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Indikatoren an LQ Verpackungen #7190 11.09.2008 11:52
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Heiko S Offline OP
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Hallo werte Kolleginnen/Kollegen,

Ich habe mich erstmals hier in diesem Forum angemeldet um noch so einige Fragen beantwortet zu bekommen. Selbst bin ich Gefahrgutbeauftragter (seit 4 Jahren) und arbeite in einem mittelständischen Unternehmen in der Dentalbranche, wir versenden weltweit Gefahrgüter allerdings nur in begrenzten Mengen sprich LQ.

Die Bezettellung unserer Waren, Kartons, erfolgt den allgemeinen Vorschriften des ADR/RID also weiße Pfeile "oben" sowie der Raute mit der entsprechenden Angabe das Gefahrgutes oder halt nur LQ.

Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Macht es einen Sinn zusätzliche sogenannte Indikatoren, die mit den Flüssigkeitslibellen, anzubringen?

Möchte gerne von Euch erfahren ob Ihr diese auch in der Anwendung habt. Klar sind diese auch überteuert, aber dürfen diese auch an unsere LQ Pakete angebracht werden? Habe in der GGVS nichts nachrecherchieren können.

Freue mich auf Eure Antworten und wünsche einen schönen Arbeitstag.

Gruß
Heiko


ich habe die Sufu schon genutzt leide habe ich keinen Beitrag gefunden.

Re: Indikatoren an LQ Verpackungen [Re: Heiko S] #7191 15.09.2008 20:18
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Claudi Offline
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Ich habe solche Indikatoren in der Praxis noch nicht im Einsatz gesehen, glaube also nicht, dass diese schon weit verbreitet sind.
Ich denke nicht, dass in den Gefahrgutvorschriften etwas gegen das Anbringen dieser Indikatoren spricht, egal ob LQ oder "richtiges" <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> Gefahrgut. Man darf ja sehr wohl neben den Gefahrgutangaben weitere Hinweise auf einer Gefahrgutverpackung anbringen, solange die Gefahrgutangaben nicht verdeckt werden oder etwas missverständlich wird.
Wird also am Ende eine wirtschaftl. Entscheidung werden (lohnt es sich?) - sprich welche Gefahr besteht für eure Produkte, wenn sie versehentlich gedreht werden, was kosten diese Indikatoren etc.

Re: Indikatoren an LQ Verpackungen [Re: Claudi] #7192 17.09.2008 17:08
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R_KARPE Offline
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Hallo,
ich sehe diese Indikatoren ab und an in der Praxis, allerdings weniger an Gefahrgütern, als an hochwertigen Gütern. Da will der Absender sicher gehen, das die am Transport beteiligten, sorgsam mit dem Gut umgehen. Mir ist allerdings keine Vorschrift bekannt, diese Indikatoren auch an LQ Verpackungen anzubringen.
Mit freundlichen Grüßen aus Thüringen,
R_Karpe

Re: Indikatoren an LQ Verpackungen [Re: R_KARPE] #7193 17.09.2008 20:39
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Claudi Offline
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Vorschrift gibts keine, aber es ist nirgends verboten. Wenn man also diesen Aufwand treiben möchte...

Re: Indikatoren an LQ Verpackungen [Re: Claudi] #7194 22.09.2008 13:53
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Heiko S Offline OP
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Hallo,
habt vielen Dank für Eure Meinungen.

Nun, mein Chef hatte diese Teile mal gesehen und kam mit dem Vorschlag ob wir diese nicht auch an unsere Sendungen anbringen könnten.

Ich bin auch der Meinung das dies nur noch zusätzlicher Aufwand ist.

Hätte gedacht das irgendwo im ADR etwas stehen würde das man diese nicht anbringen dürfte. Hätte dann etwas zu argumentieren diese nicht zu benutzen.

Besten Dank
Heiko

Re: Indikatoren an LQ Verpackungen [Re: Heiko S] #7195 03.10.2008 11:29
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flower Offline
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Hallo Heiko,
deine Frage kann ich leider nicht beantworten. Ich habe ehrlich gesagt eher eine Frage an dich. Habe mich gefreut einen "Branchen-Freund" zu entdecken. Ich bin noch eine ganz frische Gb, und muss noch ganz viel lernen. Unter anderem taucht bei mir folgende Frage auf: Ich kann doch, wenn ich meine Waren (unter Berücksichtigung von LQ) versende, eine ganz "normale" Aussenverpackung verwenden. Baumustergeprüfte Verpackungen sind doch nicht erforderlich. Ich bin mir etwas unsicher, es ist Feiertag und ich habe mein ADR natürlich im Büro. Nun spuckt mir das aber immer im Kopf herum.
Gerne höre ich wieder von dir und natürlich von allen anderen.
Viele Grüße
Flower

Re: Indikatoren an LQ Verpackungen [Re: flower] #7196 05.10.2008 20:16
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Claudi Offline
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Hi flower,

korrekt, dein Gedanke. Für LQ braucht man keine UN-bauartgeprüfte Verpackung, sondern nur eine normale anständige Verpackung, sprich stabil, sauber, ordnungsgemäß zu verschließen usw.
"Die gemäß den Abschnitten 3.4.3 bis 3.4.6 verwendeten Verpackungen müssen nur den allgemeinen Vor-
schriften der Unterabschnitte 4.1.1.1, 4.1.1.2 und 4.1.1.4 bis 4.1.1.8 entsprechen." Die Bauartprüfung steht in 4.1.1.3 - ist also nicht vorgeschrieben.

Das ADR kann man übrigens als pdf auf den Seiten des BMVBS runterladen, so kann man zumindest schnell mal einen Blick hinein werfen:

http://www.bmvbs.de/dokumente/-,302.929053/Artikel/dokument.htm
(rechts unten, ADR 2007 Anlageband)

Re: Indikatoren an LQ Verpackungen [Re: Claudi] #7197 07.10.2008 12:40
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Heiko S Offline OP
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Hi Claudia,

wir versenden ausschließlich UN 1247 / UN 1133 / UN 1950 / UN 1992 in Mindermengen und die werden in Kartons mit den entsprechenden LQ Label versehen. Unser Versand erfolgt zu 80 % im Paketversand.

Gruß und noch viel Spaß bei der Ausübung als GB

Heiko

Re: Indikatoren an LQ Verpackungen [Re: Heiko S] #7198 08.10.2008 14:34
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Dusan Blach Offline
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Hallo Heiko,

abgesehen davon, dass eine Kennzeichnung zur Sicherstellung des aufrechtstehenden Transports und Händlings gemäß ADR in den meisten Fällen nur für flüssige Stoffe und Kryo Behälter vorgesehen ist und dann wenn die Verschlüsse der Innenverpackungen mit flüssigen Stoffen nach Ende des Verpackungsvorganges nicht mehr sichtbar sind ( ADR 5.2.1.9 ), möchte ich bezweifeln, dass Ihr damit den Zweck erfüllt, den Ihr im Grundgedanken damit anstrebt. Diese Kipp-Indikatoren machen beim Gefahrguttransport wirklich keinen Sinn und sind sehr teuer, was Eure Kosten unnotwendigerweise in die Höhe treibt und die Ihr dann letztendlich auch über Eure Kunden wieder abfedern müsst, der letzendlich dann die Rechnung zahlen soll.

Ihr meint es sicher gut damit und beabsichtigt damit auch einen strebenswerten Sicherheitsgewinn, dennoch:

Es gibt nirgendwo ein Verbot diese Indikatoren anzubringen. Ihr dürft diese Dinger anbringen, keine Frage! Aber ausgerechnet an Versandstücken, in welchen auch noch Gefahrgüter in begrenzten Mengen befördert werden sollen, für welche noch nicht einmal Beförderungspapiere vorgeschrieben sind und die ich noch durch die bloße Angabe von zwei Großbuchstaben in Raute verschleiern darf, sofern mehr als ein Gefahrgut zulässigerweise verpackt wurde? Ich kenn viele Firmen, für welche die bestehenden gesetzlichen Regelungen schon ein Problem in der Umsetzung darstellen, aber bei Euch bitte ich scherzhaft schon darum die Kirche im Dorf zu lassen.

Der Sicherheitsgedanke in allen Ehren, aber...

Liebe Grüsse

Dusan Blach


Lernen, ohne zu denken, ist eitel; denken, ohne zu lernen, gefährlich. (Konfuzius)

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