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Schlafen im Laderaum #7522 01.12.2008 20:18
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R_KARPE Offline OP
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Hallo Experten,
folgendes Szenario: Sprinter mit Anhänger, beladen mit jeweils einer Palette Gefahrgut fährt von A nach B. Da der Fahrer, aus welchen Gründen auch immer, dieses nicht in einer Tageslenkzeit bewältigen kann, und der Chef das Hotel nicht bezahlen will, nimmt sich der Fahrer, Campingerfahren und froh einen Job zu haben, eine Matratze und einen Schlafsack mit und nächtigt im Laderaum des Sprinters neben der Palette mit Gefahrgut. Platz ist ja noch genug da. Rein Gefahrgutrechtlich, darf er das? Ich hab im ADR noch keine befriedigende Antwort gefunden.
Mit freundlichen Grüßen aus Thüringen,
R_Karpe

Re: Schlafen im Laderaum [Re: R_KARPE] #7523 01.12.2008 22:18
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Mark Offline
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Hallo,

ich wüsste auch nicht, dass dies irgendwie untersagt wäre. Wenn er aber dort frühstücken will und das Gefahrgut Gut der Klasse 6.1 ist, dann trifft möglicherweise ein Trenngebot zu Lebensmittel zu.

Als Chef würde ich jedoch meine Sorgfaltspflicht nachkommen und diese Übernächtigen untersagen und besser billige Hotels suchen.


Grüße

Mark
Re: Schlafen im Laderaum [Re: R_KARPE] #7524 07.12.2008 00:27
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F-Vogt Offline
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Hallo Ralf,

wo haste den denn wieder aufgegabelt?
Das ADR gibt wirklich nichts über das Nächtigen neben der Gefahrgutladung her. Selbst wenn man davon aussgeht, das der Fahrer Raucher ist, dürfte er nur während der Ladearbeiten nicht Rauchen, wenn er neben der Ladung liegt, dann schon.... 8.3.5???!!!
Allerdings ist es sicherlich nicht sehr angenehm neben so einer Kiste zu schlafen.
Viele Grüße aus NDH Frank

Re: Schlafen im Laderaum [Re: F-Vogt] #7525 11.12.2008 09:50
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Claudi Offline
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Also rauchen neben dem Gefahrgut würde ich nicht unbedingt, siehe auch 8.3.4.
Schlafen neben Gefahrgut schon eher, wenns nicht grade Klasse 7 oder Klasse 6.1 sind... ich vertraue auf die Dichtigkeit der UN-Verpackungen...

Re: Schlafen im Laderaum [Re: R_KARPE] #7526 11.12.2008 12:35
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Wolfgang Offline
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Hallo Gefahrgutkollegen/innen,

das ADR kann nicht jedes Problem lösen, auch wenn es wünschenswert ist.
Ich vermute, dass andere Rechtsvorschriften das Schlafen auf der Ladefläche neben Gefahrgutverpackungen verbieten.

Freundliche Grüße

Wolfgang

Re: Schlafen im Laderaum [Re: Wolfgang] #7527 11.12.2008 22:18
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Dirk Hackspiel Offline
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Hallo Kollegen,

also wenn sich der Fahrer auch noch an die Paletten anketten würde, wäre 1.10 ADR auf jeden Fall perfekt erfüllt....

Mit freundlichen Grüßen:

Dirk Hackspiel

Re: Schlafen im Laderaum [Re: R_KARPE] #7528 16.12.2008 19:01
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bheuschen Offline
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Also rein Gefahrguttechnisch gibt es
da nichts zu bemängeln . Nun weiß ich leider
nicht wie das Innerdeutsch aussieht, aber wenn es sich um
eine Internationale Beförderung geht, darf nur dann im
Fahrzeug übernachtet werden, wenn eine geeignete Schlafmöglichkeit
vorhanden ist, bzw eingebnaut ist .

Mfg
Bernd

Re: Schlafen im Laderaum [Re: bheuschen] #7529 19.12.2008 00:22
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R_KARPE Offline OP
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OP Offline
Spezi
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Nun denn, Danke für die zahlreichen Antworten. Sicher kann man nicht alles regeln, aber ich finde, es ist nicht gerade menschlich, seinem Fahrer das zuzumuten. Trotz Wirtschaftskrise.
Ich werd das mal auf den Fahrpersonalrechtlichen Weg bringen.
Frohes Fest und einen guten Rutsch wünscht allen Forumteilnehmern
R_Karpe

Re: Schlafen im Laderaum [Re: R_KARPE] #7530 26.12.2008 15:37
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Tommy Danger Offline
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Beiträge: 59
Nach den Vorschriften über die Lenk - und Ruhezeiten werden Tagesruhezeiten im Fahrzeug nur anerkannt, wenn es sich um ein Fahrzeug mit Schlafkabine handelt.


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