Hallo Ingo,
die OWI hierzu ergibt sich aus der GGVS § 10.
Die auf Klapptafeln angebrachten Pacards sind hier sicherlich als Einsteckplackards gemeint. Siehe dazu auch 5.3.2.2.2 und 5.3.2.2.5 orangefarbene Kennzeichnung. Da mir die neue RSE noch nicht zugänglich ist, muß man abwarten ob es hierzu noch Ausführungen gibt. Ansonsten sollte man evtl. den Text im Original mal lesen... vielleicht ergibt sich hier wieder ein Übersetzungsfehler, welcher dann noch korrigiert wird.
Viele Grüße aus Nordhausen
Frank Vogt