Hallo,
ein Kunde möchte eine Gefahrgutwanne von uns als Hersteller gebaut bekommen, in der er den ganzen Container hineinstellt. Die Wanne wird nur im leeren Zustand innerhalb eines Containerterminals mit einem Reachstacker zum Unfallort befördert. Wenn der Container in der Wanne steht, bleibt diese so lange am gleichen Ort, bis das Medium (natürlich umgehend) entsorgt wird.
Muss dann diese Wanne unbedingt eine Bauartzulassung haben und nach welchen Vorschriften muss diese dann ausgelegt werden?
Kann mir dazu jemand weiterhelfen?
Danke im Voraus!!!
Zuletzt bearbeitet von UHeins; 06.11.2008 14:32.