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Wer ist der Auftraggeber des Absenders???? #742 06.05.2003 09:12
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TDamm Offline OP
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Hallo Gefahrgutprofis,
wo wird der Begriff "Auftraggeber des Absenders" definiert. Im § 9 Abs. 8 GGVSE wird diesem Normadressaten Pflichten auferlegt. Jedoch in der GGVSE noch im ADR wird der Begriff bestimmt.
In meinem Beispiel wird gefährliches Stückgut nicht direkt, sondern durch vier unterschiedliche Beförderer über mehrere Absender im Sinne der GGVSE (Systemverkehr) zum Empfänger befördert. Bei einer Kontrolle im letzten Beförderungsabschnitt wurde festgestellt, dass der Hersteller des Gefahrgutes falsche Angaben gemäß 5.4.1.1 ADR getätigt hat. Diese falschen Angaben wurden bereits in allen Beförderungsverträgen per DFÜ übernommen.
Ist jetzt der Hersteller des Gefahrgutes immer der Normadressat "Auftraggeber des Absenders" oder ist es wegen des 4. Beförderungsabschnittes der vorherige Absender oder ist es noch jemand anders?

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Wer ist der Auftraggeber des Absenders???? [Re: TDamm] #743 06.05.2003 10:47
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Willi_Pape Offline
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Hallo Herr Damm,

wenn die Daten bereits vom Hersteller falsch übermittelt wurden, ist meines Erachtens der Hersteller dafür verantwortlich. Im § 9 Abs. 1 Nr. 4 GGVSE heisst es: ...... Er kann jedoch auf die ihm von anderen Beteiligten zur Verfügung gestellten Informationen und Daten vertrauen...

Zuletzt bearbeitet von Willi_Pape; 06.05.2003 10:49.

Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Wer ist der Auftraggeber des Absenders???? [Re: Willi_Pape] #744 06.05.2003 11:12
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TDamm Offline OP
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Hallo Herr Pape,

genau das ist das Problem. Der Hersteller von Gefahrgut ist aber nicht nach § 9 Abs. 8 GGVSE verpflichtet richtige Angaben zu machen, sondern der Auftraggeber des Absenders. Aus Sicht des Herstellers hat er dem 4. Absender (in dessen Bef. Papier waren die falschen Angaben ausgedruckt) keinen Auftrag erteilt. Den 4. Absender kannte er nicht einmal!

MfG
Thomas Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Wer ist der Auftraggeber des Absenders???? [Re: TDamm] #745 06.05.2003 15:06
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Willi_Pape Offline
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Hallo Herr Damm,
in der von Ihnen beschriebenen Transportkette wird der Absender bei der Übergabe an den nächsten Beförderer zum Auftraggeber des Absenders und der "neue" Beförderer wird zum Absender. Also ist der 4. Beförderer nun Absender des Gefahrgutes. Der 3. Beförderer war vorher Absender und ist nun Auftraggeber des Absenders. Dies setzt sich fort bis zum ersten Beförderer der gleichzeitig Absender war. Da der Absender zuständig für das Beförderungspapier ist, lag die Verantwortung beim ersten Absender. Dieser kann sich aber gemäß § 9 Abs 1 Nr. 4 auf die Angaben anderer Beteiligten verlassen. Der Hersteller ist ein Beteiligter und somit für die Angaben verantwortlich.


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Wer ist der Auftraggeber des Absenders???? [Re: Willi_Pape] #746 06.05.2003 16:54
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Wilhelm Kassing Offline
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Guten Tag Herr Damm, Guten Tag Herr Pape,
dieses Problem beschäftigt mich auch schon eine ganze Weile.
Allerdings bin ich zu einem etwas anderen Ergebnis gekommen.
Der Darstellung von Herrn Pape – die Existenz von mehreren Auftraggebern des Absenders und nur einem Absender - stimme ich zu.
Aber welche Pflichten soll ein Beteiligter Hersteller haben ?
Zutreffend ist doch, dass zunächst der 1. Auftraggeber des Absenders dafür zu sorgen hat , dass die richtigen und vollständigen Angaben dem nächsten in der Beförderungskette, sei es einem weiteren Auftraggeber oder dem Absender, schriftlich mitgeteilt werden müssen.
Der 1. Auftraggeber kann sich nicht darauf berufen, auf die ihm gemachten Angaben vertrauen zu können.
Also ist meiner Ansicht nach der 1. Auftraggeber des Absenders (ggf. der Hersteller des Gefahrgutes, der ist aber in der GGVSE § 9 nicht vorhanden, sondern nur der Hersteller von Verpackungen ) verantwortlich zu machen. Um dieses zu begründen, müsste geprüft werden, wie sich die Vertragsverhältnisse darstellen- Speditionsverträge, Beförderungsvertrag usw.

Dass natürlich in der Folge in den Begleitpapieren durchweg fehlerhafte Angaben vorhanden sind, ist nur logisch. Vielleicht hätte den Mangel der Fahrzeugführer feststellen können, denn vom Verlader erhält er ja auch die Informationen zum geladenen Gefahrgut, die identisch mit denen im Beförderungspapier sein sollten.

Ich bin gespannt wie andere den Sachverhalt sehen.

Grüße aus Wadern

W. Kassing

*** Achtung - Satire *** [Re: Wilhelm Kassing] #747 07.05.2003 10:02
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UHeins Offline
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Hallo Herr Kassing,

ja - genau Ihr Vorschlag ist die Lösung (eigentlich für alle Probleme im Transportbereich). Lasst uns den Fahrzeugführer für wirklich ALLES verantwortlich machen. Bei der Gelegenheit kann er auch noch Proben ziehen, analysieren und Gutachten erstellen und das Inkasso für die Sendung durchführen.

Ich sehe schon Heerscharen von Fahrern an den Verladestellen, wie sie alle Kolli und Verpackungen öffnen, um die Inhalte mit den Angaben des Beförderungspapiers zu vergleichen!

Und wenn wir schon dabei sind, dem Fahrer noch ein paar Verantwortlichkeiten aufzudrücken, sollten wir so konsequent sein, ihm auch das Ausstellen von Bußgeldbescheiden gegen sich selbst (oder gegen seine Kollegen - das wird lustig) zu ermöglichen.

Was halten Sie von diesem weiterführenden Vorschlag?


----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
Re: Wer ist der Auftraggeber des Absenders???? [Re: Wilhelm Kassing] #748 07.05.2003 10:13
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Willi_Pape Offline
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Hallo Herr Kassing,
ich gebe Ihnen völligst recht. Ich bin aber der Meinung, dass der 1. Auftraggeber des Absenders der Hersteller ist. Dieser ist gemäß GGVSE § 9 Abs. 8 Nr. 1 verpflichtet dem Absender die Angaben nach Unterabschnitt 5.4.1.1 und 5.4.1.2 zu machen. Der erste Absender kann sich dann auf den Passus im § 9 Abs.1 Nr.4 berufen, wonach er sich auf Angaben von Daten und Informationen anderer Beteiligter verlassen kann.


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Wer ist der Auftraggeber des Absenders???? [Re: Willi_Pape] #749 07.05.2003 15:18
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TDamm Offline OP
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Hallo alle miteinander,



wie die Diskussion zeigt, ist das wohl schon ein Problem. Ich würde ja Herrn Pape zustimmen, denn der Fehler ist tatsächlich vom ersten in der Kette verursacht wurden. Im konkretem Fall war dem Hersteller die exakte Stoffbezeichnung für UN 3082 nach dem ADR unbekannt. Auch wurden die Versandstücke fälschlicher weise mit Dose bezeichnet. In den DFÜ-Protokollen, aus denen die jeweiligen Bef.-Papiere erstellt wurden, blieb das Feld für die Stoffbezeichnung leer. Das hätte ein ADR - Fahrer in soweit schon erkennen und bemängeln müssen. Bezüglich der Verträge hat der Hersteller die Spedition 1 beauftragt, das Gut von A nach B zu befördern. Die Sped. 1 hat aber den Frachtführer 1 beauftragt das Gut nicht direkt nach B, sondern nach C zur Sped. 2 zu befördern. Die Sped. 2 beauftragt den Frachtführer 2 die Ladung nach D zu befördern. Die Sped. 3 beauftragt den Frachtführer 3 die Ladung nach E zu befördern. Und schließlich wird diese Ladung von der Sped. 4 in E durch den Frachtführer 4 zu dem Empfänger nach B befördert. Auf diesem Steckenabschnitt erfolgte die Kontrolle. Das ganze war zeitlich in 24 Stunden abgewickelt. Im übrigen hat der Absender 3 noch 900 zu den vorhandenen 325 Gefahrenpunkten zugeladen. Die schriftlichen Weisungen fehlt auch. Der Absender4 und gleichzeitig Verlader 4 erklärte, das er vom vorherigen Absender keine anderen Unterlagen bekommen hätte.Das ist aber ein anders Thema. Nun beruft sich der Hersteller, der tatsächlich den Fehler im bef. Papier verursachte, darauf, dass er den Absender 4 nicht beauftragt hätte. Somit sei er nicht Auftraggeber des Absenders laut ADR. Ich muss es aber nun beweisen.



Viele Grüße

Thomas Damm


Zuletzt bearbeitet von TDamm; 07.05.2003 15:19.

Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Wer ist der Auftraggeber des Absenders???? [Re: TDamm] #750 07.05.2003 15:49
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Willi_Pape Offline
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Hallo Herr Damm,

Sie als Bußgeldbehörde können es sich doch eigentlich ganz einfach machen. Sie schicken dem letzten Absender und letzten Auftraggeber des Absenders ein Anhörungsbogen. Diese werden dann auf die Vorgänger in der Beförderungskette hinweisen, oder das Bußgeld bezahlen (was ich nicht glaube). Somit hangeln Sie sich von einem zum anderen, bis Sie beim ersten Auftraggeber des Absenders sind.

Da hierbei alle sagen werden das sie sich auf die Angaben des Vorgängers verlassen haben, bleibt doch nur der erste Auftraggeber des Absenders (Hersteller) übrig.

Zuletzt bearbeitet von Willi_Pape; 07.05.2003 15:52.

Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Wer ist der Auftraggeber des Absenders???? [Re: Willi_Pape] #751 07.05.2003 16:15
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TDamm Offline OP
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Hallo Herr Pape,

genau so habe ich es gemacht. Die Absender haben alle im jeweiligen Anhörbogen auf den vorherigen in der Kette verwiesen. Sonst hätte ich den Sachverhalt ja nicht soweit aufklären können. Der Hersteller streite nun ab, dass er Auftraggeber des Absenders 4 sei. Die Beförderungsabschnitte 1 bis 3 seien nicht kontrolliert wurden und somit auch nicht Tatrelevant. Auch kann ich den Absender 4 als Zeugen vergessen, da er als Betroffener wegen seinen Verstößen (schriftliche Weisungen etc) im gesamten Verfahren ein Zeugenaussageverweigerungsrecht hat. Damit entsteht ein Loch in der Zeugenkette. Auch eine Bußgeldbehörde hat so seine Probleme.

Ihre Anregungen und auch die der anderen waren aber schon immer sehr nützlich.
Vielen Dank an alle

Thomas Damm




Freundliche Grüße
Thomas Damm
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