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Tankhierarchie #7504 26.11.2008 15:10
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Gandalf Offline OP
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Hallo zusammen,
gem. Tankhierarchie in 4.3.4.1.2 können Teile der Tankcodierung durch höherwertige Codierungen ersetzt werden. Also anstelle von SGAV auch ein Tank mit der Codierung LGAV eingesetzt werden. Soweit klar. Wenn nun aber in Spalte 12 zwei Tankcodierungen angegeben sind nämlich SGAV und L4BN, kann ich dann auch S durch L ersetzten also LGAV oder muss ich dann mind. L4BN einsetzen? Nach der Beschreibung der Tankhierarchie würde LGAV ja wohl gehen bzw. ist nicht offensichtlich ausgeschlossen. Sicherheitstechnisch dürfte das aber wohl so nicht sein, sondern es müsste dann nach meinem Verständnis eben mind. L4BN genutzt werden. Wie seht ihr das oder hab ich da was überlesen?
Gruß Gandalf

Re: Tankhierarchie [Re: Gandalf] #7505 26.11.2008 16:05
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ureaner Offline
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hallo Gandalf,
wenn Klasse, Klassifizierungscode und Verpackungscode LGAV entsprechen, dann ja.
Am beispiel UN 2579 geht es meiner meinung nach nicht.
aber vielleicht bin ich auf dem holzweg.
mfg

Re: Tankhierarchie [Re: Gandalf] #7506 26.11.2008 16:51
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Andreas_A Offline
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Hallo Gandalf,
ich habe leider kein ADR greifbar, daher ist folgendes mit Vorsicht zu genießen und sollte verifziert werden:

Sind Lxxx-Tanks nicht nur für Flüssigkeiten und Sxxx-Tanks nur für Feststoffe? D.h. es wäre zunächst zu klären, welchen Zustand das zu befördernde Gefahrgut hat usw.

Viele Grüße,
Andreas Arnold

Re: Tankhierarchie [Re: Andreas_A] #7507 26.11.2008 18:25
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Gandalf Offline OP
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Hallo Andreas,
es handelt sich um einen festen Stoff, genauer gesagt um UN 2923, VP III. Eintrag in Spalte 12 ist SGAV und L4BN. Gemäß Tankhierarchie dürfte ich ja jetzt das S gegen L tauschen und somit LGAV nutzen. Das kollidiert aber mit der Angabe L4BN in Spalte 12 , die ja gem. 4.3.2.1.3 der Typ mit den wenigsten strengen Bauvorschriften ist. Also darf ich die Tankhierarchie doch nicht so anwenden dass LGAV rauskommt oder? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Gruß Gandalf

Re: Tankhierarchie [Re: Gandalf] #7508 26.11.2008 23:03
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Mark Offline
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Hallo Gandalf,

ob ich richtig liege weiß ich nicht, doch in Abschnitt 3.2.1 zu Spalte 12 heißt es im 2.+3. Absatz:

"Wenn in dieser Spalte eine Tankcodierung für feste Stoffe (S) und für flüssige Stoffe (L) angegeben ist, bedeutet dies, dass dieser Stoff in festem oder flüssigem (geschmolzenem) Zustand zur Beförderung aufgegeben werden darf. Im Allgemeinen gilt diese Vorschrift für Stoffe mit einem Schmelzpunkt zwischen 20°C und 180°C.

Wenn für einen festen Stoff in dieser Spalte nur eine Tankcodierung für flüssige Stoffe (L) angegeben ist, bedeutet dies, dass dieser Stoff nur in flüssigem (geschmolzenem) Zustand zur Beförderung aufgegeben wird."

Ich würde jetzt interpretieren, dass für den festen Zustand die Codierung SGAV zutrifft (darf dann auch mit einem Tankfahrzeug mit LGAV gefahren werden) und wenn der gleiche Stoff in geschmolzener Form (flüssig) aufgegeben wird muss die Codierung L4BN oder höher verwendet werden.


Grüße

Mark
Re: Tankhierarchie [Re: Mark] #7509 27.11.2008 08:38
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Gandalf Offline OP
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Hallo Mark,
dem steht aber entgegen, dass LGAV gem. rationalem Ansatz in 4.3.4.1.2 nur für Klassen 3 und 9 zugelassen ist. UN 2923 aber ist Klasse 8, also doch mindestens L4BN. Ich würde mal vermuten, da fehlt im ADR zur Tankhierarchie eine Klarstellung.
Gruß Gandalf

Re: Tankhierarchie [Re: Gandalf] #7510 27.11.2008 10:02
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Andreas_A Offline
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Hallo Gandalf,

mit vorliegendem ADR gehts mir besser :-).

Für UN2923, VG III ist in Spalte 12 SGAV und L4BN angegeben.

In 4.3.4.1.1. ist dann erläutert, dass "L" einen Tank für flüssige Stoffe oder geschmolzene feste Stoffe vorgesehen ist und "S" für feste/pulverförmige Stoffe.

Ich wundere mich gerade, dass in der Tabelle mit dem rationalisierten Ansatz die Klasse 6.1, VG III erst bei SGAH bzw. L4BH auftritt.

Ich bin also auch mit ADR ein bisschen ratlos.

Viele Grüße,
Andreas Arnold

Re: Tankhierarchie [Re: Gandalf] #7511 27.11.2008 23:12
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Mark Offline
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Hallo Gandalf,

passt doch mit dm rationellen Ansatz aus 4.3.4.1.2 überein:

UN 2923 ist ein ätzender fester Stoff, giftig, Klassifizierungscode CT2
rationeller Ansatz für feste Stoffe = SGAV
passt also.

Fester Stoff wird definiert in 1.2.1 als Stoff mit einem Schmelzpunkt über 20°C

So jetzt haben wir einen ätzenden giftigen Stoff mit einem Schmelzpunkt von 40 °C. Bei Normaltemperatur (so wie jetzt gerade) darf dieser Stoff in einen Tank mit SGAV oder auch (Tankhierachie) mit LGAV - OK

Dieser Stoff wird jetzt auf 50°C erhitzt und ist flüssig (die Klassifizierung bleibt bei UN 2923, weil nach Definition der Schmelzpunkt bei 20°C maßgeblich ist). Da der Agregatzustand jetzt flüssig ist und der Stoff freilich sich auch wie flüssige Stoffe verhält, darf er nicht mehr in einen Sxxx-Tank befördert werden (siehe 3.2.1 Erklärung zur Spalte 12). Jetzt müssen wir den rationellen Ansatz für flüssige Stoffe anwenden und landen auf mindestens L4BN. Demnach wäre erhitzt flüssig ein Tank nach LGAV nicht zulässig. OK?

Hilfreich hierzu wäre sicher, wenn die Erklärung aus 3.2.1 ins Kapitel 4.3 käme, dann hätte man auch gleich den Zusammenhang.


Grüße

Mark
Re: Tankhierarchie [Re: Mark] #7512 28.11.2008 08:37
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Gandalf Offline OP
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Hallo Mark,
das klingt gut. Super erklärt. Vielen Dank.
Gruß Gandalf


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