ich bin totaler Neuling auf dem Gebiet des Gefahrgutes :-) Ich möchte privat 10 sogenannte "Mangiafuoco" Feuerlöscher in die USA verschicken. Es handelt sich dabei um einen Feuerlöscher in Stabform, der mit ca. 85g Kaliumnitrat gefüllt ist, weshalb mich der Hersteller auf die Kennzeichnung UN1486 Klasse 5.1 verwies.
Ich habe bei DHL gefunden, dass sie Gefahrgut per Express in die USA verschicken. Paket bis 4000g in die USA 85 EUR + 25 EUR Gefahrgutzuschalg = 110 EUR. (Link zu DHL)
Meine Fragen wären nun: 1. Darf ich 10 Stück des o.g. Produkt überhaupt verschicken, bzw. wieviele sind maximal möglich? 2. Welche Verpackungsvorschriften muss ich einhalten und wo finde ich diese?
Vielen Dank für eure Bemühungen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
Re: UN 1486 in die USA verschicken - bitte um Hilf
[Re: youdrive]
#735606.11.200807:46
Hallo, verlang mal vom Hersteller ein Sicherheitsdatenblatt, dort sollte mehr zu Versandvorschriften drinnenstehen. Unter bestimmten Umständen könnten Feuerlöscher vom ADR ausgenommen sein, das betrifft aber nur den Strassentransport. Bzgl. IATA/DGR Luftfracht würde ich extra nachfragen, vor allem falls es sich um Druckbehälter handelt. LG Marisa
Re: UN 1486 in die USA verschicken - bitte um Hilf
[Re: Marisa Somo]
#735706.11.200819:45
Unbedingt, denn dort müssen auch Angaben zur Beförderung per Luftfracht drinnen stehen (vorausgesetzt es entspricht den derzeitigen Vorschriften), und allenfalls R- und S-Sätze, sowie CAS-Nr. und EINECS-Nr., wonach sich ev. Einfuhrbestimmungen richten. Kann auch sein, dass der Beförderer es von dir verlangt, ist besser du hast es dann bei der Hand. Wenn du mit ADR Ware handelst, solltest du dich ausserdem mal zum Thema Gefahrgutbeauftragter schlau machen ! LG Marisa
Re: UN 1486 in die USA verschicken - bitte um Hilf
[Re: youdrive]
#735907.11.200807:52
Hallo, hab grad ein MSDS zu Kaliumnitrat mit genauer Angabe zu Luftfracht gefunden - siehe hier LQ scheint zu gehen, d.h. bis zu max 10 kg solltest du unter LQ ohne Beschränkung des Flugzeugtyps fallen - Luftfrachtspezialisten bitte bitte bestätigen (IATA/DGR ist nicht mein Thema) - dann müsstest du nur eine weiße Raute mit UN 1486 oder LQ draufkleben - frag mal den Kurierdienst nach seinen Vorschriften bei Versand von LQ 12. LG Marisa
Re: UN 1486 in die USA verschicken - bitte um Hilf
[Re: Marisa Somo]
#736007.11.200809:13
Stop! Keine Raute in der Luftfracht, da funktioniert das Thema LQ etwas anders (und ich bin kein Fan von LQ in der Luftfracht...).
Vorausgesetzt, die Klassifizierung auf dem von Marisa Somo verlinkten MSDS (Material Safety Data Sheet) ist korrekt, sieht der Versand so aus:
Du könntest es als Limited Quantity/ Begrenzte Menge verpacken, bis 10 kg ist das möglich, ABER: die Erleichterung, wie wir sie bei LQ auf Straße und See kennen, gibt es in der Luft nicht. Die Dokumentation und Kennzeichnung der Verpackung ist genauso aufwendig, wie bei "vollwertigem" Gefahrgut, man spart sich nur die UN-geprüfte Verpackung. Nun darf man aber leider nicht einfach einen guten, stabilen, dichten Karton nehmen wie bei LQ auf der Straße, sondern muss gewisse Prüfungen (Freifallprüfung, Stapeldruckprüfung) bestanden haben. Für irgendeinen Karton, den man rumstehen hat, weiß man das nicht. Also sollte man direkt auf eine UN-geprüfte Außenverpackung (z. B. 4G-Karton) zurück greifen. Die für Passagierflugzeuge anwendbare Packing Instruction PI 516 habe ich angehängt. Einzelverpackungen sind übrigens nicht erlaubt. Die Kennzeichnung erfolgt analog richtigem Gefahrgut in der Luft mit Adresse Shipper, Consignee, UN-Nummer, Bezeichnung, Gefahrzettel, LIMITED QUANTITY oder LTD QTY (wenn als Begrenzte Menge verschickt werden soll). Nettomenge ist nicht anzugeben, da die Sendung nur aus einem Packstück besteht (falsch wäre es aber nicht, genauso wie Ausrichtungspfeile).
Dann noch die Shippers Declaration erstellen (lassen) - müsste wohl DHL selbst machen. Dort würde man, wenn begrenzte Menge genutzt wird, bei der Verpackungsvorschrift Y516 eingetragen und im Feld "Authorization" LTD QTY oder Limited Quantity.
Zu diesen Dingen sollte DHL seine Kunden aber beraten, denn ein Privatmensch (ich frage jetzt nicht wieso man privat solche Sachen verschickt) kann diese Dinge nicht wissen, auch wenn er sie wissen müsste (denn er ist nicht freigestellt von deren Einhaltung).
So, das wars mal im Schweinsgalopp durch ein wenig Gefahrgutrecht im Luftverkehr.
Re: UN 1486 in die USA verschicken - bitte um Hilf
[Re: Claudi]
#736107.11.200809:14
Und hier noch die PI Y516 für Begrenzte Menge. Ist leider von 2007 (habe keine IATA DGR 2008 in elektronischer Form), dürfte aber noch stimmen oder zumindest fast... aber nächstes Jahr wird alles anders.
Exkurs zu den anderen Verkehrsträgern: Die Kennzeichnung mit der Raute "LQ" ist übrigens auf See verboten und auf Straße nur zulässig, wenn sich verschiedene gefährliche Güter zusammen in einer Verpackung, als begrenzte Menge verpackt, befinden.
Re: UN 1486 in die USA verschicken - bitte um Hilf
[Re: Claudi]
#736207.11.200817:54
Hallo Claudi, danke für deine Korrekturen (Luftfracht hab ich gottlob nur alle paar Jahre mal - und dann berät mich die Spedi). Dein Link zu PI Y516 funktioniert leider nicht (besser gesagt ist nicht da). Kannst du den nochmal einhängen bitte.
Hallo youdrive, bitte nochmal prüfen, ob es sich nicht um Druckbehälter handelt, denn das könnte ansonsten das größere Problem sein. Abgesehen davon wird ab 12 Nov 08 die Einfuhr von Konsumgütern in die USA strenger überwacht, und du brauchst vermutlich auch noch ein Certificate of Compliance ! Check das mal mit dem Empfänger bitte. LG Marisa
Re: UN 1486 in die USA verschicken - bitte um Hilfe
[Re: youdrive]
#736307.11.200820:45
beim Lesen dieser ganzen Beiträge wird's mir doch etwas mulmig und ich würde im ersten Wurf die Finger davon lassen. Obendrein ist es ja auch noch ein privater Versand.
Feuerlöscher in Klasse 5.1 = irgendwie eine echte Sensation! Da aber keine US-Zulassung im Produktdatenblatt aufgeführt ist, empfehle ich hier dringend, vorab eine Klärung hereizuführen.
Und ohne einwandfreies Sicherheitsdatenblatt begibt man sich auf Glatteis.
Verpackung nach LQ ist im Luftverkehr äußerst unüblich. LH würde es z.B. nicht akzeptieren. Wenn überhaupt, dann UN-Verpackung
DHL wird bei der Erstellung der Shippers kaum behilflich sein, sondern die Beförderung mangels der erforderlichen LBA-Schulung (Kat 1/2, Versender/Verpacker) ablehnen.
Bliebe dann nur noch die Einschaltung eines entsprechenden Dienstleisters, der aber sicherlich auf einwandfreiem Nachweis der Klassifizierung bestehen würde/sollte.
Wow, erst einmal vielen vielen Dank für die rege Beteiligung an diesem Beitrag! Ihr seit wahre Profis auf diesem Gebiet <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
Wenn ich das Produkt einem Freund in den USA schicke, ist dann überhaupt eine US-Zulassung wichtig? Ich kann mir doch auch etwas in China im Urlaub kaufen und mitbringen... sogar Fälschungen bis Warenwert 175 Euro (siehe Zoll).
Ich werde zunächst einmal das Sicherheitsdatenblatt beim Hersteller einfordern und mich im Anschluss an die DHL Hotline wenden, und gucken, ob die mir bezgl. Gefahrgut weiterhelfen können.