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ADR 2009 Klasse 3/9 #7573 09.12.2008 13:06
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matigol Offline OP
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Hallo werte Gefahrgutkollegen,

leider habe ich noch keinen Workshop in Bezug auf ADR 2009 besucht. Die Änderungen des ADR 2009 habe ich jedoch schon teilweise gelesen. Nun stellt sich für mich eine Frage die in unserem Betrieb von größerer Bedeutung ist:

Abschnitt 2.2.3.1.5 wurde um "nicht Umweltgefährdende Lösungen" ergänzt. In welche Klasse kommt jetzt eine viskose Lösung mit der UNNR 1263 Farbzubehörstoffe, welche aber auch mit N und R50/53 gekennzeichnet und in Gebinden <450 l transportiert wird.

Untersteht die Lösung dann dem ADR?

Unter 2.9.1.9 sind "Umweltgefährdende Lösungen" ja auch nur Stoffe/Lösungen, die nicht anderen Klassen zugeordnet sind.

Bisher unterlagen solche Stoffe/Lösungen nicht dem ADR.

Die Änderungen in ADR 2009 deuten darauf hin, daß man diese "Schwachstelle" erkannt hat und dieses Schlupfloch verhindern möchte. Andererseits, sind die Definitionen nicht eindeutig.

Gibt es dazu Meinungen bzw. Hinweise von besser informierten GBs?

Vielen Dank für alle Antworten

Gruß
mati

Re: ADR 2009 Klasse 3/9 [Re: matigol] #7574 09.12.2008 14:07
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GG1 Offline
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Hallo mati,

die Lösung bleibt weiterhin in der Klasse 3, kann nun aber nicht mehr nach der < 450 Liter Regel vom ADR freigestellt werden. Klargestellt wurde mit der Änderung in 2.2.3.1.5 daß die "Viskositätsausnahme" nicht mehr für umweltgefährliche Stoffe (als Neben- oder Hauptgefahr) verwendet werden darf.

Früher konnte die Farbe freigestellt werden, wenn sie nur nicht giftig und nicht ätzend war da die Umweltgefahr außen vor blieb.

Grüße
GG1

Re: ADR 2009 Klasse 3/9 [Re: matigol] #7575 09.12.2008 14:46
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Matthias Offline
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... da fallen mir auf Anhieb einige Hersteller von Farben und Farbzubehörstoffen ein, denen die Schließung dieses Schlupfloches gar nicht gefallen wird, weil erklärtermaßen die Rezepturen speziell so modifiziert wurden, dass die Produkte diese Regelung (eigentlich Klasse 3, aufgrund von Viskosität aber ausgenommen) in Anspruch nehmen konnten. Da muss man sich ja nur im Baumarkt umsehen.
Man darf gespannt sein - ich bin es!

Gruß,

Matthias


... und dann gibt&#180;s da noch die Ausnahme zu der Ausnahme ...
Re: ADR 2009 Klasse 3/9 [Re: GG1] #7576 10.12.2008 09:45
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@ GG1

Hallo,

hatte eigentlich die selbe Meinung dazu wie Sie. Unter 2.2.3.1.5 werden die "Umweltgefährdenden Stoffe/Lösungen" von der Regelung ausgenommen.

Wenn man jedoch 2.2.9.1.9 liest, sind "umweltgefährdende Lösungen" nur solche, die keiner anderen Klasse zugeordnet sind. In unserem Fall ist die Lösung aber klar der Klasse 3 zugeordnet.

Naja, ist für mich eben alles nicht eindeutig. Vielleicht gibt es weitere Meinungen?

Re: ADR 2009 Klasse 3/9 [Re: matigol] #7577 10.12.2008 10:39
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@ mati:

Wenn ich das richtig sehe, wird im ADR 2009 der gesamte Absatz 2.2.9.1.9 inclusive der Überschrift "Umweltgefährdende Stoffe" gestrichen.

Der Absatz 2.2.9.1.10 wird geändert und beschreibt recht ausführlich die Kriterien, nach denen man einzustufen hat (und zwar alle zur Zeit erfaßten gefährlichen Güter.

In 2.2.9.1.10.5.2 werden dann auch Gefahrstoffe erfaßt, welche mit "N" gekennzeichnet werden müssen, aber bislang kein Gefahrgut waren.

Grüße
GG1

Re: ADR 2009 Klasse 3/9 [Re: GG1] #7578 10.12.2008 15:17
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Hallo Kollegen,

hab hier, in der VCI-Leitlinie zur Einstufung Umweltgefährdender Stoffe(aquatische Umwelt) in den Gefahrguttransportvorschriften, die Antwort in aller Deutlichkeit gefunden:

5.1 Viskose Stoffe
Viskose Stoffe mit einem Flammpunkt größer 23 °C unterliegen in Gebindegrößen kleiner 450 Litern nach ADR/RID/ADNR/ADN 2.2.3.1.5 bzw. kleiner 30 Litern nach IMDG Code 2.3.2.5 nicht diesen Gefahrgutvorschriften. Ausdrücklich ausgenommen von dieser Freistellung sind ab 2009/2010 Stoffe mit weiteren giftigen, ätzenden und umweltgefährdenden Eigenschaften (aquatische Umwelt). Kann ein Stoff aufgrund zusätzlicher umweltgefährlicher Eigenschaften nicht nach 2.2.3.1.5 freigestellt werden, so ist er als Stoff der Klasse 3 zu klassifizieren und die Versandstücke sind zusätzlich mit der Markierung "Fisch und Baum" zu kennzeichnen.


Wollte das auch nochmal für andere Forenteilnehmer posten.

Nochmals vielen Dank für die Meinungen

Gruß
mati

Zuletzt bearbeitet von UHeins; 11.12.2008 15:04.

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