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PSA für LKW-Fahrer #6991 07.08.2008 13:43
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bhu Offline OP
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Wer kann mir folgende Fragen beantworten:
1. Welche persönliche Schutzausrüstung muß ein Fahrer beim Be- oder Entladevorgang tragen?

2. Wer ist rechtlich in der Verantwortung, wenn ein Fahrer sich z.B. wegen Nichttragens von Sicherheitsschuhen beim Be-/Entladevorgang verletzt und was ist hierfür die rechtliche Grundlage?

Zuletzt bearbeitet von UHeins; 07.08.2008 14:52.
Re: PSA für LKW-Fahrer [Re: bhu] #6992 07.08.2008 16:03
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AchimB Offline
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Hallo bhu,

mit Deiner Frage bewegst Du Dich eigentlich von den Gefahrgutvorschriften weg und landest beim Thema Arbeitssicherheit. Hier liegt eindeutig die Verantwortung beim Unternehmer. Er muss für seine Mitarbeiter, respektive deren Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Ergibt sich hierbei eine Gefährdung, also hier für den Fahrer, muss er Maßnahmen ergreifen, um die Gefährdung auszuschliessen bzw. weitestgehendst zu reduzieren. Sieht der Unternehmer bei der Tätigkeit des Be- und Entladens eine Gefährdung in Form von Fussverletzungen (z.B. durch Einsatz von Hubwagen, Ameisen, Stapler oder auch die Möglichkeit von herabfallenden Teilen) wird er in der Regel als Schutzmaßnahme das Tragen von Sicherheitsschuhen vorschreiben.

Re: PSA für LKW-Fahrer [Re: bhu] #6993 07.08.2008 16:07
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GG1 Offline
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Hallo bhu,

bei vielen großen Unternehmen ist die Mindest PSA auch für Fremdfirmenmitarbeiter, die auf deren Gelände tätig werden wollen, fest vorgegeben.

Grüße
GG1

Re: PSA für LKW-Fahrer [Re: GG1] #6994 07.08.2008 20:46
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Mark Offline
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Hallo GG1,

das ist richtig, jeder Unternehmer hat das Recht und die Pflicht die Mindest-PSA auch für Mitarbeiter fremder Firmen, die auf seinem Betriebsgelände tätig sind zu verlangen.

Grüße

Mark


Grüße

Mark
Re: PSA für LKW-Fahrer [Re: bhu] #6995 08.08.2008 12:50
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UBurkhard Offline
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Antwort auf
1. Welche persönliche Schutzausrüstung muß ein Fahrer beim Be- oder Entladevorgang tragen?
Wie die Kollegen schon richtig geschrieben haben, die zu tragende PSA ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, die der Unternehmer erstellen (lassen) muss. Dabei sind auch "Fremdarbeiter" entsprechend zu berücksichtigen. Entsprechende Regelungen (Betriebsanweisungen) müssen Fremdarbeitern vor Aufnahme der Tätigkeit bekannt gemacht werden (z.B. beim Betreten des Werksgeländes oder Anmeldung in der Warenannahme)

Antwort auf
2. Wer ist rechtlich in der Verantwortung, wenn ein Fahrer sich z.B. wegen Nichttragens von Sicherheitsschuhen beim Be-/Entladevorgang verletzt und was ist hierfür die rechtliche Grundlage?
Rechtliche Grundlage aller Maßnahmen zum Arbeitsschutz ist das siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII). Die Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger sind demnach autonomes Satzungsrecht, bei dem Verstöße teilweise bußgeldbewehrt sind.
Zum Fahrer:
Verantwortlich ist der "Unternehmer", in dessen Betrieb der Fahrer tätig wird. Seitens des Unternehmers bestehen Organisationspflichten (z.B. Betriebsanweisungen) und Überwachungspflichten. Kommt es zu einem Unfall, kann bei Verstößen oder Nichtbeachtung dieser Pflichten der Unternehmer gegenüber dem Unfallversicherungsträger regresspflichtig werden.

Ein Beispiel:
Ich war als externer Handwerker in einem großen Chemiebetrieb tätig.
Bevor wir überhaupt mit unserer Arbeit beginnen konnten, mussten wir an einer 90-minütigen Sicherheitsunterweisung teilnehmen, unsere PSA wurde vom Sicherheitsingenieur auf Verwendbarkeit geprüft, ebenso unser Elektrowerkzeug auf einen gültigen E-Check. Eigene Leitern durften wir nicht verwenden, nur Tritte bzw. Gerüste des werkseigenen Gerüstbaus.
Auf den ersten Blick heftig,
auf den zweiten Blick führte das aber zu einer drastischen Senkung der Unfallzahlen bei Fremdarbeitern.


Mit besten Grüßen

Udo Burkhard

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