Re: Tunnelbeschränkungscode
[Re: GG1]
#7623
19.12.2008 15:54
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TDamm
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Hallo GG1
dumme Frage, worin liegt eigentlich der Unterschied zwischen einem E - Tunnel und einem Tunnel, welches nur mit VK 261 gesperrt ist, abgesehen von den fünf UN - Nummern des ADR, welche bestimmt nicht zur Entscheidung über das VK 261 beigetragen haben?
Würde man Ihrer Auffassung folgen, dürfte mit Ablauf der Übergangsfrist im ADR es nicht mehr genügen, einen Tunnel nur mit dem VK 261 zu sperren, da dieser dann ja nicht Kategorisiert wäre? Was ist das dann für ein Tunnel im Sinne des ADR? Doch bestimmt kein D Tunnel oder höherwertiger Tunnel oder?
Mit freundlichen Grüßen Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Tunnelbeschränkungscode
[Re: TDamm]
#7624
19.12.2008 18:10
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GG1
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Hallo Herr Damm,
das Zeichen 261 wurde nicht für die Kennzeichnung von Transportverboten durch Tunnel "erfunden". Es kennzeichnet Strecken und das kann nunmal eine Straße oder ein Tunnel sein.
Durch die Vorschriften von 1.9.5 werden nun "leider" die zuständigen Behörden gezwungen, alle Tunnel (sprich alles mit Zeichen 327) bis Ende 2009 zu bewerten und einzustufen. Daß das mit Arbeit und Verantortung verbunden ist, weil eine Abschätzung vorzunehmen ist, ist leider unumgänglich. Wenn etwas passiert sind sowieso alle schlauer und hätten es ja gewußt - wenn man sie denn gefragt hätte. Und wird bei der Bewertung ein Tunnel beispielsweise mit "B" eingestuft, darf ich ihn mit bestimmten Gefahrgütern noch nutzen. Grundsätzlich alle Tunnel für Gefahrguttransporte zu sperren ist sicherlich das andere Extrem und völlig unsinnig.
Daß ein Tunnel, der jetzt mit Zeichen 261 gekennzeichnet ist, mit ziemlicher Sicherheit noch ein "E" dazu bekommt macht Sinn, um das ganze einheitlich zu haben. Ich bin mir nicht sicher, ob alle ADR Staaten ein analoges Zeichen zu unserem Zeichen 261 haben. Wie gesagt, es wurde nicht für die Kennzeichnung allein von Tunneln erfunden.
Außerdem reden wir hier von zwei unterschiedlichen Übergangsvorschriften: Einmal von der allgemeinen nach 1.6.1.1 und von der für Tunnel, nämlich 1.6.1.12. Letztere erlaubt die Kennzeichnung nach der nationalen Gesetzgebung bis Ende 2009 und da sind wir wieder beim Zeichen 261 für sich allein. Wo ist daher das Problem? Und ja, mit Auslaufen der Übergangsfrist zum 31.12.2009 ist eine Kennzeichnung allein mit Zeichen 261 nach meiner Auffassung nicht mehr ausreichend und daher nicht rechtskonform.
Grüße GG1
PS: Da Sie ja in einer Bußgeldstelle beschäftigt sind: Wie hoch wäre das Bußgeld, wenn eine zuständige Behörde es versäumt, einen jetzt mit Zeichen 261 gekennzeichneten Tunnel bis zum 31.12.2009 mit einem der Buchstaben B, C, D oder E zu kategorisieren bzw. zu kennzeichnen? Wer wäre der Adressat für die Ordnungswidrigkeit? Werden hier innerhalb von Behörden neue Funktionen als beauftragte Personen in Sinn der GbV geschaffen? Oder ist das gar keine Ordnungswidrigkeit?
Zuletzt bearbeitet von GG1; 19.12.2008 19:32.
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Re: Tunnelbeschränkungscode
[Re: GG1]
#7625
20.12.2008 10:04
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TDamm
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Hallo GG1,
der rechtliche Hintergrund ist mir schon klar. Soweit ich gehört habe, gibt es ein Forschungsvorhaben des Bundes und der Länder zur Klärung, wie man Tunnel Kategorisiert. Dort wird intensiv gearbeitet, um die beiden bisherigen rechtlichen Extreme (völlige Freigabe oder völlige Sperrung) auf ein vernünftiges Maß zu bringen. Damit ist diese Regelung schon ein Fortschritt. Persönlich bin ich der Auffassung, das einfaches Gefahrgut durchaus auch über 1000 Punkte einen Tunnel durchfahren könnte und das eine solche Gefahrensituation durchaus beherrschbar sein könnte. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Ereignis mit einem extrem gefährlichen Gefahrgut auch beherrschbar ist. Wenn ich mir da den langen Tunnel in Thüringen auf der A 71 vorstelle, in welchem 16 Tonnen Sprengstoff oder ein 40 ig Tonner mit UN 1965 zur Explosion käme, dann bin ich der Meinung, dass diese Verkehrsader auf längere Sicht wohl nicht mehr da sein wird. Ein Tunnel ist nun mal ein Gebäude, was nach meinem Verstand anders auf Explosionen reagiert, als eine Explosion im Freien. Auch der Austritt von toxischen Gasen dürfte im Tunnel nur schwer bzw. gar nicht beherrschbar sein. Auch würde ich mir mal eine Diskussion derjenigen wünschen, welche auf eine solche mit erheblichen Steuermitteln erbaute Verkehrader täglich angewiesen sind, welche dann möglicher Weise durch eine kleine Anzahl von Nutzern über Monate zum umfahren dieser Verkehrsader gezwungen werden. Aber das ist nur meine persönliche Meinung. Bezüglich der angesprochenen Ordnungswidrigkeiten gegen Behörden kenne ich keine rechtliche Grundlage. Weder die GGVSE noch der Entwurf der GGVSEB sieht einen solchen Owi - Tatbestand vor.
Mit freundlichen Grüßen Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Tunnelbeschränkungscode
[Re: TDamm]
#7626
21.12.2008 15:36
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GG1
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Hallo Herr Damm,
es wird wohl immer eine Gratwanderung sein, was Sperrungen für Gefahrgut angeht. Da denke ich nicht nur an die Tunnel, sondern beispielsweise auch an große, kreuzungsfreie Kreuzungen. Wenn da in der Unterführung ein Tankwagen mit UN 1965 in Brand gerät hat das auch langfristige Auswirkungen, wenn der Beton dadurch strukturell geschädigt wurde oder bei einer Explosion alles kaputt geht. Das gleiche gilt auch für Brückenpfeiler (siehe Wiehltalbrücke), und da war es "nur" Diesel / Benzin. Also Produkte, die täglich in großen Mengen über die Straße gefahren werden und auch gefahren werden müssen. Und wenn ein Tankwagen mit UN 1965 in einer belebten Innenstadt in Brand gerät (irgendwie muß das LPG ja auch an die Tankstelle kommen) so ist das auch nicht wirklich lustig. Ich weis nicht, ob Sie den Film der BAM kennen: "Kesselwagen im Feuertest" oder so ähnlich, heißt er. Beeindruckend, kann ich nur sagen. Auch stellt sich mir die Frage: "Was ist ein extrem gefährliches Gefahrgut?", um bei Ihrem Sprachgebrauch zu bleiben. Wenn ein Tankwagen, voll ausgeladen mit Benzin, in dem Tunnel auf der A 71 in Brand gerät haben wir auch ein richtiges Problem. Bei uns am Standort fahren Tankwagen vor die 54000 Liter laden könnten, wenn es die 40 Tonnen Grenze nicht gäbe. Die Mineralölwirtschaft wollte eine Änderung der Gesetzgebung erreichen, nach der 44 Tonnen zulässig sein sollten. Gut, das sind 10 % mehr und man spart dadurch auch CO2 und pli pla tralala. Aus meiner Sicht sind Tunnel nur eine Facette, die wegen einiger schwerer Unfälle in den Focus gerückt ist.
Zu Ihrem Einwand bezüglich des Austrittes toxischer Gase in einem Tunnel: Sicherlich ist der schwerer zu beherrschen, was z.B. die Beseitigung einer Undichtigkeit angeht da man einen längeren "Anmarschweg" hat in dem man Preßluftatmer benötigt. Auf der anderen Seite stelle ich es mir auch nicht einfach vor, wenn das ganze auf einer Stadtautobahn passiert. Die Verkehrsträger Schiene und Binnenschiff lasse ich hier mal ganz außen vor; dort reden wir im Fall der Fälle über ganz andere Tonnagen.
Zu Ihrem Wunsch nach einer Diskussion derjeniger, die auf eine solche Verkehrsader angewiesen sind und evtl. durch eine Minderheit in deren Nutzung gefährdet werden: Ja, die sollte in Gang kommen, aber auch diese Leute benötigen beispielsweise Benzin für ihr Auto oder Heizöl oder Flüssiggas um nicht frieren zu müssen. Die Diskussionen über die Preise vor kurzem haben Sie sicherlich noch in Erinnerung.
Zur Verwendung oder Verschwendung von Steuermitteln möchte ich hier an der Stelle nur darauf hinweisen, daß ich (alte Bundesländer) immer noch einen Solidaritätszuschlag zahle, der nicht von schlechten Eltern ist. Von der Rentenversicherung mal ganz zu schweigen.
Aber zurück zum eigentlichen Thema: Wir haben einen großen Wohlstand in Deutschland und der beruht unter anderem darauf, daß viele Produkte (auch Gefahrgut!) kreuz und quer durch das Land gefahren werden. Ein gewisses Restrisiko wird immer bleiben, das ist so. Auf der anderen Seite gibt es auch viele Leute die Lotto spielen, weil ein "Risiko" besteht, daß sie Millionen gewinnen. Es kommt immer nur auf die Sichtweise an.
Grüße und frohe Weihnachten GG1
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Re: Tunnelbeschränkungscode
[Re: GG1]
#7627
30.12.2008 20:16
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Steffan
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Der Zuschlag wird nicht nur von Ihnen bezahlt. Ich hoffe, Sie zahlen den Zuschlag noch recht lange weiter. Ich staune, dass es immer noch "BESSERWe...." gibt oder geben möchte.
In diesem Sinne, guten Rutsch.
Die meisten Probleme lösen sich von alleine. Man darf sie nur nicht dabei stören!
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Re: Tunnelbeschränkungscode
[Re: Steffan]
#7628
03.01.2009 14:30
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GG1
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Ich hätte Ihnen gerne eine PN geschickt, aber das ist laut System von Ihnen nicht zugelassen. Schade, aber ich will Ihre Äußerung nicht öffentlich kommentieren, da sie nichts mit dem Thema an sich zu tun hat und Sie sich zu dem auch nicht geäußert haben.
Grüße GG1
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Re: Tunnelbeschränkungscode
[Re: krottendorfer]
#7629
10.01.2009 18:45
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Zeibig
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Sg.Herr Krottendorfer,
Die erforderliche Eintragung ergibt sich aus 5.4.1.1.6.1 ADR 2009: der Ausdruck "LEER, UNGEREINIGT" ist vor, oder nach deroffiziellen Benennung einzufügen. Damit bleibt der Tunnelcone weiterhin am Ende der Eintragung erhalten. Erläuterung und Beispiele siehe : Zeibig, GGBG,ADR 2009 Gefahrguthandbuch - Srraße ISBN 3-9500323-8-3
Mit besten Grüßen Zeibig
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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