Es ist tatsächlich so, das eine Konturmarkierung oder Streifenmarkierung für Neufahrzeuge der Klassen N2, N3 (Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit > 7,5 t zGM, Breite > 2m und Länge > 6m) verpflichtend ist.
Je nach Zulassungsverfahren (Typzulassung) für diese Neufahrzeuge greifen unterschiedliche Regelungen:
Bei Zulassung nach der UN ECE Regelung Nr. 48 Konturmarkierung Pflicht mit Wirkung vom 10. Oktober 2007
Bei Zulassung nach der Richtlinie 2007/35/EG Konturmarkierung Pflicht mit Wirkung vom 10. Juli 2008
Weiter Infos dazu sind z.B. in dieser Broschüre: (
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