Hallo,
du hast die Antwort schon selbst gegeben - das Unternehmen empfängt nur Gefahrgut, hat damit die Empfängerpflichten nach §9 GGVSE zu erfüllen, die Personen müssen entsprechend geschult/ unterwiesen sein, aber das Unternehmen muss keinen GB bestellen - siehe GbV § 1b Punkt 4.
Das Unternehmen kann antürlich trotzdem freiwillig einen GB bestellen oder könnte die behördl. Auflage bekommen, einen GB bestellen zu müssen.
Zu prüfen wäre allerdings, ob das Unternehmen nicht vielleicht "am anderen Ende" Gefahrgut versendet, ich denke da in Richtung Abfall, unter dem vielleicht auch Gefahrgüter sein könnten. Dann wäre zu prüfen, ob eine Befreiung aufgrund GbV §1b Punkt 2 möglich ist.