ADR-Transporte ins Ausland - erbitte Hilfe
#7340
01.11.2008 14:37
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Ichwilleshaben
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Hallo Gefahrgut-Foren-Teilnehmer,
ich habe erst seit Kurzem den ADR-Schein und nun liegt mir eine Kundenanfrage für den Transport von
UN1409, Klasse 4.3, VG 1 Mengen bis ca. 10g (Proben) Paketgewicht unter 2Kg
in das benachbarte Ausland wie Frankreich, Dänemark, Österreich vor.
Welche BESONDEREN Merkmale gelten für den Transport in die v.g. Länder? Wird der Transport genau so durchgeführt wie hier in Deutschland oder muss ich zusätzlich "etwas besonderes" beachten?
Aufgrund der Menge möchte ich den Transport in einem PKW vornehmen. Die erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen sowie Fahrzeugausrüstungen werde ich selbstverständlich in den PKW schaffen. Ferner werde ich Magnettafeln ans Fahrzeug pappen. Ist das dann so ok?
Hilfreiche Antworten erbeten.
Gruß
ICHWILLESHABEN
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Re: ADR-Transporte ins Ausland - erbitte Hilfe
[Re: Ichwilleshaben]
#7341
02.11.2008 11:49
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Kay Schmauder
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Hallo, der alles haben will!
1.1.3.6 kann wohl nicht angewandt werden, da (BK 1 = max. 20 Pkt.) ist bei zwei Kilo Bruttogewicht nicht mehr drinn.
Da hier Länder aufgeführt wurden, die das ADR ratifiziert haben, müssen diese sich auch an das ADR halten und es muss nichts weiter beachtet werden, außer natürlich das ADR <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Das mit den Magnettafeln ans Auto rann würde ich nicht empfehlen, da diese nicht mehr konform sind (siehe 5.3.2.2.1), wenns brennt fallen die einfach ab.
Aber ansonsten müsste das mal gehen.
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
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Re: ADR-Transporte ins Ausland - erbitte Hilfe
[Re: Kay Schmauder]
#7342
02.11.2008 12:53
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Ichwilleshaben
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Hallo Kay Schmauder ,
also, ich habe mich nochmals eingelesen und festgestellt, dass der Transport von 2 KG Bruttomasse des Stoffes UN1409 sehrwohl unter 1.1.3.6 fällt und daher meines Erachtens OHNE Tafeln zu fahren ist.
Haben Sie sich vertan oder täusche ich mich, denn meine Rechnung ergibt VG1 > 2KG x 50 Punkte = 100 Punkte = Mindermenge gem. 1.1.3.6 ADR
Gruß aus dem Ruhrgebiet
-SCHRÖDER-
Zuletzt bearbeitet von Ichwilleshaben; 02.11.2008 12:54.
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Re: ADR-Transporte ins Ausland - erbitte Hilfe
[Re: Ichwilleshaben]
#7343
02.11.2008 21:39
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Kay Schmauder
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Hallo -Schröder-
Aaahh, Asche über mein Haupt. Woher soll ein Gefahrgutbeauftragter auch wissen wie ein Taschenrechner zu bedienen ist, steht ja in keiner RSE drinn. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />
Natürlich geht 1.1.3.6, da 2 kg ja nur ein kleiner Teil von maximal 20 kg lt. Tabelle ist, hat mir zumindestens mal grad meine Frau verraten.
Sorry, aber wenigstens das mit den Magnettafeln stimmt, das steht wenigstens im ADR. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
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Re: ADR-Transporte ins Ausland - erbitte Hilfe
[Re: Ichwilleshaben]
#7344
02.11.2008 22:05
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Mark
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Hallo,
bitte beim Transport das Beförderungspapier mit der Beförderungskategorie bzw. den Punkten und den 2 kg Feuerlöscher im PKW nicht vergessen.
Ach ja, im Beförderungspapier muss bis Jahresende noch der Satz, dass man unter der 1.1.3.6 fällt, - nicht vergessen. Es gibt da zwar eine Multi, doch ich weiß nicht, welche Staaten da alle unterschrieben haben.
Grüße
Mark
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Re: ADR-Transporte ins Ausland - erbitte Hilfe
[Re: Mark]
#7345
04.11.2008 09:39
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Claudi
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Die Multilaterale Vereinbarung M183, auf deren Grundlage man den Satz "Beförderung ohne Überschreitung der in Unterabschnitt 1.1.3.6 festgesetzten Freigrenzen" jetzt schon weglassen kann, gilt in CH, D, F, N, S.
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Re: ADR-Transporte ins Ausland - erbitte Hilfe
[Re: Ichwilleshaben]
#7346
04.11.2008 14:15
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R_KARPE
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Hallo, nach meiner Rechnung ergeben 2 Kg UN 1409 VGI = BK1 auch nur 2 Punkte nach 1.1.3.6.3. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Die Rechnung x50 kommt nach 1.1.3.6.4. nur ins Spiel, wenn Du Stoffe verschiedener Beförderungskategorien gleichzeitig beförderst. So gesehen könntest Du sogar 20 Kg von UN 1409 im Auto befördern und 1.1.3.6. in Anspruch nehmen. Ladungssicherung, 1x2Kg Feuerlöscher, Unterweisung und los gehts. Und ins Beförderungspapier nicht 100 Pt sondern nur 2. Sonst ist das falsch!
Gruß aus Thüringen, R_Karpe
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Re: ADR-Transporte ins Ausland - erbitte Hilfe
[Re: R_KARPE]
#7347
04.11.2008 22:35
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Mark
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Hey Kappe,
2 kg sind 2 kg.
2 kg der Beförderungskategorie 1 sind aber 2 x 50 = 100 Punkte
20 kg wären dann 1.000 Punkte.
Bis zu 1.000 Punkte darfst du mitnehmen!
100 Punkte musst du schon reinschreiben, der Beförderer kann ja noch anderes Gut von einem anderen Absender mitnehmen und muss dann die Punkte zusammenzählen. Wenn du nur 2 Punkte reinschreibst, zählt er zu den vorhandenen 980 auch nur 2 hinzu, kommt also auf 982 und denkt, die Freistellung kann er noch in Anspruch nehmen.
Also 2 kg = 100 Punkte!!!
Grüße
Mark
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Re: ADR-Transporte ins Ausland - erbitte Hilfe
[Re: Mark]
#7348
04.11.2008 23:33
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R_KARPE
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Das hab ich aber anders gelernt. Der Beförderer ist "Ichwilleshaben" selber. 1.1.3.6.3. sagt 20 Kg dürfen in derselben Bef-Einheit befördert werden.
Und 1.1.3.6.4. sagt "Wenn gefährliche Güter unterschiedlicher Beförderungskategorien.......... in der selben Beförderungseinheit....dann Kat.1 = 2Kg x 50.
Das trifft aber hier nicht zu!
Also bleiben doch 2 Kg 2 Kg Oder? Bin mal gespannt auf die Meinungen der anderen Experten. MfG R_Karpe
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Re: ADR-Transporte ins Ausland - erbitte Hilfe
[Re: R_KARPE]
#7349
05.11.2008 09:38
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ureaner
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Hallo R_KARPE, schließe mich den Ausführungen von Herrn Schmauder an.
YES, HE CAN!
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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