? Tankfahrzeug ?
#7310
21.10.2008 15:17
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Gandalf
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Hallo zusammen, ich hab im Moment ein kleines Definitionsproblem. Also so ein Sattelzug (Zugmaschine + Tankauflieger) für lose Schüttung. Ist das jetzt eigentlich ein ortsbeweglicher Tank (gem. 6.7 ADR) oder ein Tankwechselbehälter (gem. 6.8 ADR)? Ich meine auch mal gelesen zu haben, dass keine Tankzulassung (AT) notwendig ist, wenn nur feste Stoffe in loser Schüttung befördert werden. Finde das jetzt aber nicht. Wer kennt sich aus? Danke. Gruß Gandalf
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Re: ? Tankfahrzeug ?
[Re: Gandalf]
#7311
22.10.2008 09:37
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TDamm
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Hallo Gandalf,
bei der von Dir beschrieben Beförderungseinheit ist in der Regel der Tankkörper mit dem Auflieger fest verbunden, so das nach der Begriffsdefinition (1.2 ADR) ein festverbundenes Tankfahrzeug vorliegt. Bezüglich der Beförderung in loser Schüttung ist das ADR auch eigentlich eindeutig. Da der Begriff "Beförderung in loser Schüttung" Güter, die in Tanks befördert werden, ausschließt.
Grundsätzlich lässt die Stofftabelle für einige Güter die Beförderung in loser Schüttung als auch eine Beförderung in Tanks zu. Da der Tank gegenüber einen Container die sichere Umschließung ist, soll sich vor Jahren mal der Bund – Länderfachausschuss Gefahrgut dazu entschlossen haben, dass auch bei der Beförderung in loser Schüttung eine Tankfahrzeug eingesetzt werden kann. Aus diesem Grund ist in 7-3 RSE zur GGVSE 2007 geregelt:
Werden Stoffe, die zur Beförderung in loser Schüttung zugelassen sind, in Tankfahrzeugen / Fahrzeugen mit Aufsetztanks oder Tankcontainern befördert, müssen die Vorschriften für Tanks nicht angewendet werden. Falls das Fahrzeug eine Zulassung als Tankfahrzeug besitzt, muss das Tankfahrzeug auch bei der Beförderung in loser Schüttung den Tankvorschriften entsprechen.
Durch diese durchaus sinnvolle Aufweichung ist in der Praxis entstanden, dass solche Stoffe grundsätzlich in loser Schüttung befördert werden.
Mit freundlichen Grüßen Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: ? Tankfahrzeug ?
[Re: TDamm]
#7312
22.10.2008 16:37
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Gandalf
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Hallo TDamm, also noch mal zur Klarstellung. Wenn das für die Beförderung fester Stoffe in loser Schüttung eingesetzte "Silofahrzeug" auch eine Zulassung als Tankfahrzeug hat, muss es diese Vorgaben einhalten (Zulassungsbescheinigung, Tankschild ...). Wenn keine Tankzulassung vorliegt, dann gibts auch keine Zulassungsbescheingung etc., ist das so richtig? Container ist das ja auch nicht. Gilt das dann als "gedecktes Fahrzeug"? Gruß Gandalf
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Re: ? Tankfahrzeug ?
[Re: Gandalf]
#7313
22.10.2008 21:51
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F-Vogt
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Hallo Gandalf,
in der Paxis auf der Straße sieht es so aus, das Stoffe in Loser Schüttung (wenn dies zulässig ist) in aller Regel in Tankfahrzeugen transportiert werden. Wenn das Tankfahrzeug bzw. die Fahrzeugkombination eine besondere Zulassung hat und der Kraftfahrer diese zur Kontrolle aushändigt, ist die Beförderung mit aller Konsequenz nach Beförderung im festverbundenem Tank zu kontrollieren. Wir die besondere Zulassung, hier bei Beförderung in loser Schüttung, nicht vorgelegt, bleibt es bei der losen Schüttung. Interessant ist hier z.B. die Beförderung von UN 1361 VG III, hier ist die Beförderung in loser Schüttung zulässig, als keine bes. Zulassung notwendig. oder UN 1361 VG II hier ist die Beförderung in loser Schüttung nicht zulässig, also benötigt die Fahrzeugkombination eine bes. Zulassung die dann auch vorgelegt werden muß.
mit freundlichen Grüßen aus Thüringen
Frank V.
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Re: ? Tankfahrzeug ?
[Re: F-Vogt]
#7314
23.10.2008 07:43
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Gandalf
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Hallo F-Vogt, so jetzt noch mal zum mitschreiben, damit hier nichts durcheinander kommt. Lose Schüttung ist nur zulässig, wenn in Spalte 17 der Tabelle 3 A eine Eintragung steht. Das hat nichts mit der Zulassung des Fahrzeugs zu tun. Daher noch mal meine Frage: Sind "Silofahrzeuge" immer auchTankfahrzeuge und benötigen dann die Zulassungsbescheinigung etc., oder gibt es diese Fahrzeuge auch ohne diese Zulassung und wären damit "gedeckte Fahrzeuge"? Gruß Gandalf
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Re: ? Tankfahrzeug ?
[Re: ureaner]
#7316
23.10.2008 09:14
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TDamm
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Hallo alle miteinander,
durch die Aufweichung der eigentlich klaren Regelung des ADR (gilt nicht für die Beförderung von Gütern in Tanks) ist in der Praxis eventuell Verwirrung gestiftet worden. Namhafte Fahrzeugausrüster, die Siloauflieger vertreiben, bieten beim Verkauf des Siloaufliegers die Zulassungsbescheinigung incl. Tankcodierung an. Mann kann also davon ausgehen, dass solche Fahrzeuge eine Zulassung haben. Ob das bei einer Kontrolle bewiesen werden kann, ist eine andere Frage. Nun erläutert die RSE jedoch, dass dafür die Vorschriften für Tanks nicht angewendet werden brauchen (7-3 RSE, bitte auch den folgenden Satz für die Anforderungen an das Fahrzeug beachten). Diese Sätze sind zwar wieder eine Regelung und keine Erläuterung des Gefahrgutrechts aber sie sollen nach meiner Auffassung die Kontrollkräfte darauf hinweisen, dass die höherwerte Umschließung kein Verstoß darstellen soll. Folglich liegt keine Tankbeförderung vor und z.B. der ADR - Schein Tank ist nicht notwendig. Letztendlich werden in der Praxis Güter, bei denen die Tabelle 3 Spalte 17 eine Beförderung in loser Schüttung zulässt auch in Tanks (Silo) als "lose Schüttung" gefahren.
Mit freundlichen Grüßen Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: ? Tankfahrzeug ?
[Re: TDamm]
#7317
23.10.2008 13:00
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Gandalf
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Hallo TDamm, danke. Habe mir jetzt RSE 7-3 angeschaut (hätt ich ja auch mal früher machen können, aber manchmal kommt man aus einer anderen Ecke <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />). Hintergrund meiner Frage ist § 9 (6) Nr. 1 e GGVSE: Der Befüller hat dafür zu sorgen, ... dass nur mit zugelassenen Gütern befüllt wird. Muss ich also vorher kontrollieren und zunächst ja dann wohl klären, hab ich ein Tankfahrzeug ja/nein. Wenn ja muss ich klären ob die Gefahrgutklasse laut Zulassungsbescheingung zugelassen ist. Hat das Silo keine Tankzulassung brauch ich mir darüber ja keinen Kopf zu machen. Woran erkenne ich das jetzt eigentlich, am Tankschild oder muss ich den Fahrer fragen? Gruß Gandalf
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