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Zuordnung von Pflichten nach Gefahrgutrecht #7109 29.08.2008 11:39
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Agnes Offline OP
Spezi
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Beiträge: 22
Hallo,

seit kurzem bin ich als externe Gefahrgutbeauftragte in einem Industrieunternehmen tätig. Ich möchte nun als erstes die Verantwortlichkeiten für das Unternehmen festlegen. Es handelt sich um ein Betrieb das Gefahrgut empfängt, jedoch kein Gefahrgut versendet. Dieses Gefahrgut wird für die Wärmeerzeugung benötigt.

Das Unternehmen produziert selbst keine Gefahrgüter.

Das Gefahrgut, welches dort angeliefert wird, wird durch die Fahrer eines Dienstleisters, selbst ( ohne Anweisung ) entladen. Die Fahrzeugausstattung sowie die persönlichen Schutzausrüstung des Fahrers wurden nicht kontrolliert. Ebenso wenig, wie die Fahrzeuge nach der Entladung wieder das Gelände verlassen.

Meine Frage bezieht sich nun darauf, ob dieser Betrieb nur als Empfänger anzusehen ist und deshalb von der Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten freigestellt ist.

Vielen Dank im voraus für Ihre Unterstützung !

Grüße
Margarete Piekulla-Hapke

Re: Zuordnung von Pflichten nach Gefahrgutrecht [Re: Agnes] #7110 29.08.2008 12:48
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Beiträge: 1,991
Claudi Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
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Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,991
Hallo,

du hast die Antwort schon selbst gegeben - das Unternehmen empfängt nur Gefahrgut, hat damit die Empfängerpflichten nach §9 GGVSE zu erfüllen, die Personen müssen entsprechend geschult/ unterwiesen sein, aber das Unternehmen muss keinen GB bestellen - siehe GbV § 1b Punkt 4.

Das Unternehmen kann antürlich trotzdem freiwillig einen GB bestellen oder könnte die behördl. Auflage bekommen, einen GB bestellen zu müssen.

Zu prüfen wäre allerdings, ob das Unternehmen nicht vielleicht "am anderen Ende" Gefahrgut versendet, ich denke da in Richtung Abfall, unter dem vielleicht auch Gefahrgüter sein könnten. Dann wäre zu prüfen, ob eine Befreiung aufgrund GbV §1b Punkt 2 möglich ist.


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