transportieren allerings auch in loser Schüttung und oben kann auch mal links und rechts oder unten sein. Und nochmal zu HERMES. Die schließen ja nun mal Gefahrgut vom Transport aus. Die lose Schüttung scheint da aber üblich zu sein. Und macn macht das vielleicht auch, weil man davonausgeht, daß alle Kunden nur Haushaltswaren, Kleung, Bücher oder harmlosen Kram zum Transport aufgeben. Wie die HERMES Transporter beladen werden, sehe ich gelegentlich immer wieder an einer Tankstelle in der Nähe, die auch Paketshop ist, wenn ich dort tanke. Der Kleintransporter fährt vor, ist manchmal schon sehr voll und dann wird gequetscht und gestapelt und gedrückt, bis nichts mehr rein gehen kann. MfG
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Re: Gefahrguttransport LQ mit HERMES + Ebay Verkäu
[Re: easyrider]
#6798
16.07.2008 07:14
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UBurkhard
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Hallo, die (guten) Erfahrungen im Gefahrgutversand mit DPD kann ich nur bestätigen. Wobei bei uns die Fahrer auch auf die Ausrichtungspfeile achteten. Auch bei UPS wurde auf Einhaltung dieser Hinweise geachtet. Sorgenkind war immer DHL, die es in einem Fall sogar geschafft haben, eine korrekt verpackte (12 US fl.oz - ca. 350 ml) PET-Flasche zum Platzen zu bringen ... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/shocked.gif" alt="" /> Und ich denke auch, das die Erfahrungen im Versand mit den anderen Paketdiensten überall ähnlich sind. Zurück zu Farbe und Co. ... Ich habe mir von den gängigen Farben-Herstellern die Sicherheitsdatenblätter (meist aus den Jahren 2004/2005, selten jünger) angesehen und bin in Kapitel 16 (bei allen Herstellern) auf die folgende oder ähnliche Formulierung gestoßen: Landtransport ADR/RID und GGVS/GGVE (grenzüberschreitend/Inland): · ADR/RID-GGVS/E Klasse: - · Bemerkungen: ADR: >450 l: UN1263, Farbe, 3 F1,III, See: >450 l, UN1263, Farbe, F1, III Dies zeigt, das die Hersteller bei der Deklaration die Erleichterung nach ADR 2.2.3.1.5 nutzen. Damit ist, zumindest bei diesen Herstellern, beim Versand von Kleingebinden keine Kennzeichnung erforderlich. Hermes sagt zu diesem Thema (Antwort per Mail): Wir verweisen hier entsprechend auf unsere hinterlegten AGB: 4.2.1. Sendungen, deren Beförderung gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstößt, deren Beförderung oder Lagerung nationalen oder internationalen Gefahrgutvorschriften unterliegen" O. g. Güter sind aufgrund unserer AGB vom Versand über die Hermes Logistik Gruppe ausgeschlossen. Sollten Ihnen Namen von Versendern (eBay etc.) vorliegen, die gegen unsere AGB verstoßen, so teilen Sie uns diese gern mit, nur so können wir weitere Maßnahmen und Schritte einleiten. Ohne Kommentar.
Zuletzt bearbeitet von UBurkhard; 16.07.2008 07:21.
Mit besten Grüßen
Udo Burkhard
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Re: Gefahrguttransport LQ mit HERMES + Ebay Verkäu
[Re: easyrider]
#6799
16.07.2008 08:48
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Susann Miller
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Hallol Easyrider,
ich glaube, die "Haushaltsausmister" sind nicht das Problem, aber die, die es ganz bewußt mit den Vorschriften nicht so genau nehmen... Würde da nicht eine Mitteilung an die zuständige Behörde Sinn machen? Schließlich geht es hier um die Sicherheit der Allgemeinheit!
Herzliche Grüße Susann Miller
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Re: Gefahrguttransport LQ mit HERMES + Ebay Verkäu
[Re: Susann Miller]
#6800
16.07.2008 09:45
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UBurkhard
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Würde da nicht eine Mitteilung an die zuständige Behörde Sinn machen? Schließlich geht es hier um die Sicherheit der Allgemeinheit! Hallo Susann, sicherlich wäre eine Mitteilung an die Behörde sinnvoll ... aber es gibt einen kräftigen Haken. Da es sich um Ordnungswidrigkeiten handelt, muss eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung vorliegen. Die Tatsache, das Produkte angeboten werden, oder der Verdacht des unrichtigen Versandes begründet noch keine entsprechende Handlung. Nur aufgrund eines Verdachtes wird eine Behörde kaum noch tätig - sollte nicht so sein, ist aber de facto so (Personalmangel, Finanzierung). Eine mir bekannte Behörde brauchte 11 Monate(!) und eine Aufsichtsbeschwerde bei der zuständigen Bezirksregierung, bis sie in einem Wohngebiet ein privates, auch für Kinder frei zugängliches Lager von 76(!) leeren bzw. teilentleerten Propangasflaschen räumen lies.
Mit besten Grüßen
Udo Burkhard
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Re: Gefahrguttransport LQ mit HERMES + Ebay Verkäu
[Re: UBurkhard]
#6801
17.07.2008 22:10
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easyrider
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Hallo, Dies zeigt, das die Hersteller bei der Deklaration die Erleichterung nach ADR 2.2.3.1.5 nutzen. Damit ist, zumindest bei diesen Herstellern, beim Versand von Kleingebinden keine Kennzeichnung erforderlich.
Es scheint aber Differenzen zwischen den Definitionen der ADR und den Bestimmungen der Paketdienste zu geben, was LQ / Kleingebinde ist. Bei Abschluß unseres Vertrages mit DPD erhielten wir eine Liste, welche Mengen von welcher Klasse und Gruppe bei DPD maximal in Innen- und Außenverpackung zulässig sind. Bei einigen Stoffen gibt es Abweichungen zu dem was nach ADR möglich wäre. Allerdings sind es positive Abweichungen nach dem Schema "Lieber weniger zulassen." Das scheint auch bei anderen Paketdiensten so zu sein und sich sogar bei ein und demselben Dienst zu ändern. Vor Monaten hatte einer meiner Lieferanten eine Verpackungseinheit vergessen. Die Frage, ob man das schnell per Paketdienst nachsenden könne, wurde verneint, wäre beim Paketdienst, mit dem der Hersteller einen Vertrag hat, nicht möglich. Es ging dabei um eine Verpackungseinheit von ca. 20 x 1 Liter. Bei DPD hätte ich dieselbe Menge in 2 Pakete splitten müssen. Seit einigen Monaten versendet der Hersteller dasselbe Produkt in 20 x 1 Liter mit dem Paketdienst. Antwort auf meine Nachfrage beim Hersteller, warum es jetzt geht: wisse man auch nicht, da habe sich evtl. was geändert, man habe ausdrücklich noch einmal nachgefragt, weil man nun öfter Paketsendungen habe und sei es plötzlich möglich. Hermes sagt zu diesem Thema (Antwort per Mail): ...Sollten Ihnen Namen von Versendern (eBay etc.) vorliegen, die gegen unsere AGB verstoßen, so teilen Sie uns diese gern mit, nur so können wir weitere Maßnahmen und Schritte einleiten.
Das war zu erwarten, keine Firma machte eine AGB, um sie dann selbst nicht ernst zu nehmen. MfG
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Re: Gefahrguttransport LQ mit HERMES + Ebay Verkäu
[Re: Susann Miller]
#6802
17.07.2008 23:40
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Hallo Susann, Würde da nicht eine Mitteilung an die zuständige Behörde Sinn machen? Schließlich geht es hier um die Sicherheit der Allgemeinheit!
Ich kann mich da nur Burkhards Meinung anschließen. Auf Verdacht wird keine Behörde so schnell tätig. Jedenfalls glaube ich nicht, daß man es beim Verdacht auf Verstöße gegen Transportvorschriften tut. In diesem Fall müßte sicherlich auch erst ein konkreter Verstoß vorliegen, d.h. der Versand vollzogen und für die Behörde nachvollziehbar sein. Dazu müßte die Behörde beim Anbieter einen Testkauf machen. Nur ein Beispiel, wie Behörden reagieren: Vor längerer Zeit ist uns ein Onlineangebot ebenfalls in einem Auktionshaus aufgefallen. Der Verkäufer bot einige 100 Kleingebinde an, ursprünglich muß es über eine Tonne gewesen sein, soweit man aus der Liste der Verkäufe schließen konnte. Der Verkäufer ist für mich kein Mitbewerber, ich bin einfach zufällig über das Angebot gestolpert. Und dann klingelte es: Produkte dieser Art sind seit Jahren nicht mehr frei an Endverbraucher verkäuflich, sondern nur an sachkundige Gewerbetreibende, die entsprechende Kenntnisse im Arbeitsschutz haben. Das Produkt wurde als "Supermittel" angeboten, man könne es auch in Innenräumen (Wohnungen) einsetzen, es sei problemlos (die Verpackung war so fotografiert, daß man den Totenkopf nicht sehen konnte). Es wurden bewußt Endverbraucher abgesprochen. Das Produkt wurde wahrscheinlich in so großen Mengen angeboten, weil es aus den Regalen raus mußte, nach den nächsten Änderungen der VOC, Chemikalienverordnung usw. wahrscheinlich nicht mehr verkaufbar, sondern Sondermüll. Weil das Produkt nicht so in mein Gebiet fällt, ahbe ich bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz angerufem, wo ein Mitarbeiter nach kurzem Blick ins SD, auf die stoffliche Zusaammensetzung und Konzentrationen der einzelnen Stoffe und die R- udn S-Sätze sagte "Das darf nicht mehr frei verkauft werden." Anruf bei der Handelsplattform: die Damen am Telefon versteht nichts von Technik und Chemie, reagiert auch kaum, als ich sage, daß das Produkte giftig ist und laut AGB der Handelsplattform somir nicht zulässig. Ein "Experte" des Hauses würde das prüfen. Das Angebot war 10 Tage später noch online. Anruf beim Ordnungsamt am Ort des Verkäufers: dafür sei man nicht zuständig. Wer dann? Das wisse man nicht, vielleicht wisse es der Kollege, der heute seinen freien Tag hat. Anruf bei der örtlichen Polizei: dafür sei das Ordnungsamt zuständig. Da es eine Kreisdienststelle war, Anruf bei der Hauptdienststelle: nach Schilderung der Angelegenheit wurde ich erstmal mit der falschen Abteilung verbunden, von dem Beamten mit jemanden verbunden, der seiner Meinung nach zuständig sein könnte, es aber auch nicht war. Allerdings war der Beamte pfiffig: dafür ist der Kollege zuständig, der Umweltdelikte bearbeitet, der ist heute aber nicht da. Geben Sie mir mal den Namen des Anbieters, Artikelnummer. Klick klick. Wo finde ich das Sicherheitsdatenblatt? Klick, klick. Ach guck mal, irreversible genetische Schäden am Erbgut sind möglich. Ich lege das dem Kollegen für morgen mit Vermerk dringend auf den Tisch. Ich kenn mich damit nicht genug aus, aber wenn ich das so lese, bin ich sicher, der Kollege wird das ganz schnell bearbeiten. Hat er auch. Das Angebot gabs 36 Stunden späte rnicht mehr. MfG
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Re: Gefahrguttransport LQ mit HERMES + Ebay Verkäu
[Re: easyrider]
#6803
18.07.2008 09:00
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Rupert
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Hallo! 2 Normen die oft nicht eingehalten werden - da doch etwas unbekannt:
Stoff-RL Artikel 26 Werbung: Es ist verboten für einen Gefahrstoff ohne der Angabe der Gefahr Werbung zu machen. (Hier geht es um STOFFE )
ZubereitungsRL Artikel 13: Fernverkauf In jeder Werbung von gefährlichen Zubreitungen - wo der Verbraucher direkt die Möglichkeit hat einen Kaufsvertrag abzuschließen, ohne das Kennzeichnungsschild vorher zu sehen - müssen die gefährlichen Eigenschaften genannt werden. (Hier geht es um ZUBEREITUNGEN)
Bei einer ersten Erhebung vor einige Jahren entsprachen ca 95% der Stichproben nicht diesen Artikeln.
Das ist zwar Chemikalienrecht, aber wenn man davon ausgeht das so gut wie jedes Gefahrgut auch ein Gefahrstoff ist, kann man das schon entsprechend umlegen.
Gruß Rupert
Have a nice day!
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Re: Gefahrguttransport LQ mit HERMES + Ebay Verkäu
[Re: Rupert]
#6804
21.07.2008 12:23
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Andreas_A
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Ich habe den Eindruck, dass in bestimmten Bereichen auch von Behördenseite nicht ganz genau hingeschaut wird.
Aus der Erfahrung mit Anlieferungen durch Paketdienste kann ich nur sagen, dass man jedesmal einen gefahrgutrelevanten Verstoß findet, ohne wirklich gründlich nachschauen zu müssen. Am häufigsten dürfte die fehlende Ladungssicherung und die fehlende Beachtung von Ausrichtungspfeilen.
Die von Rupert angesprochenen chemikalienrechtlichen Vorschriften werden nicht nur bei ebay sondern auch bei den meisten Onlineshops, die mit Chemikalien handeln, nicht berücksichtigt.
Viele unserer Produkte werden auch über Baumärkte verkauft - ab und zu läuft mal eine Kontrolle durch die Baumärkte und stolpert auch über einiges. Allerdings ist auch hier die Kontrolldichte zu gering oder nicht gezielt. Mein persönliches Highlight war eine Druckgasflasche, gefüllt mit Sauerstoff im Regal eines Elektronikfachhändlers. Es war keine Adresse einer in der EU ansässigen Firma zu finden und es war brandfördernd gekennzeichnet - also Selbstbedienungsverbot.
Viele Grüße, Andreas Arnold
Zuletzt bearbeitet von Andreas_A; 21.07.2008 12:29.
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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