leere ungereinigte Verpackung
#7234
26.09.2008 16:00
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Uusi
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Hallo und einen schönen Tage zusammen,
ich wäre dankbar wenn jemand zu folgender Situation weiterhelfen kann:
Situtionsbeschreibung: leere ungereinigte Verpackung (IBC 1000 l Volumen) soll zu einem Recyclingunternehmen transportiert werden! Vorprodukt war Gefahrgut Kl. 9, UN 3082,III. Alle Öffnungen der IBC sind verschlossen, sprich Originalverschlüsse sind wieder auf dem Behälter, so daß kein Produkt austreten kann. Die Ladung wird ordnungsgemäß auf dem Fahrzeug befestigt/gesichert, so dass sie unter normalen Beförderungsbedingungen sich nicht lösen oder bewegen kann!
Frage 1: Kann ich von der Freistellung 1.1.3.5 Gebrauch machen
Frage 2: Wie lautet die korrekte Bezeichnung im Beförderungspapier unter Verwendung der Freistellung?
"LEERES GROSSPACKMITTEL (IBC),9" ?????
Vielen Vielen Dank im voraus und natürlich ein schönes Wochenende! Gruß Uusi
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Re: leere ungereinigte Verpackung
[Re: Uusi]
#7235
26.09.2008 20:05
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Kay Schmauder
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Hallo Uusi!
Ich hab mal die RSE zu 1.1.3.5 unten angestellt, dann kannst du selber klären ob alle Maßnahmen getroffen wurden um die Freistellung zu nutzen.
Geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahren der Klassen 1 bis 9 sind ergriffen, wenn die Verpackungen z. B. keine gefährlichen Dämpfe oder Reste enthalten, die freigesetzt werden können, die Verpackungen vollständig entleert sind oder die Restinhalte neutralisiert, gebunden, ausgehärtet, polymerisiert oder chemisch umgesetzt sind; und wenn an der Außenseite der Verpackung keine gefährlichen Füllgutreste anhaften.
Zu 2.:
Wenn du 1.1.3.5 nutzen kannst brauchst du kein Beförderungspapier, da die Verpackungen dann nicht mehr dem ADR unterliegen. Kannst du den Abschnitt nicht nutzen dann kommt wohl 1.1.3.6 in Frage und dann brauchst zu ein Beförderungspapier. Hier ist der Wortlaut dann wie folgt:
Leeres Großpackmittel (IBC), 9
Wünsche frohes Wochenende. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
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Re: leere ungereinigte Verpackung
[Re: Kay Schmauder]
#7236
09.10.2008 10:18
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Uusi
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Hallo Kay,
vielen Dank für die Erläuterung. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" /> Grüße aus dem Hohen Norden! Michael
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Re: leere ungereinigte Verpackung
[Re: Kay Schmauder]
#7237
09.10.2008 10:34
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Uusi
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Hallo Kay, jetzt ergibt sich für mich doch noch eine Frage.
Wenn ich 1.1.3.5 nicht nutzen kann und ein entsprechendes Beförderungspapier erstellen muß mit der erwähnten Bezeichnung, bedeutet das, es ist jetzt ein Gefahrguttransport bei dem ich ein ADR-ausgerüstest Fahrzeug benötige und ein Unfallmerkblatt mitgeben muß?
Es sei denn nach der gem. 1.1.3.6.1 zugeordneten Beförderungkategorie kann ich dann ggfl. wiederum von der Freistellung 1.1.3.6 Gebrauch machen. In diesem Fall hätte ich die Beförderungkategorie 4 und kann eine unbegrenzte Menge befördern. Gut was ich brauche ist das Beförderungspapier mit den Angaben. Ich glaube das ist so korrekt, bin aber noch ein bißchen unsicher und wäre dankbar, wenn das nochmal von einem Fachmann gegen bestätigt wird! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Zuletzt noch, was ist mit der Markierung der Fässer, muß das Gefahrgutlabel entfernt werden?
Vielen Dank im voraus. Gruß Michael (uusi)
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Re: leere ungereinigte Verpackung
[Re: Uusi]
#7238
09.10.2008 20:58
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Kay Schmauder
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Hallo Michael!
Wenn du 1.1.3.6 Beförderungskategorie 4 in deinem Fall nutzt ist es genau so wie du geschrieben hast.
Einfach das Beförderungspapier mit den richtigen Daten ausfüllen einen Feuerlöscher (2 kg) noch dazu packen, das Personal mind. nach Unterabschnitt 1.3 Schulen und dann kanns los gehen.
Die Gefahrgutaufkleber müssen auf den Packstücken drauf bleiben. (da ja noch was drin ist) <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
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Re: leere ungereinigte Verpackung
[Re: Kay Schmauder]
#7239
28.10.2008 14:03
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Uusi
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Ein bischen verspätet! Aber doch nochmal ein herzliches Danke schön! Gruß Michael <img src="/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" />
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Re: leere ungereinigte Verpackung
[Re: Uusi]
#7240
29.10.2008 20:07
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Spezi
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Spezi
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Hallo Uusi, bezüglich Kennzeichnung der leeren Verpackungen siehe auch mal 5.1.3.1 ADR.
M.f.G. Gefahrgutinteressent
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