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Feuerlöschertransport unter UN 1044 und 1000Pkt #7096 28.08.2008 10:51
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JDöring Offline OP
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Hallo liebe Kollegen,

vieleicht könnt Ihr mir weiterhelfen.

Wenn ich Feuerlöscher (UN 1044, Beförderungskategorie 3) unter der Freistellung nach ADR 1.1.3.6 (1000 Pkt) transportieren möchte, sind mir 1000 L nominales Fassungsvermögen erlaubt.

Dazu folgende Fragen:

Weches Fassungsvermögen wird zu Grunde gelegt? Bei Dauerdrucklöschern der gesamte Feuerlöscher. Bei allen anderen nur die Treibgaspratone?

Ich danke im Vorraus für alle Beiträge und Erfahrungen!


Gruß

Jörg Döring


MfG

J. Döring
Re: Feuerlöschertransport unter UN 1044 und 1000Pkt [Re: JDöring] #7097 28.08.2008 11:08
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Claudi Offline
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Hallo Herr Döring,

haben Sie schon SV 594 geprüft - ihre Anwendung würde den Transport vereinfachen.

Antwort auf
Folgende Gegenstände, die nach den Vorschriften des Herstellerlandes hergestellt und befüllt und in einer starken Außenverpackung verpackt sind, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR:
- UN 1044 Feuerlöscher, wenn sie mit einem Schutz gegen unbeabsichtigte Betätigung versehen sind;
- UN 3164 Gegenstände unter pneumatischem oder hydraulischem Druck, die gegenüber der Beanspruchung durch den Innendruck des Gases aus Gründen der Kraftübertragung, ihrer Formsteifigkeit oder der Fertigungsnormen überdimensioniert sind.


Ansonsten würde ich schon den nominalen Fassungsraum des Behälters wählen, der die Gefahr darstellt, also unter Druck steht.

Re: Feuerlöschertransport unter UN 1044 und 1000Pk [Re: Claudi] #7098 02.09.2008 08:33
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JDöring Offline OP
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Hallo Claudi,

die SV soll hier leider nicht angewendet werden. Deswegen ja das Dilemma mit der nomminalen Füllmenge.

Danke für die schnelle Antwort


MfG

J. Döring
Re: Feuerlöschertransport unter UN 1044 und 1000Pkt [Re: JDöring] #7099 02.09.2008 19:08
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Gerald Offline
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Hallo Herr Döring,
unter der Ziffer 8.1.4.1 steht unter anderem, " 12 kg Pulver, ..... ein Mindestfassungsvermögen von 6 Kg haben muss". Aus diesem Grund würde ich von den 6 Kg Pulver ausgehen, und da spielt es keine Rolle ob es ein Druckfeuerlöscher oder ein Pulverfeuerlöscher (nachfüllbar) ist. Bei der Berechnung kommen die 6 Kg Pulver zur Anwendung.
Ähnlich sieht es bei den 2 Kg Löscher aus.

Mit freundlichen Grüssen aus Franken

Gerald


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Feuerlöschertransport unter UN 1044 und 1000Pkt [Re: Gerald] #7100 03.09.2008 07:55
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Gandalf Offline
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Hallo JDöring,
UN 1044 bezieht sich auf FL mit verflüssigtem oder verdichtetem Gas.
Gem. 1.1.3.6.3 bezieht sich die Angabe in der Tabelle für verflüssigtes Gas auf kg und für verdichtetes Gas auf l (nominaler Fassungsraum oder auch Nenninhalt). Nach 1.2.1 entspricht der Nenninhalt bei verdichteten Gasen dem Fassungsraum der Flasche für Wasser.
Was für ein Gas ist denn in den FL? Meistens wird doch CO2 benutzt und das ist, wenn ich das richtig im Kopf habe unter Druck verflüssigt oder? Dann wären das 1000 kg.
Gruß Gandalf.


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