Hallo Newcomer,
für den Versand nach ADR ist ein Beförderungspapier nach Kapitel 5.4 ADR erforderlich, ggf. Schriftliche Weisungen etc.
Gefahrzettel Muster Nr. 9 bedeutet, dass es sich um Gefahrgut der Klasse 9 handelt und u.a. der entsprechende Gefahrzettel nach 5.2.2.2.2 auf der Verpackung anzubringen ist....
Wenn Euere Batterien den Vorschriften des ADR unterliegen und Ihr von Befreiungsmöglichkeiten nach den Sondervorschriften keinen Gebrauch machen könnt, ist für Euch außerdem die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten erforderlich.
Herzliche Grüße
Susann Miller
Zuletzt bearbeitet von Susann Miller; 01.08.2008 10:30.