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Re: Gefahrgutschein bei Tankanhänger und Traktor? [Re: meisters] #6853 23.07.2008 08:16
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GG1 Offline
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Hallo Sven,

wenn der Anhänger nur alle 2 Jahre zur Überprüfung geht habt ihr ein Problem. Nach ADR 9.1.2.3 ist eine jährliche Überprüfung vorgeschrieben. Zu der erforderlichen Zulassungsbescheinigung: schau Dir mal ADR 9.1.3 an. Da nützt es auch nichts, wenn der Fahrer einen ADR Schein (und den Aufbaukurs Tank) hat.

Grüße
GG1

Re: Gefahrgutschein bei Tankanhänger und Traktor? [Re: meisters] #6854 23.07.2008 08:25
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Chris Wilting Offline
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Hallo,

ich bin von den Angaben ein wenig verwirrt.

..... landwirtschaftl Firma......
...Zulassung bis 25 km/h.......


Was hat der Traktor für Nummernschilder (schwarze oder grüne Schrift)?
Hat der Anhänger ein eigenes Kennzeichen, oder ein Wiederholungskennzeichen?
In welchem Radius um den Wohnsitz kommt dieser Transport zum Einsatz?
Wird der transportierte Diesel selber verwendet?


Gruß

Re: Gefahrgutschein bei Tankanhänger und Traktor? [Re: Chris Wilting] #6855 23.07.2008 18:14
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meisters Offline OP
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Wegen den Überprüfungsintervall frage ich noch mal unseren Technik meister.
Will mich jetzt nicht darauf festlegen.

Zu dem Fragen:

1. Der Traktor hat grüne Nummernschilder.
2. Der Anhänger hat ein eigenes Kennzeichen,ist aber nur bis 25 Km/h zugelassen.
3. Der Radius um unseren Hauptsitz ist etwa 15 km.
4. Der Diesel ist nur für den eigenen Gebrauch unserer Maschinen.

Danke Marisa für die Geldstrafen. Mal sehn was er dazu sagt.

mfg Sven

Re: Gefahrgutschein bei Tankanhänger und Traktor? [Re: meisters] #6856 24.07.2008 09:39
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Chris Wilting Offline
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Hallo,

ein Anhänger mit einer Zulassung max 25 km/h braucht kein eigenes Kennzeichen.
Ich vermute mal, dass der Anhänger ein eigenes schwarzes Kennzeichen hat.


Aus der Beschreibung entnehme ich, dass es sich hier um eine rein landwirtschaftl. Nutzung (Transport) handelt.

Bei der Landwirtschaft gibt es viele "Sonderregelungen"
Mir fällt da gerade UN 1327 Klasse 4.1 ein
Heu und Stroh

Diese unterliegen auch nicht dem ADR.

Ich kann jetzt auch nur vermuten, es könnte ja auch in diesem Falle so sein, dass es eine Sonderregelung in Bezug auf Landwirtschaft gibt zum Transport von Treibstoff ???
Vielleicht muss man in dieser Richtung suchen?


Gruß

Re: Gefahrgutschein bei Tankanhänger und Traktor? [Re: Chris Wilting] #6857 24.07.2008 10:31
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Kay Schmauder Offline
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Hallo Herr Willting!

Das mit dem "Futter für die Kühe", die viel Mühe machen, verstehe ich ja, da ich als Fach"idiot" auf meine Tabelle 3.2 achte.

Nur das "Futter" für die Traktoren mit Ausnahme von "Rumpel" aus Bob der Baumeister hat in der Tabelle 3.2 keinen Eintrag, ergo ist hier das ADR bindend, ich habe ja ein ähnliches Problem, wenn mein Werk einmal links und einmal rechts der Straße liegt, dann brauch ich ja für die 7,5 Meter über die Straße auch das volle ADR Programm und darf nich mal kurz mit dem Stapler...

<img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Gefahrgutschein bei Tankanhänger und Traktor? [Re: Kay Schmauder] #6858 28.01.2009 11:18
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meisters Offline OP
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Hallo an alle!

Nach dem etliche Kollegen auch das fahren mit dem Tankwagen ohne ADR-Schein verweigert hatten, hat sich mein Chef entschlossen 6 Mann zum Kurs zuschicken. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
So was soll ich sagen,nach 1 Woche Kurs haben 5 Kollegen den Basis Kurs und den Tank Kurs bestanden.
Ich bin auch darunter. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
So nun werde ich mal eine schöne Liste mit den Sachen erstellen die mein Chef auf dem Tankfahrzeug haben muss.
Sonnst fährt wieder keiner..... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Da wir jetzt wissen was auch nur ein kleiner Verstoß kostet.
Ich danke allen die auf meinen Beitrag geantwortet hatten.

mfg Sven

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