Fahrgäste 8.1.3 ADR
#7102
28.08.2008 18:03
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Dirk Hackspiel
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Hallo zusammen!
Meine Frage bezieht sich auf den Abschnitt 8.3.1 ADR. So wie ich die Sache lese dürfen keine Fahrgäste mitgenommen werden, egal ob der Transport Kennzeichnungspflichtig oder Kennzeichnungsfrei ist. Also dürfete theoretisch ein Fahrer seine Tochter nicht mit auf einem Transport nehmen z.B. Girls- Day , oder? Wie seht Ihr die Lage?
Danke und Gruß: Dirk Hackspiel
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Re: Fahrgäste 8.1.3 ADR
[Re: Dirk Hackspiel]
#7103
28.08.2008 18:39
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Marisa Somo
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Hallo, ist so, Fahrgäste sind beim Gefahrguttransport nicht erlaubt. LG Marisa
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Re: Fahrgäste 8.1.3 ADR
[Re: Marisa Somo]
#7104
28.08.2008 19:04
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Dirk Hackspiel
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Guten Abend Frau Somo!
Habe ich mir auch so gedacht. Aber viele wissen mehr als einer alleine! Vielen Dank für die schnelle Antwort und schöne Grüße nach Österreich!
Gruß: Dirk Hackspiel
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Re: Fahrgäste 8.1.3 ADR
[Re: Marisa Somo]
#7105
28.08.2008 19:13
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Claudi
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Es dürfen nur Mitglieder der Fahrzeugbesatzung bei einem Gefahrguttransport mitfahren.
Definition aus Teil 1 ADR:
Mitglied der Fahrzeugbesatzung: Ein Fahrer oder jede andere Person, die den Fahrer aus Sicherheits-, Sicherungs-, Ausbildungs- oder Betriebsgründen begleitet.
Wäre nun eventuell diskussionswürdig, inwieweit Personen wie Schülerpraktikanten/ Girls-Day-Teilnehmerinnen zu "Ausbildungszwecken" mitfahren - im Zweifel würde ich auf das Mitnehmen verzichten und Ausbildung ganz eng als Berufsausbildung mit Ausbildungsvertrag etc. ansehen.
Aber: Bei Transport von begrenzter Menge (ausschließlich) gilt dieses Mitnahmeverbot nicht. Und wenn ich 1.1.3.6.2 richtig lese, gilt 8.3.1 auch bei kennzeichnungsfreien Transporten unter 1000 Punkten nicht, denn Teil 8 findet keine Anwendung, außer 8.1.2.1 a) (Papiere), 8.1.4.2 bis 8.1.4.5 2kg-Löscher), 8.2.3 (Unterweisung nicht ADR-Schein), 8.3.3 (Öffnen von Versandstücken), 8.3.4 (Tragbare Beleuchtungsgeräte/ offenes Licht), 8.3.5 (Rauchverbot), 8.4 (Überwachung der Fahrzeuge).
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Re: Fahrgäste 8.1.3 ADR
[Re: Claudi]
#7106
28.08.2008 19:22
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Dirk Hackspiel
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Hallo Claudi,
stimmt, den Part habe ich mal wieder übersehen, von 8.1.3 ist da ja nicht die Rede,nur die Sachen die Du aufgezählt hast... Also dürfte unter 1000 Pkt. jemand mitfahren, wenn er denn ,, eingewiesen,, ist. Oder???
Gruß: Dirk Hackspiel
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Re: Fahrgäste 8.1.3 ADR
[Re: Dirk Hackspiel]
#7107
28.08.2008 19:46
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Claudi
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Jepp, die Person muss wie du schon geschrieben hast, nach 8.2.3 ADR in Verbindung mit Kapitel 1.3 unterwiesen sein.
Es sei denn, irgendeine andere Fundstelle sagt etwas anderes - ich lass mich also jederzeit gern eines besseren belehren <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />...
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Re: Fahrgäste 8.1.3 ADR
[Re: Marisa Somo]
#7108
29.08.2008 14:55
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UHeins
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Es stimmt zwar, dass Fahrgäste beim Gefahrguttransport nicht erlaubt sind, doch das ist ein Grundsatz, und von dem kann es Ausnahmen geben. In Absprache mit der regional zuständigen Polizeistelle ist es beispielsweise möglich, für eine Fernseh-/Zeitschriften-Reportage eine zeitlich/räumlich begrenzte Ausnahme zu erlangen.
Es sollte sich vielleicht nicht gerade um eine Beförderung von "High Consequence Dangerous Goods" handeln...
Außerdem ist zu berücksichtigen, dass man sich beim Laden/Entladen in der Regel auf das Privatgelände eines Unternehmens begibt, das seinerseits wieder darauf achtet, dass die Gefahrgutvorschriften eingehalten werden. Also auch dort ggf. vorher anfragen!
----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
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