OWI oder doch nicht????
#7060
24.08.2008 13:53
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Heino
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Neuling
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Erst mal ein Hallo an alle Experten. Ich möchte hier mal einen Fall schildern der nicht nur zeigt wie in Deutschland Steuergelder verschwendet werden,sondern auch wie uneinsichtig unsere Polizei sein kann. Ich bin Gb in einem Unternehmen das mit Mineralöl handelt. in Monat 12/07 wurde ein neuer Tankzug angeschafft. Im Monat02/08 wurde dieser von der polizei angehalten.der Wagen war zu dem zeitpunkt mit 2 fahrern besetzt und der ordnungshüter witterte wohl eine Einnahmequelle. Nach einer sehr ausgiebigen Kontrolle konnte der Beamte jedoch kein Mangel feststellen,da selbst die persönliche Schutzausrüstung 2 mal vorhanden war. Erst als der Beamte den Pumpenschrank des Fahrzeugs öffnete konnte er endlich fündig werden.(dachte er) 99% aller tankwagen besitzen im Pumpenschrank einen kanister ca.5 Ltr.groß um Tropfmengen aus dem Gasmeßverhüter aufzufangen. der Kanister war ab Werk mit einem Halter so dort verbaut. der gute beamte hat nun diesen kanister als Versandstück bezeichnet welches offen und nicht gekennzeichnet war. 2 Gutachten von Dekra und Tüv haben diesen Kanister als Fahrzeugausrüstung Bezeichnet und Bautechnisch so auch als zugelassen anerkannt. bei der Gerichtsverhandlung wurde das Verfahren eingestellt weil die Richterin den Kanister ebenfalls nicht als Versandstück angesehen hat. Das kuriose an diesem Fall ist nun:der Fahrer wurde nicht freigesprochen,obwohl im weder Fahrlässigkeit noch Vorsatzt vorgeworfen werden konnte.Der Angestellte der Bußgeldbehörde wollte ein drittes Gutachten einholen welches von der Richterin aus Kostengründen abgelehnt wurde.Der Hauptkomissar bezeichnete die Dekra als unkompetent. Der Beamte ließ uns Wissen das er uns auf der Strasse wiedersehen wird. Was also tun bei der nächsten Kontrolle?????? Wieder Einspruch einlegen,??wieder eine Gerichtsverhandlung die dann eingestellt wird??und alles auf kosten des Steuerzahlers??
Würde mich mal interessieren wie andere Fachleute darüber denken.
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Re: OWI oder doch nicht????
[Re: Heino]
#7061
25.08.2008 07:56
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Gandalf
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Hallo Heino, Wieder Einspruch einlegen,??wieder eine Gerichtsverhandlung die dann eingestellt wird??und alles auf kosten des Steuerzahlers??
Ja, was anderes bleibt euch zunächst in einem solchen Fall nicht übrig. Denkbar wäre dann noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde oder sowas, wenn sich das häuft. Da würd ich dann noch mal mit nem Juristen drüber sprechen. Gruß Gandalf
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Re: OWI oder doch nicht????
[Re: Gandalf]
#7062
25.08.2008 21:59
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Registriert: Mar 2007
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Mark
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Hallo,
ein Wiedertreffen auf der Straße wird wohl den gleichen Gerichtsbezirk betreffen. Ein Verweis auf die Verhandlung des selben Vorgangs wird das Gericht wohl dazu veranlassen das Verfahren nicht zuzulassen.
Viel schlimmer ist, dass der Fahrer jetzt 150%ig alles richtig machen muss. Er kann sich ungestraft keine auch so kleine Menschlichkeit erlauben.
Grüße
Mark
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Re: OWI oder doch nicht????
[Re: Heino]
#7063
08.10.2008 15:07
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Dusan Blach
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Hallo Heino,
Euch bleibt entweder der Weg über einen erneuten Widerspruch in dieser Sache, oder aber, was ich in diesem Falle tun würde, den Weg über die Fachaufsichtsbeschwerde unter Verweis auf die Gerichtsentscheidung. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde greift den Beamten persönlich an, was immer sehr gefährlich ist, aber die Fachaufsichtsbeschwerde ist nur die fachliche Überprüfung des Sachverhaltes ohen Wertung des jeweils zuständigen Beamten, der Euch vermutlich in der Folge dann nur noch auf dem Kieker hätte und wenn er nur auf Basis des jeweils gültigen Polizeigesetzes kontrolliert ( da braucht er nämlich keinen Anhaltspunkt oder einen Verdacht auf Owi!) und damit nur nervt und Eure Fahrer damit mürbe macht.
Liebe Grüsse
Dusan Blach
Lernen, ohne zu denken, ist eitel; denken, ohne zu lernen, gefährlich. (Konfuzius)
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Re: OWI oder doch nicht????
[Re: Dusan Blach]
#7064
10.10.2008 16:37
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TDamm
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Hallo alle miteinander,
grundsätzlich ist eine Einstellung des Verfahrens beim Amtsgericht keine Entscheidung in der Sache. Das ist zwar Schade aber nicht zu ändern, da die Richter bei Abwesendheit der Staatsanwaltschaft hier sehr frei sind und es dagegen kein Rechtsmittel gibt. Man drückt sich eben. Eine Beschwerde, ob Fach- oder Dienstaufsichtsbeschwerde, wird die Behörde nicht zu einer anderen Entscheidung anregen, da diese sich ja für die eine Seite fachlich Entschieden hat. Es feht eben an der gerichtlichen Überprüfung.
Zu Sache selbst haben wir auch hier einen analogen Fall besprochen. Danach weisen wir darauf hin, das die aufgefangene überschüssige Tropfenmenge, also wenn es schon Suppe ist, in ein zugelassenes Versandstück umzufüllen ist und dieses vorschriftsmäßig zu verschließen. Andernfalls wird nämlich Gefahrgut in einer nicht zugelassenen Verpackung befördert, was unzulässig ist.
Auch mit Gutachten ist es manchmal so eine Sache. Mir wurde auch mal eins im Owi – Verfahren von einer Namhaften Organisation vorgelegt, was aus Gefälligkeitsgründen für 10,00 Euro erstellt wurde. Abgesehen vom Preis, waren die vier Sätze auch nicht mehr wert. Meine Nachfrage ergab, dass der Gutachter noch nie das ADR von weiten gesehen hat.
Mit freundlichen Grüßen Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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